Rüstungsexporte

Rüstungsexporte zwischen Nothilfe und Friedensgefährdung
Tragen Rüstungsexporte in jedem Fall zur Friedensgefährdung bei? Ja, betonte die EKD 2007 in ihrer Denkschrift „Für gerechten Frieden sorgen“. In der aktuellen Denkschrift „Welt in Unordnung“ ringt sie heute um eine differenziertere Position zu Waffenlieferungen und Rüstungsexporten. Angesichts aktueller Kriege muss die Frage der Pflicht zur Nothilfe gegenüber Opfern kriegerischer Aggressionen neu gestellt werden. Die Denkschrift betont das Recht widerrechtlich angegriffener Staaten auf Selbstverteidigung. Vor diesem Hintergrund sei es ethisch auch vertretbar, den Angegriffenen Waffen zur Selbstverteidigung zur Verfügung zu stellen.

Keine generelle Pflicht zur Waffenlieferung
Aus prinzipiellen Erwägungen kann die Lieferung von Waffen also geboten sein. Eine generelle Pflicht zur Nothilfe durch Waffenlieferungen kann es außerhalb von Bündnissystemen jedoch weder rechtlich noch moralisch geben. Stattdessen müssen sorgfältige Einzelfallabwägungen vorgenommen werden, bei denen besonders auf Gewaltminimierung und Verhältnismäßigkeit zu achten ist. Eine vorhandene politische Notlage ist dabei ebenso zu bedenken wie die Möglichkeit, dass die Bitte um Beistand unlautere Ziele verfolgt.

Strenge Kriterien für Waffenexporte
Sollten Waffenlieferungen erfolgen, plädiert die Denkschrift für die Einhaltung folgender Kriterien: Sie dürfen nur dem Schutz der Bevölkerung und der Wiederherstellung einer Friedensordnung dienen, die rechtmäßige Verwendung der gelieferten Waffen muss dem humanitären Völkerrecht unterliegen und eine Eskalation der Gewalt durch Waffenlieferungen muss vermieden werden.

Forderung nach gesetzlicher Regelung
Um die Einhaltung der Kriterien sicherzustellen, fordert die EKD die Einführung eines eigenständigen Rüstungsexportkontrollgesetzes. Ein solcher Rechtsrahmen würde Transparenz und demokratische Kontrolle stärken und Exportentscheidungen stärker an menschenrechtlichen und friedensethischen Maßstäben ausrichten.

Kernsätze der EKD-Denkschrift:

  • „Die Frage, ob Waffenlieferungen ethisch geboten sind oder nicht, kann nur durch eine Güterabwägung entschieden werden, bei der besonders auf die Kriterien der
  • Gewaltminimierung und der Verhältnismäßigkeit zu achten ist. Sie ist von der politischen Einschätzung der realen Gegebenheiten abhängig.“ S. 120 (155)
  • „Aus friedensethischer Perspektive ist daher festzuhalten, dass es keine unbedingte Verpflichtung zum Beistand oder auch Rüstungsexport geben kann. Die ethische Beurteilung ist abhängig von der Abwägung im Einzelfall vor dem Hintergrund der jeweiligen politischen Situation.“ S. 119 (152)
  • „Eine Eskalation der Gewalt durch Waffenlieferungen muss vermieden werden.“ S. 120 (153)
  • „Insbesondere ist auch bei Rüstungsexporten das Verbot bestimmter Waffen zu beachten.“ S. 120 (154)

© Welt in Unordnung – Gerechter Friede im Blick. Evangelische Friedensethik angesichts neuer Herausforderungen. Eine Denkschrift der Evangelischen Kirchen in Deutschland, EVA GmbH, Leipzig 2025.