Bericht des Rates der EKD - Teil B (schriftlich)

5. Tagung der 12. Synode vom 11. bis 14. November 2018 in Würzburg

8. Berichte zu den Kammern des Rates der EKD, Ad-hoc-Gruppen, Kommissionen der EKD und zu den Beauftragten des Rates der EKD

Anlage 1

(Stand: 12. Oktober 2018)

8.1 Kammern des Rates der EKD

8.1.1 Kammer des Rates der EKD für Bildung und Erziehung, Kinder und Jugend

Geschäftsführung: Matthias Otte


Mitglieder

Prof. Dr. Yvonne Anders

Andrea Bartl

Ulrich Commerçon, MdL

Prof. Dr. Michael Domsgen

Klaus Eberl

Prof. Dr. Rüdiger Gebhardt

Prof. Dr. Jens Goebel

Dr. Wolfgang Ilg

Henriette Labsch

Dr. Thorsten Latzel

Dr. Silke Leonhard

Prof. Dr. Gordon Mitchell

Dr. Gabriele Obst

Prof. Dr. Uta Pohl-Patalong

Prof. Dr. Thomas Rauschenbach

Prof. Dr. Sabine Reh

Prof. Dr. Annette Scheunpflug (Vorsitzende)

Dr. Isabel Schneider-Wölfinger

Prof. Dr. Bernd Schröder (stellv. Vorsitzender)

Prof. Dr. Henrik Simojoki

Prof. Dr. Martina Steinkühler


Ständige Gäste

Doris Beneke

Mike Corsa

Dr. Peter Schreiner

Dr. Birgit Sendler-Koschel


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kammer

Für die evangelische Kirche ist auf der Grundlage ihres Glaubens- und Kirchenverständnisses Bildung von der Reformationszeit an ein zentrales Thema. Bildung ist Motiv und Folge des reformatorischen Glaubens. Dabei verbindet der konstitutive Bezug auf das Evangelium als Zentrum des christlichen Glaubens alle Handlungsfelder kirchlicher Bildungsarbeit, in der Kirchengemeinde mit ihren Aufgabenfeldern wie etwa der Konfirmanden- und Jugendarbeit ebenso wie in den staatlich geförderten Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft (z.B. Kindertagesstätten, allgemein- und berufsbildende Schulen, Kinder- und Jugendhilfe).

Vor diesem Hintergrund bezieht sich die Kammerarbeit neben der eigenen kirchlichen Bildungsverantwortung ebenso auf die Bildungsmitverantwortung der Kirche in einer freiheitlich-demokratischen Zivilgesellschaft, die der Staat Kirchen, Religionsgemeinschaften und anderen gesellschaftlichen Gruppen zuweist. Grundlage der Kammerarbeit ist hier das Eintreten für eine menschliche Qualität von Erziehung und Bildung im öffentlichen Bildungssystem und für Bildungs- und Befähigungsgerechtigkeit sowie der Beitrag zur religiösen Bildung und zur Wertebildung. Im Sinne eines diakonischen Bildungsbegriffs ist die Kammerarbeit ferner davon geprägt, Menschen bei ihrer Suche nach Orientierung und Lebenssinn, nach Selbst- und Weltaufklärung, nach Unterscheidungshilfen im ethischen und politischen Handeln und nach Wegen zur Bewältigung ihrer Probleme zu begleiten. Aktuelle Herausforderungen bilden hier u.a. Fragen der Demokratie- und Pluralitätsfähigkeit, Interreligiosität, Inklusion, Teilhabe, Globalisierung und Nachhaltigkeit.


Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Die Kammer hat im Berichtszeitraum zweimal getagt. Aktuell hat der Rat folgenden Text verabschiedet, dessen Veröffentlichung als EKD-Text 130 für September 2018 geplant ist:

  • Religiöse Bildung in der migrationssensiblen Schule
    In 12 Thesen formuliert die Kammer Herausforderungen und Ermutigungen, die vor allem die Bedeutung von Religion im Kontext von migrationsbezogener Bildung in das Bewusstsein bringen sollen, die in pädagogischen Veröffentlichungen zur Beschulung von Geflüchteten zumeist wenig oder gar nicht reflektiert wird.

