Theologisch-Religionspädagogische Kompetenz - Professionelle Kompetenzen und Standards für die Religionslehrerausbildung

Empfehlungen der Gemischten Kommission zur Reform des Theologiestudiums, EKD-Texte 96, 2009

Vorwort

Der Ende der 90er Jahre initiierte so genannte „Bologna-Prozess“ dient vorrangig dem Ziel der Vergleichbarkeit von Studiengängen im europäischen Hochschulraum. Als ein Mittel, diese Vergleichbarkeit herzustellen, gelten die Stufung nach dem Bachelor-Master-Modell und die Modularisierung von Studienangeboten. Insbesondere der Modulbegriff enthält wesentlich die Ausrichtung auf zu erwerbende Kompetenzen. Dies hat zur Folge, dass die gegenwärtig unumgängliche Reformulierung der Studiengänge eines ausgearbeiteten Kompetenzmodells bedarf. Zur Unterstützung derjenigen, die mit der Entwicklung von Studiengängen für Lehramtsstudierende im Fach Evangelische Theologie/Religionspädagogik befasst sind, entschied sich die Gemischte Kommission für die Reform des Theologiestudiums, professionelle Kompetenzen und Standards für die Religionslehrerausbildung zu entwickeln. Die Fachkommission II – Lehramtstudiengänge – der Gemischten Kommission für die Reform des Theologiestudiums ist für die Behandlung und Klärung aller Fragen des Studiums Evangelische Theologie/Religionspädagogik und seiner Inhalte zuständig, die einer bundeseinheitlichen Regelung bedürfen.

Die Empfehlungen zur Theologisch-Religionspädagogischen Kompetenz. Professionelle Kompetenzen und Standards für die Religionslehrerausbildung stehen in der Tradition der Veröffentlichung „Im Dialog über Glauben und Leben. Zur Reform des Lehramtsstudiums Evangelische Theologie/Religionspädagogik“ von 1997. Im Blick auf den Aufbau dieser Kompetenzen werden erstmalig alle drei Ausbildungsphasen in den Blick genommen. Die Bündelung der Anforderungen in dem Leitziel „Religionspädagogische Kompetenz“ für alle drei Phasen erwies sich überzeugend als anschlussfähig an die gegenwärtige Diskussion um Kompetenzen und Bildungsstandards.

Die Empfehlungen haben im üblichen Beratungs- und Abstimmungsverfahren folgende Gremien durchlaufen:

  • Laut Geschäftsordnung der „Gemischten Kommission für die Reform des Theologiestudiums“ behandeln deren Fachkommissionen I und II für die Pfarramts- bzw. Lehramtsstudiengänge in eigener Verantwortung alle Fragen ihrer Studiengänge. Auf dieser Grundlage wurden am 23. Februar 2007 die Empfehlungen einstimmig von der Fachkommission II (Lehramtsstudiengänge) beschlossen und zur Beratung an die Gemischte Kommission für die Reform des Theologiestudiums weitergeleitet.
  • Die Arbeitsergebnisse der Fachkommissionen haben den Charakter von Vorlagen für die Gemischte Kommission. Die Fachkommission II (Lehramtsstudiengänge) wird beschickt einerseits von der Konferenz der Referentinnen und Referenten für Bildungs-, Erziehungs- und Schulfragen in den Gliedkirchen der EKD (BESRK) und andererseits vom Evangelisch-Theologischen Fakultätentag. Die Gemischte Kommission selbst wird von den Fachkommissionen beschickt. Auch von der Gemischten Kommission für die Reform des Theologiestudiums wurden die Empfehlungen am 14. Mai 2007 einstimmig beschlossen.
  • Die Gemischte Kommission verabschiedet die Arbeitsergebnisse ihrer Fachkommissionen als Grundsatzerklärungen oder Empfehlungen und übergibt sie den entsendenden Gremien. Am 13. Juni 2007 hat die Konferenz der Referentinnen und Referenten für Bildungs-, Erziehungs- und Schulfragen in den Gliedkirchen der EKD (BESRK) den Text zustimmend zur Kenntnis genommen. In seiner Sitzung vom 11. bis 13. Oktober 2007 hat auch der Evangelisch-Theologische Fakultätentag die Ausarbeitung der Fachkommission II zustimmend zur Kenntnis genommen.
  • Vor einer Entscheidung im Rat und/oder der Kirchenkonferenz der EKD werden Grundsatzerklärungen und Empfehlungen der Gemischten Kommission im Kontaktausschuss zwischen dem Rat der EKD und dem Evangelisch-Theologischen Fakultätentag behandelt. Der Kontaktausschuss befürwortete in seiner Sitzung am 26. November 2007 die Weitergabe der Empfehlungen an die leitenden Organe der EKD.
  • In Entsprechung zur zustimmenden Kenntnisnahme der Empfehlungen zur Theologisch-Religionspädagogischen Kompetenz durch den Evangelisch-Theologischen Fakultätentag hat am 2. April 2008 zunächst die Kirchenkonferenz der EKD die vorliegenden Empfehlungen befürwortet. Der zustimmende Beschluss des Rates der EKD am 25. April 2008 bildete den Abschluss dieses mehrstufigen Verfahrens.

Theologisch-Religionspädagogische Kompetenz (pdf)

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