Europa-Informationen, Ausgabe Nr. 161, September 2019

Das Programm „Rechte und Werte“ nimmt Formen an

Ulrike Truderung

Für das Programm „Rechte und Werte“, welches in der kommenden Förderperiode die derzeitigen Programme „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ und „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ unter einem Dach zusammenbringen soll (siehe EKD Europa-Informationen Nr. 158), haben der Rat und das Europäische Parlament eine Trilogeinigung erzielt, die das Parlament am 17. April 2019 verabschiedet hat. Damit das Programm wie geplant zur neuen Förderperiode 2021-2027 starten kann, fehlt also nur noch die Verabschiedung im Rat – sowie, wie bei allen zukünftigen Förderprogrammen der EU, eine Einigung über das endgültige Budget. Die Kommission hatte für das Programm ein Budget von 641,705 Mio. € vorgeschlagen.
Das Programm soll laut der Trilogeinigung in „Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ umbenannt werden. Dabei konnte sich das Parlament mit seiner Forderung nach einem neu einzuführenden „Wertemechanismus“ teilweise durchsetzen. Im Rahmen dieses Mechanismus hatte es gefordert, Gelder bereitzustellen, um in Mitgliedstaaten, in denen die Rechtsstaatlichkeit bedroht ist, Aktivitäten der Zivilgesellschaft zur Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte finanziell unterstützen zu können (siehe EKD Europa-Informationen Nr. 160). Die vom Parlament vorgeschlagenen Änderungen wurden in den Trilogverhandlungen nun in weiten Teilen wieder gestrichen. Was bleibt, ist allerdings ein „Unionswertestrang“, in dem zivilgesellschaftliche Organisationen darin finanziell unterstützt werden sollen, ein stärkeres Bewusstsein für die Werte der EU zu schaffen und diese zu fördern. So sollen die Werte der EU und die Rechtsstaatlichkeit sowie der demokratische Dialog, Transparenz und gute Regierungsführung unterstützt werden. Im Gegensatz zu anderen Teilbereichen des Programms gehen die Gesetzgeber hier allerdings nicht ins Detail, wie diese Unterstützung genau aussehen soll und welche Arten von Projekten gefördert werden sollen. Auch ist unklar, wie dieser Teil finanziell ausgestattet werden soll.
Neu eingeführt werden soll eine „Gruppe für den zivilgesellschaftlichen Dialog“, bei der es sich um ein offenes und informelles Forum zum Austausch mit den (existierenden und potentiellen) Zuwendungsempfängern und anderen relevanten Akteuren handeln soll. Diese Gruppe soll keine Befugnisse bezüglich des Programmmanagements oder der Auswahl der Projekte haben, sondern vielmehr eine konsultative Rolle übernehmen. Zu der Frage nach der Zusammensetzung oder dem Format dieser Gruppe konnte die Kommission allerdings noch keine Auskunft erteilen.

Den vollständigen Text der Trilogeinigung finden Sie unter http://bit.ly/ekd-NL-161_EU-Fp-2

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