Theologisch-Religionspädagogische Kompetenz - Professionelle Kompetenzen und Standards für die Religionslehrerausbildung

Empfehlungen der Gemischten Kommission zur Reform des Theologiestudiums, EKD-Texte 96, 2009

7. Überprüfbarkeit

Die ausgewiesenen Standards sind auf einem mittleren Abstraktionsniveau formuliert und beschreiben vielfach komplexere Qualifikationen. Daher ist es unumgänglich, im Rahmen der Ausbildungsangebote konkrete Indikatoren auszuweisen, mit deren Hilfe die erreichten Standards überprüft werden können. In manchen Fällen werden Standards benannt, die erst über längere Ausbildungsphasen (und nicht im Zusammenhang mit der Belegung von Modulen) hin aufgebaut werden können. Einzelne Standards entziehen sich auch einer vollständigen Überprüfung, weil sie mit der Entwicklung der Persönlichkeit zusammenhängen, gleichwohl aber für diese Entwicklung Desiderate formulieren und Richtungen vorgeben.

Die Möglichkeiten der Überprüfung von Standards sind vielfältig.

  1. Selbstbeobachtung und -einschätzung: Die systematische Selbstreflexion der eigenen Kompetenzen ist in allen Phasen der Ausbildung notwendig und gehört essentiell zur Professionalität eines Religionslehrers und einer -lehrerin. Um blinde Flecke und Fehlurteile möglichst zu vermeiden, sollte sich die Selbstbeobachtung und -einschätzung an Kriterien und Beobachtungsrastern orientieren, die zwischen Lehrenden und Lernenden konsensfähig sind.
  2. Fremdbeobachtung und -einschätzung: Eine wesentliche Hilfe für die Korrektur der eigenen Erkenntnisse über die erreichten Kompetenzen stellt das regelmäßige Feedback durch Mitstudierende, andere Lehramtsanwärter oder Kollegen dar, das in informellen Teams eingeholt werden kann. Insbesondere die gemeinsame Beobachtung und Analyse erteilten Unterrichts ist die herausgehobene Situation, an der die performativen Akte Rückschlüsse auf die vorhandenen Kompetenzen zulassen.
  3. Feedback durch Schülerinnen und Schüler: Unverzichtbar sind regelmäßige Rückmeldungen über den Unterricht durch die Schülerinnen und Schüler, die nach neueren Untersuchungen die Qualität des Unterrichts in einem hohen Maße valide beurteilen können. Die Erkenntnisse, die aus formalisierten Evaluationen und informellen Feedbacks gezogen werden können, sind insbesondere in der 2. und 3. Phase der Ausbildung und darüber hinaus für die Analyse und Verbesserung des Kompetenzstandes wegweisend.
  4. Testverfahren: Punktuelle Tests, die nicht nur das angeeignete Wissen abfragen, sondern fallbezogene Lösungsstrategien abrufen, können in der 1. und 2. Phase der Ausbildung Hinweise darauf geben, ob bestimmte Standards erreicht sind.
  5. Modulprüfungen: Diese neue Form der studienbegleitenden Prüfungen ist ein Instrument, um den sukzessiven Aufbau von Kompetenzen zu überprüfen. Allerdings sollten diese Prüfungen sich nicht nur auf Wissensreproduktion, sondern schwerpunktmäßig auf problemlösende und fallbezogene Aufgaben beziehen.
  6. Prüfungen: Die bisher übliche Praxis der Staatsprüfungen ist daraufhin zu be-fragen, ob sie Auskunft geben über den Stand der erzielten Kompetenzen, und ist ggf. zu revidieren. Vor allem im Bereich des 2. Staatsexamens sind Formen anzustreben, die Rückschlüsse auf den Umgang mit alltagspraktischen Aufgaben und Problemen zulassen. Dies gilt sowohl für schriftliche als auch für mündliche und unterrichtspraktische Teile der Prüfungen.

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