Staatsleistungen kurz erklärt
Mit Infografiken
Was sind Staatsleistungen ?
Der Staat hat den Kirchen im Laufe der Geschichte mehrfach Ländereien und anderes Vermögen entzogen. Dafür erhalten die Kirchen Ersatzleistungen, die so genannten Staatsleistungen. Dabei handelt es sich um wiederkehrende Leistungspflichten, nicht um Einmalzahlungen. Da es also um Schulden des Staates geht, finanziert jeder Steuerzahler/jede Steuerzahlerin auf diesem Weg die Kirchen mit, auch wenn die Person selbst nicht Mitglied der Kirche ist. Das ist insofern keine Besonderheit der Staatsleistungen: jeder Steuerzahler/jede Steuerzahlerin trägt auch sonst zu allen staatlichen Ausgaben und zum staatlichen Schuldendienst bei, gleich ob er/sie sich mit diesen persönlich identifiziert oder nicht.

Der Anteil der Staatsleistungen ist regional unterschiedlich
Im Jahr 2021 machten die Staatsleistungen bei einem Haushaltsvolumen von insgesamt ca. 14,5 Mrd. Euro rund 320 Mio. Euro aus. Das waren somit auf den ganzen Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bezogen etwa 2,2 Prozent.

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Bildbeschreibung
Die Infografik beantwortet die Frage: „Wie hoch sind die Staatsleistungen?“ Zentral zeigt sie ein großes, stilisiertes Eurozeichen auf hellblauem Kreis mit violettem Schatten.
Links daneben steht: Staatsleistungen 2021: 320 Millionen Euro – hervorgehoben in gelber Box mit violetter Schrift. Rechts steht: 2,2 Prozent des gesamten Haushaltsvolumens der evangelischen Kirche (ca. 12,3 Milliarden Euro)
In manchen Landeskirchen macht der Anteil der Staatsleistungen mehr als 10 Prozent des Haushaltes aus, in Einzelfällen sogar mehr als 20 Prozent. Wenn diese Einnahmen entfallen, ohne dass das entschädigt wird, würde das einzelne Regionen also empfindlich treffen. Denn dann würde den kirchlichen Haushalten Mittel entzogen, die sonst für die Arbeit der Kirchen in der Gesellschaft eingesetzt werden.
Staatsleistungen kommen der gesamten Gesellschaft zugute
Die Staatsleistungen fließen einerseits in kirchliche Angebote wie z.B. Gottesdienste, Taufen, Beerdigungen oder Trauungen. Andererseits kommen sie Einrichtungen und Diensten der evangelischen Kirche zugute, die Angebote für alle Bürger machen – unabhängig davon, ob sie der Kirche angehören oder nicht. Das gilt insbesondere in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Seelsorge, Jugendarbeit, Bildung und Kultur. Bei allen diesen Themen geht es natürlich auch darum, dass Personal bezahlt werden muss, das diesen Auftrag der Kirche erfüllt.

Der Staat ist durch das Grundgesetz beauftragt, die Staatsleistungen abzulösen, sie also gegen eine Entschädigung aufzuheben. Dafür soll er Grundsätze formulieren und damit den rechtlichen Rahmen setzen. Die evangelische Kirche und die katholische Kirche beteiligen sich an den Überlegungen des Bundes zur Ablösung der Staatsleistungen. Die konkreten Vereinbarungen sind dann jedoch zwischen den Bundesländern und den Landeskirchen bzw. Diözesen zu treffen.
Die Kirchen möchten ihre Arbeit dauerhaft sichern
Weil die Kirchen auch künftig ihre Aufgaben erfüllen möchten, die sie bisher mit Hilfe der Staatsleistungen finanzieren, setzen sie sich dafür ein, dass die Ablösung in der Weise erfolgt, dass eine dauerhafte finanzielle Deckung der kirchlichen Arbeit gesichert ist. Dies gilt insbesondere für die seelsorglichen, sozialen und gesellschaftlichen Leistungen. Andererseits soll dabei die finanzielle Leistungsfähigkeit der Länder nicht überstrapaziert werden. Deshalb sind jenseits einer Einmalzahlung, die weder von den Ländern noch von den Kirchen bevorzugt wird, unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten vorstellbar.
Auch wenn die Kirche stein-reich, also reich an Gebäuden ist, lassen sich diese jedoch nur selten veräußern und steigern deshalb nicht die Liquidität der Kirche. Im Gegenteil: die Unterhaltung der kirchlichen Gebäude ist häufig ein finanzieller Kraftakt, der die Kirchen in besonderer Weise fordert.
Ohne auskömmliche Entschädigung müssen Angebote eingestellt werden
Ohne die Staatsleistungen bzw. ohne eine auskömmliche Entschädigung wären zahlreiche Angebote der Kirchen fortan nicht mehr finanzierbar. Auch solche nicht, die der Allgemeinheit zugutekommen. Zwar werden Krankenhäuser, Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen in hohem Maße durch den Staat refinanziert. Dennoch ist es sehr wahrscheinlich, dass kirchliche Träger dann den Eigenanteil zum Betrieb dieser Einrichtungen und Angebote nicht mehr aufbringen können.

