Der Bevollmächtigte des Rates - Büro Brüssel Europa - Informationen Nr. 154

Bewährtes stärken - Konsultation zum Europäischen Solidaritätskorps

Doris Klingenhagen (Referentin für Jugend- und Bildungspolitik)

Wie beim Startschuss im vergangenen Dezember angekündigt, arbeitet die Europäische Kommission im ersten Halbjahr 2017 einen Vorschlag aus, um eine eigene Rechtsgrundlage für das Europäische Solidaritätskorps (ESC) zu schaffen. In seiner Rede zur Lage der Union im September 2016 hatte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker den ESC als neue Form eines europäischen Freiwilligendienstes angekündigt (siehe Europa-Informationen 153). Die gesetzliche Grundlage dazu soll am 24. Mai 2017 veröffentlicht werden. Am 6. Februar 2017 hat die EU-Kommission bereits eine öffentliche Konsultation zur weiteren Ausgestaltung des ESC gestartet. Das EKD-Büro Brüssel und die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) haben sich daran beteiligt. Die Ergebnisse der achtwöchigen öffentlichen Konsultation, die Ergebnisse von Expertengesprächen und Statements des europäischen Parlamentes werden in die Arbeiten einfließen und zur weiteren Ausgestaltung des ESC beitragen. Das EKD-Büro Brüssel und die aej begrüßen als Träger und Unterstützer von Freiwilligendiensten, dass die Europäische Kommission mit dem ESC den Solidaritätsgedanken auf der europäischen Ebene stärken will und dafür die junge Generation besonders in den politischen Fokus rückt. Sie würden es befürworten, wenn der ESC auf die bisherigen Errungenschaften von 20 Jahren Europäischem Freiwilligendienst aufbauen würde. Deshalb sollte unter dem Dach des ESC der Name "European Volunteer Service" (EVS) erhalten bleiben. In der gesetzlichen Grundlage sollte zudem ein fester Status für Freiwillige auf EU-Ebene analog dem Status für Studierende eingeführt werden. In ihrem Konsultationsbeitrag machen sie zudem deutlich, dass der ESC mit seinen zwei Strängen, dem Freiwilligenstrang und dem beruflichen Strang, an bewährte und bereits entwickelte Programmstrukturen und Formate wie das Programm "Erasmus+ JUGEND IN AKTION" mit dem Europäischen Freiwilligendienst (EFD) und die EU-Jugendgarantie angegliedert werden sollte. Eine Auslagerung des EFD in ein neues EU-Programm "European Solidarity Corps" könnte den non-formalen Bildungsbereich "Youth Work"  und die  EU-Jugendstrategie (2010 - 2018) und ihre Verbindungen zu "Erasmus+ JUGEND IN AKTION" schwächen. Freiwilligendienste für junge Menschen gehören aus Sicht des EKD-Büros Brüssel und der aej fachlich und jugendpolitisch mit Jugendbegegnungen, Fachkräftemaßnahmen, Jugendinitiativen, Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung, Unterstützung von Netzwerken und Kooperationen sowie der Stärkung von Jugendorganisationen zusammen.


2017 wird erstmalig der notwendige Mittelaufwuchs für alle Programmformate in Erasmus+ JUGEND IN AKTION für die Antragsteller spürbar. Die Förderquoten liegen in Deutschland bisher weit unter 50 Prozent und in anderen europäischen Ländern noch niedriger. Dies zeigt wie notwendig die zusätzlichen Mittel für die bestehenden Programmformate sind. Für die zusätzlichen Aufwendungen im Rahmen des ESC sollten daher ausreichend zusätzliche Gelder bereitgestellt werden.
Die derzeitige Konzentration auf die Implementierung des ESC darf zudem nicht die gerade beginnenden Beratungen für eine EU-Jugendstrategie nach 2018 überlagern und wichtige Elemente wie den Ausbau von Partizipationsmöglichkeiten und den strukturierten Dialog mit der Jugend in den Hintergrund drängen. Stattdessen sollte mit dem ESC der non-formale Bildungsbereich für junge Menschen gestärkt werden. Dieser ist fest verbunden mit dem Programm "Erasmus+ JUGEND IN AKTION." Deshalb sollte die gesetzliche Grundlage für den ESC die bisher zur Verfügung gestellten Finanzen aus den Programmen "LIFE", "Europa für Bürger und Bürgerinnen" und AMIF in "Erasmus+ JUGEND IN AKTION" zusammenführen.


Die deutschen Träger der Freiwilligendienste und der Jugendarbeit haben gemeinsam mit ihren europäischen Partnern umfassende Qualitätsstandards für die Vorbereitung, Begleitung, Durchführung und Auswertung von Freiwilligendiensten entwickelt. Untersuchungen des Europäischen Freiwilligendienstes bestätigen die nachhaltigen Wirkungen bei jungen Menschen im Hinblick auf den Erwerb von Persönlichkeits- und Schlüsselkompetenzen ebenso wie ihre Aufgeschlossenheit gegenüber kultureller Vielfalt, Inklusion und den Themen Toleranz und Solidarität. Dieser Qualitätsrahmen sollte daher auch im ESC Bestand haben. In der gesetzlichen Grundlage sollte zudem ein fester Status für Freiwillige auf EU-Ebene analog dem Status für Studierende eingeführt werden. Der ESC sollte nicht nur auf die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen abzielen. Der freiwillige Einsatz junger Menschen im Dienste der europäischen Gemeinschaft muss sich weiterhin arbeitsmarktneutral verhalten. Zudem sollte die klare Trennung von Freiwilligendiensten als Bildungs- und Orientierungszeit, allgemeinem freiwilligen Engagement und arbeitsmarktpolitischen Instrumenten erhalten bleiben. Um die Unterscheidung von Freiwilligendiensten und Jugendbegegnungen, Workcamps bzw. freiwilligem Engagement aufrecht zu erhalten, sollten die Einsatzzeiten nicht unter zwei Monaten liegen. Damit der ESC erfolgreich umgesetzt werden kann, sollten die Träger der Jugendarbeit und der Freiwilligendienste weiterhin an der Entwicklung sowie bei der Umsetzung des ESC beteiligt werden. Nur so kann das umfangreiche Erfahrungs- und Fachwissen in den ESC einfließen. Der ESC sollte zudem angemessen evaluiert werden.


Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier:

http://ekd.be/2qbd2A5

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