Im Zusammenhang mit der Kammerarbeit wurden u.a. in Aufnahme von Texten der letzten Kammerperiode folgende Veranstaltungen durchgeführt:

  • Offen für alle? Anspruch und Realität einer inklusiven Kirche 
    EKD-Netzwerktagung Inklusion in Zusammenarbeit mit der Ev. Akademie zu Berlin und der Diakonie Deutschland am 22./23. Februar 2018 in Berlin
  • Jung, aktiv und evangelisch. Neue Perspektiven zum Engagement junger Menschen in Kirche und Gesellschaft
    Bundesweite Tagung in Zusammenarbeit mit der Universität Tübingen, der Ev. Akademie zu Berlin, dem Comenius-Institut und der aej am 4. Juni 2018 in Berlin

Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

Der Rat hat die Kammer mit der Bearbeitung folgender Themen beauftragt:

  • Demokratische Bildung
    Eine Kammer-AG hat unter dem Arbeitstitel „Religion – Bildung – Demokratie“ einen kürzeren Text zur Selbstvergewisserung und Ermutigung zur politischen Bildung in kirchlichen Handlungsfeldern verfasst. Dazu gehört auch ein Aufruf zur Stärkung der Demokratie, der vor allem auf die kirchliche Jugendbildung zielt. Ferner plant die Kammer eine größere Tagung zur Promotion und Rezeption dieser Texte. Eine Ratsbefassung ist für September 2018 in Aussicht genommen.
  • Frühkindliche Bildung, Elementarbildung und Familienbildung
    Erarbeitung eines Grundsatztextes zu den Ev. Kindertagesstätten durch eine Kammer-AG unter Beteiligung von Expertinnen und Experten aus den Arbeitsfeldern (erste Lesung im Rat ca. Anfang 2019)
  • Aufgaben und Chancen religiöser Bildung angesichts nicht-religiöser Muster der Lebensführung und -deutung (sog. „Konfessionslosigkeit“)
    Erarbeitung eines grundlegenden Textes durch eine Kammer-AG bis Herbst 2018, anschließend Diskussion und Modifikation des Textes im Gespräch mit anderen Kammern und in regionalen Dialogforen, danach Ratsvorlage (ggf. auch umgekehrt)
  • Christ werden und bleiben – Aufgaben und Chancen religiöser Bildung im Lebens­lauf
    Das Thema soll die Kammerarbeit langfristig begleiten und hat noch keine konkrete Arbeits­planung. Eine wichtige Grundlage für die weitere Kammerarbeit wird hier die nächste Jahrestagung der „Gesellschaft für wissenschaftliche Religionspädagogik“ liefern, die mit Beteiligung verschiedener Kammermitglieder im September 2018 unter dem Thema „Religiöse Bildung – ein Leben lang!“ vielfältige Aspekte der Religionspädagogik in biografischer Perspektive thematisiert.

Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

Im EKD-Haushalt 2018 sind 11.600 Euro veranschlagt. Sitzungen finden in der Regel im Jahr zweimal zweitägig statt, hinzu kommen ca. drei eintägige AG-Sitzungen.


8.1.2 Kammer des Rates der EKD für Migration und Integration

Geschäftsführung: Sabine Dreßler


Mitglieder

Prof. Dr. Andrea Bieler

Kerstin Becker

Prof. Dr. Lars Castellucci, MdB

Dr. Elisabeth Chowaniec

Friederike Foltz

Dirk Gärtner

Tim Kliebe

Michael Kratz

Prof. Dr. Volker Küster

Dr. Silke Launert, MdB

Joachim Lenz (stellv. Vorsitzender)

Rafael Nikodemus

Doris Peschke

Ursula Gräfin Praschma

Manfred Rekowski (Vorsitzender)