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Bildbeschreibung
Die Infografik mit dem Titel "Staatsleistungen: Gründe. Fakten. Ablösung" bietet eine Übersicht über Gründe, Fakten und Ablösungen dieser Leistungen des Staates an die Kirchen.
Was sind Staatsleistungen?
- Staatsleistungen sind jährliche Zahlungen des Staates an die Kirchen.
- Es handelt sich um eine Ersatzleistung für den Entzug von Vermögenswerten, etwa durch die Enteignung von kirchlichen Ländereien in der Vergangenheit.
- Staatsleistungen sind unabhängig von der Kirchensteuer und fallen regional unterschiedlich hoch aus.
- Die Höhe der Staatsleistungen beträgt 320 Millionen Euro (Stand 2021), was 2,2% des gesamten Haushaltsvolumens der evangelischen Kirche entspricht.
Warum werden Staatsleistungen gezahlt?- Im Laufe der Geschichte hat der Staat den Kirchen mehrfach Ländereien und anderes Vermögen entzogen. Die geschah insbesondere während der Reformationszeit und zuletzt Beginn des 19. Jahrhunderts.
- Damit fielen auch Einnahmen weg, mit denen die Kirchen einen Teil ihrer Aufgaben bezahlt hatten.
- Die Staatsleistungen dienen als Ersatz für die entzogenen Einnahmen.
Wohin fließt das Geld?- Die Staatsleistungen werden genutzt, um kirchliche Angebote zu bezahlen. Dabei geht es auch um die Finanzierung von Personalkosten.
- Viele der Angebote kommen allen Bürger:innen zugute, und zwar Bereichen wie Soziales, Gesundheit, Jugendarbeit, Bildung und Kultur.
- Die Kirchen bezahlen damit auch Kernaufgaben wie Seelsorge, Gottesdienste, Taufen, Trauungen und Beerdigungen.
Wie kann eine Ablösung aussehen?- Im Grundgesetz steht, dass Staatsleistungen abgelöst, also gegen Entschädigung beendet werden sollen. Dafür braucht es im ersten Schritt auf Bundesebene einen rechtlichen Rahmen.
- Die Kirchen beteiligen sich an den Überlegungen des Bundes zur Vorbereitung dieses Vorhabens. Für sie ist es wichtig, dass die Finanzierung ihrer Arbeit weiterhin gesichert ist (Äquivalenzprinzip).
- Im zweiten Schritt werden dann konkrete Vereinbarungen zwischen den Bundesländern und den Landeskirchen bzw. Diözesen getroffen.
Was würde passieren, wenn Staatsleistungen ohne angemessenen Ausgleich wegfallen würden?- Die Kirchen könnten zahlreiche Angebote nicht mehr bezahlen, darunter viele, die der Allgemeinheit zugutekommen.
- Aus eigener Kraft können die Kirchen die fehlenden Gelder nicht ersetzen.
Die Infografik ist von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erstellt worden und enthält einen Link zu weiteren Informationen: www.ekd.de/staatsleistungen.
Infografik Staatsleistungen als Plakat zum Ausdrucken
(A4 und A3-Format in unterschiedlichen Dateiformaten)
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Was sind Staatsleistungen?

Wie hoch sind die Staatsleistungen?

Was passiert mit dem Geld?

Wie kann ein Ende der Staatsleistungen aussehen?

Und ohne Staatsleistungen?
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