Der Bevollmächtigte des Rates - Büro Brüssel Europa - Informationen Nr. 154

Reform des EU-Emissionshandels - es bleibt noch viel zu tun

Valentin Wendebourg

Auf seiner Tagung am 27./28. Februar 2017 hat der Rat der europäischen Umweltminister seine Position zur Reform des Emissionshandelssystems (EHS) für die Handelsperiode 2021-2030 festgelegt.


Das EHS ist auf europäischer Ebene das zentrale Klimaschutzinstrument. Die EU hat sich selbst ehrgeizige Klimaschutzvorgaben gesetzt und bereits 2009 dazu verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80-95 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Hinzu kommen die Verpflichtungen des Pariser Abkommens von 2015. Das bisherige EHS hat sich aber auch aufgrund des Überschusses an Zertifikaten als ineffizient erwiesen.  Vor diesem Hintergrund hatten die EU-Kommission im Juli 2015 einen Vorschlag zur Reform des EHS für die Handelsperiode 2021-2030 veröffentlicht. Das Europäische Parlament (EP) legte hierzu im Februar 2017 seine Positionen fest. Im Vorfeld der EP-Abstimmung hatte sich das Brüsseler EKD-Büro gemeinsam mit dem Katholischen Büro in Berlin sowohl in der Diskussion im Umweltausschuss (ENVI) für eine möglichst ambitionierte Ausgestaltung des EHS engagiert als auch vor der Abstimmung im Plenum. So hatten die Kirchen u.a. eine jährliche Reduktion der Zertifikatsmenge um mindestens 2,4% (sog. lineare Reduktionsfaktor) sowie eine Löschung von 900 Millionen überschüssigen Zertifikaten gefordert.


Obwohl die Forderung im Umweltausschuss aufgegriffen worden war, setzte sich im Plenum in der Abstimmung am 15. Februar 2017 ein linearer Reduktionsfaktor von 2,2% durch, der jedoch ab 2024 auf 2,4% erhöht werden kann. Hinsichtlich der Löschung überschüssiger Zertifikate blieb das Parlament nur knapp hinter den kirchlichen Forderungen zurück und sprach sich für die Löschung von 800 Millionen Zertifikate ab dem 1. Januar 2021 aus. Damit ging das Parlament weit über die Forderungen der Kommission hinaus, die lediglich die Hälfte zur Löschung empfohlen hatten. Zudem wurden auch die Aufstockung des Innovationsfonds zur Förderung regenerativer Energien sowie die Einrichtung eines Transitionsfonds zur Finanzierung von Umstrukturierungsmaßnahmen (wie beispielsweise Umschulungen) im Übergang zu erneuerbaren Energien gefordert.


In seiner Sitzung am 28. Februar 2017 einigte sich der Rat der Umweltminister auf folgende Position: Die jährliche Gesamtmenge an verfügbaren Zertifikaten sollte zwischen 2021 und 2030 um 2,2% pro Jahr reduziert werden. Dabei wird, wie von der Kommission vorgesehen, an einem Anteil von 57% zu versteigernder Zertifikate festgehalten, jedoch zugleich die Möglichkeit eröffnet, den Anteil der zu versteigernden Zertifikate bis 2030 um 2% der Gesamtmenge zu senken. Das Europäische Parlament hatte dagegen eine Reduktion um 5% gefordert.
Das Prinzip der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten wird aus Rücksicht auf den internationalen Wettbewerb zunächst nicht geändert, um der Gefahr der Verlagerung von emissionsintensiven Industrien außerhalb der EU vorzubeugen ("Carbon Leakage"). Gleichzeitig soll der Prozentsatz der in die Marktstabilitätsreserve zurückgestellten d.h. aus dem Handel genommenen Zertifikate bis zum 31. Dezember 2023 erhöht werden, um eine Verknappung der Lizenzen zu erreichen.  Ab 2024 ist vorgesehen, überschüssige Emissionen oberhalb der Menge der zuvor im Jahr versteigerten Anzahl an Emissionen aus der Marktstabilitätsreserve zu löschen.
Obwohl der Umweltrat mit seinen Beschluss in zentralen Punkten deutlich hinter den Forderungen der Kirchen zurückgeblieben ist, markiert der Beschluss eine wichtige Einigung auf dem Weg einer dringend notwendigen Reform des EHS ab 2021. Während eines informellen Treffens am 25./26. April befassten sich die EU-Umweltminister in Malta wesentlich mit den Thema des Klimawandels und seiner Auswirkung auf die Meeresumwelt. Zur nächsten offiziellen Sitzung treffen die Umweltminister am 19. Juni in Luxembourg zusammen.

Das Ergebnis der Abstimmung im EU Parlament vom 15.2.2017 finden Sie unter:

http://ekd.be/2p7hRJ9

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