Missbrauch: Ehemaliger EKD-Mitarbeiter verliert Versorgungsansprüche

Hannover (epd). Wegen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat das Disziplinargericht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) einen ehemaligen Mitarbeiter des Kirchenamts der EKD verurteilt. Wie die EKD am Freitag in Hannover mitteilte, wird er aus dem Dienst entfernt. Damit verliere er seine Rechte aus der Ordination und bestehende Versorgungsansprüche. Mit der nach Angaben der EKD höchstmöglichen Disziplinarmaßnahme durch ein Kirchengericht geht außerdem ein Tätigkeitsverbot in der evangelischen Kirche einher.

Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, dass der Mitarbeiter während seiner Zeit als Pfarrer in einer Landeskirche in den 1980er Jahren in mehreren Fällen sexuelle Handlungen an Kindern und Jugendlichen vorgenommen hat, hieß es in der Mitteilung der EKD. Nähere Angaben zu Person und Ort machte die evangelische Kirche mit Verweis auf Persönlichkeitsrechte nicht.

Die EKD hatte die Disziplinarklage im Februar erhoben. Der später als Oberkirchenrat im EKD-Kirchenamt beschäftigte Theologe befand sich bereits damals nicht mehr im aktiven Dienst. Das kirchliche Disziplinarverfahren kam den Angaben zufolge zustande, weil sich ein Opfer des Mannes bei der Landeskirche gemeldet hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte nach EKD-Angaben ein zunächst eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen Verjährung eingestellt.

Gegen das Urteil des kirchlichen Disziplinargerichts können Rechtsmittel eingelegt werden. Die EKD verspricht derweil auch unabhängig vom Gerichtsverfahren weitere Aufklärungsschritte in dem Fall. Dazu gehöre eine Prüfung aller Beschlüsse und Projekte, für die der verurteilte Mitarbeiter maßgeblich verantwortlich zeichnete, hieß es.