Prof. Dr. Hannes Schammann

Michael Schlikker

Prof. Dr. Angela Standhartinger


Ständige Gäste

Katharina Berner       

Julia Duchrow

Katrin Hatzinger         

Katharina Stamm


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kammer

Der hochkomplexe Themenbereich von globaler Migration, Flucht und Asyl, von Integration und Teilhabe, von Gestaltung von Einwanderung und Leben in einer multikulturellen Gesellschaft gehört derzeit zu den am meisten und äußerst kontrovers diskutierten gesamtgesellschaftlichen Fragen. Die EKD nimmt durch die Kammerarbeit ihre Gestaltungsaufgabe in diesem Bereich öffentlicher Verantwortung wahr.

Sie vermittelt damit die Glaubwürdigkeit der Kirche in ihrer Hinwendung zur Welt und ihrem Zeugnis in der Welt und trägt als ein verantwortungsvoller und verlässlicher Akteur zur Förderung gesellschaftlichen Zusammenhalts bei. Die EKD berät in Fragen von Migration, Integration und Flüchtlingsschutz und gibt Orientierung, sie bezieht Position hinsichtlich des Schutzes der Schwächsten und bietet Raum für den angstfreien Dialog.

Arbeitsgruppen sind zu einzelnen Themen und Aufgaben eingesetzt. Zudem findet ein wesentlicher Teil der Textabstimmung in Telefonkonferenzen und per E-Mail statt. Neue Arbeitsformate, zusätzlich zu Kammer- und Arbeitsgruppensitzungen, z.B. Kurztexte, Hearings, Blogs, Kammerkooperationen, kreative Verbreitungsmittel sollen erprobt werden.


Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Auf Beschluss des Rates vom Dezember 2016 erarbeitet die Kammer für Migration und Integration gemeinsam mit der Kammer für Nachhaltige Entwicklung ein Impulspapier zu Migration und Entwicklung; eine kammerübergreifende Arbeitsgruppe hat diese Aufgabe übernommen.

Ebenfalls auf Ratsbeschluss vom Dezember 2016 und entsprechendem Beschluss des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) haben sich die Kammer und Migrationskommission der DBK unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) über einen zweijährigen Prozess zur Erarbeitung eines neuen Gemeinsamen Migrationswortes verständigt. Die als Gemeinsamer Text Nr. 12 im Jahr 1997 unter dem Titel „… und der Fremdling, der in deinen Toren ist“ erschienene Publikation stellt für die Kirchen nach wie vor eine wichtige Referenzquelle dar; zwischenzeitlichen und aktuellen Entwicklungen von globaler Migration kann sie jedoch kaum mehr Rechnung tragen. Ein aktuelles ökumenisches Wort soll sich ad intra und ad extra an Kirche und Gesellschaft, jeweils in ihrer inneren Pluralität, richten und sowohl Situationsanalyse als auch Orientierung bieten.

Eine Arbeitsgruppe von Kammermitgliedern und externen Experten/innen wurde berufen; die Arbeit soll im engen Kontakt zur Kammer und Migrationskommission sowie im Diskurs mit weiteren Resonanzgruppen, etwa der Berliner Büros als auch Caritas und Diakonie, stattfinden.

Unter den mit Migration verbundenen Themen erfährt Seenotrettung besonders in diesem Jahr angesichts geschlossener Häfen und Grenzen in Europa eine besondere Aufmerksamkeit. Die Übereinkunft zum geltenden Völkerrecht, das die Rettung von Menschen aus Seenot vorschreibt, erscheint neuerdings brüchig, zivile Seenotrettungsorganisationen werden kriminalisiert. Der Vorsitzende der Kammer hat sich mit der vor diesem Hintergrund zugespitzten Situation für Flüchtlinge und Helfer/innen vor Ort, in Malta, vertraut gemacht. Die Beiträge (Pressemeldungen, Interviews, Videos in sozialen Medien, Präsesblog) haben ungewöhnlich hohe Aufrufzahlen und großen Zuspruch gezeitigt und wurden als deutliches Zeugnis der Kirche in der Öffentlichkeit wahrgenommen.


Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

Die konstituierende Sitzung der ökumenischen Arbeitsgruppe für das Gemeinsame Wort zu Migration fand im Juli 2018 statt; vorausgegangen war eine gemeinsame Sitzung der Kammer und Mitgliedern der Migrationskommission der DBK im März 2018.

Der Text „Migration und Entwicklung“ soll im Dezember 2018 dem Rat vorgelegt werden.

Die Vorlage des Gemeinsamen Wortes Migration ist für Sommer 2020 geplant.


Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

Der Kammer steht ein Budget in Höhe von 12.200 € in 2018 für Sitzungsaufwendungen, Reisekosten und Verwaltungsausgaben zur Verfügung. Die Kammer trifft sich i.d.R. zweimal jährlich, einmal zweitägig und einmal eintägig.

 

8.1.3 Kammer des Rates der EKD für nachhaltige Entwicklung

Geschäftsführung: Klaus Burckhardt, Dr. Renate Knüppel


Mitglieder

Dr. Marianne Beisheim

Dr. Inge Boehne

Sven Giegold, MEP

Dr. Mirjam Freytag

Dr. Maren Heincke

Frank Heinrich, MdB

Arnd Henze

Dr. Gabriele Hoerschelmann

Dr. Cornelia Johnsdorf

Dr. Gudrun Kordecki (stellv. Vorsitzende)

Prof. Dr. Margareta Kulessa

Dr. Ralf Meister

Dr. Matthias Miersch, MdB

Prof. Dr. Uwe Schneidewind (Vorsitzender)

Dr. Imme Scholz

Dr. Wolfram Stierle

Daniela Wawrzyniak

Michael Windfuhr


Ständige Gäste

Petra Bosse-Huber

Prof. Dr. Hans Diefenbacher

Dr. Clemens Dirscherl

Dr. Horst Gorski

Dr. Ruth Gütter

Thilo Hoppe

Tim Kuschnerus

Dr. Klaus Seitz

Prof. Dr. Dr. h.c. Dietrich Werner


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kammer

Die Kammer für nachhaltige Entwicklung wurde 1997 aus der ehemaligen Kammer für den kirchlichen Entwicklungsdienst und dem Beirat des Beauftragten des Rates der EKD für Umweltfragen zusammengefasst. Dahinter stand die Annahme, dass Entwicklungs- und Umweltfragen unter der Perspektive einer „globalen nachhaltigen Entwicklung” zusammengehören. Hieß die Kammer in ihrer ersten Legislaturperiode noch „Kammer für Entwicklung und Umwelt“, änderte der Rat den Namen 2003 in „Kammer für nachhaltige Entwicklung“. Aus dieser Entwicklungsgeschichte ergibt sich, dass die Kammer je zur Hälfte aus Umwelt- und aus Entwicklungspolitikexperten bestehen sollte.

Die theoretische Ausrichtung an „Nachhaltiger Entwicklung” als Kammer für Entwicklung und Umwelt ist so umfassend, dass sie eigentlich die Arbeit aller Kammern betrifft, die sich mit gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragen auseinandersetzen. Dies hat sich in der letzten Zeit immer wieder bei vielen Texten gezeigt. Es bestand bisher jedoch Einverständnis darüber, dass sich die Kammer für nachhaltige Entwicklung in ihren Ausarbeitungen im Unterschied zu anderen Kammern immer auf internationale Problemstellungen bezieht.

Die Kammer nimmt mit ihren Themen vorrangig das Thema des Rates „Globalisierung“ auf.


Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Die Kammer arbeitete im letzten Jahr parallel an drei Impulspapieren zu den Themen

Migration und Entwicklung (zusammen mit der Kammer für Migration und Integration)
Umsetzung der Agenda 2030
Mensch-Tier-Verhältnis / Nutztierhaltung


Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

1. Der Text „Geliehen ist der Stern, auf dem wir leben. Die Agenda 2030 als Herausforderung für die Kirchen“ ist im Mai 2018 im Rat der EKD angenommen und verabschiedet worden. Der Text wurde am 26. September 2018 in Berlin im Rahmen einer Podiumsdiskussion der Öffentlichkeit vorgestellt. Eine englische Übersetzung ist in Arbeit.

2. Der Text zu „Migration und Entwicklung“ wird gerade zusammen mit der Kammer für Migration und Integration zu Ende gestellt und soll voraussichtlich Anfang 2019 dem Rat vorgelegt werden.

3. Der Text zum „Mensch-Tier-Verhältnis / Nutztierethik“ ist von einer Arbeitsgruppe formuliert und soll in der Oktobersitzung der Kammer erstmalig besprochen und danach dem Rat vorgelegt werden.

Danach sind zwei weitere Impulspapiere geplant:

4.    Wirtschaft, Menschenrechte, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsethik − Wie können globale Produktionsstrukturen und Wertschöpfungsketten nachhaltig gestaltet werden? (zusammen mit der Kammer für soziale Ordnung) bis 2020

5.    Internationale Finanzflüsse und Schattenwirtschaft?“ (zusammen mit der Kammer für soziale Ordnung) bis 2020


Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

12.000 Euro jährlich Sachkosten. 2x jährlich zweitägige Sitzungen in Hannover

 

8.1.4 Kammer des Rates für Öffentliche Verantwortung

Geschäftsführung: Dr. Roger Mielke


Mitglieder

Prof. Dr. Reiner Anselm (Vorsitzender)

Dr. Anthea Bethge

Michael Brand, MdB

Susanne Breit-Keßler (stellv. Vorsitzende)

Prof. Dr. Peter Dabrock

Prof. Dr. Angelika Dörfler-Dierken

Dr. Andrea Dörries

Prof. Dr. Christine Gerber

Prof. Dr. Hans-Michael Heinig

Dr. Georg Kalinna

Steffen Kern

Dr. Rebekka Klein

Dr. Christiane Kohler-Weiß

Brigitte Lösch, MdL

Prof. Dr. Hans-Richard Reuter

Prof. Dr. Cornelia Richter

Prof. Dr. Gerhard Robbers

Prof. Dr. Matthias Rogg

Michael Roth, MdB

Prof. Dr. Eva Senghaas-Knobloch

Hans-Peter Strenge


Ständige Gäste

Dr. Horst Gorski

Dr. Martin Dutzmann

Dr. Klára Tarr Cselovszky

Ulrich Lilie


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kammer

In der Kammer für Öffentliche Verantwortung werden sozialethische Themen und Grundfragen der politischen Ordnung behandelt. Dazu gehören auch medizinethische Themen, welche diese Grundfragen berühren, etwa in der Auseinandersetzung um Anfang und Ende des Lebens. Die Kammer für Öffentliche Ordnung war in der Vergangenheit auch das maßgebliche Forum für die friedensethische Reflexion der evangelischen Kirche.

Stellungnahmen der Kammer dienen dazu, das Zeugnis der Kirche für die Wahrheit des Evangeliums in der Welt mit guten Argumenten auszuweisen und damit die Kirche in ihrem Dienst für das Gemeinwesen und in ihren weltweiten Verantwortungsbezügen zu stärken


Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Der im August 2017 vorgestellte Text "Konsens und Konflikt" wurde öffentlich als eine Ermutigung zu einem pluralistischen demokratischen Diskurs aufgenommen und auch innerkirchlich intensiv diskutiert – gerade vor dem Hintergrund von Erfahrungen, die darauf hinzudeuten scheinen, dass die Bandbreite der innerhalb der Kirchen formulierten Positionen eher abgenommen hat. Der Fluchtlinie dieses Textes folgt die Kammer in der Arbeit an dem Grundlagentext „Vielfalt und Gemeinsinn. Evangelisches Christentum, politische Kultur und freiheitliche Demokratie“ und ebenso in ihrem Beitrag für die Ökumenische Arbeitsgruppe „Um Vertrauen werben. Gemeinsames Wort zur Demokratie in Deutschland“. Dieses Arbeitsvorhaben wird gemeinsam mit der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der Deutschen Bischofskonferenz durchgeführt.

Der Rat der EKD hatte die Kammer gebeten, eine ethische Bewertung der Nichtinvasiven Pränataldiagnostiken (NIPD) zu erarbeiten. Dieser Arbeitsprozess, ursprünglich erteilt im Blick ein Methodenbewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Frage, ob NIPD in die Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen aufgenommen werden sollte, wurde mit der Vorlage eines Positions- und Policy-Papieres im Sommer 2018 beendet. Dieser Text soll im Oktober 2018 im Zusammenhang einer geplanten Befassung des Deutschen Bundestages mit NIPD öffentlich vorgestellt werden.


Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

  1. Öffentlicher Protestantismus: geplant bis Ende 2019, noch keine Ratsbeauftragung;
  2. Ethische Bewertung von neuen Methoden Nichtinvasiver Pränataldiagnostik: fertig gestellt im August 2018, Ratsauftrag Dezember 2016.
  3. Gemeinsames Wort zur Demokratie, gemeinsam mit der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen der DBK, bis Herbst 2018.

Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

Im Haushalt 2018 sind 20.000 Euro veranschlagt. Plenarsitzungen der Kammer finden dreimal im Jahr jeweils von Freitagmittag bis Samstagmittag statt, zusätzlich kommen die kleineren Arbeitsgruppen mehrfach im Jahr zusammen.


8.1.5 Kammer des Rates der EKD für soziale Ordnung

Geschäftsführung: Dr. Ralph Charbonnier


Mitglieder

Christian Amsinck

Kerstin Andreae, MdB

Heike Baehrens, MdB

Dr. Brigitte Bertelmann

Dr. Günter Breitenbach

Ingo Dachwitz

Prof. Dr. Ute E. Eisen

Prof. Dr. Johannes Eurich

Edeltraud Glänzer (Vorsitzende)

Prof. Dr. Gustav A. Horn

Prof. Dr. Traugott Jähnichen (stellv. Vorsitzender)

Dr. Birgit Klostermeier

Christine Lieberknecht, MdL

Prof. Dr. Gesa Lindemann

Prof. Dr. Torsten Meireis

Prof. Dr. Ulrich Preis

Prof. Dr. Claudia Schulz

Thomas Stolle

Dieter Vierlbeck

Thomas Voigt

Prof. Dr. Gert G. Wagner

Ständige Gäste

Prof. Dr. Tobias Faix

Renate Fallbrüg

Joachim Ochel

Maria Loheide

Prof. Dr. Gerhard Wegner
 


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kammer

In der Kammer für soziale Ordnung werden die Gestaltung und Praxis von Interaktionsordnungen in gesellschaftlichen Funktionssystemen (Makro-Ebene), zivilgesellschaftlichen und organisationalen Zusammenhängen (Meso-Ebene) und institutionellen Formen des gemeinschaftlichen und familialen Zusammenlebens (Mikro-Ebene) – auch in ihren Wechselbeziehungen – aus theologisch-ethischer Perspektive beleuchtet. Jenseits der Schwerpunkte und vertiefenden Arbeitsvorhaben hat die Kammer die Aufgabe, die Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme (insbes. Alterssicherung), der Gesundheitsversorgung (insbes. Pflege), der Armuts- und Reichtumsphänomene, der Arbeitswelt etc. kritisch zu beobachten („Monitoring“) und ggf. den Rat auf kirchenpolitische Handlungsbedarfe hinzuweisen.


Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Die Kammer traf sich innerhalb des Berichtszeitraums im November 2017 und im März 2018 zu jeweils zweitägigen Sitzungen im Plenum. Zwischen diesen Sitzungen wurden Detailthemen in Arbeitsgruppen bearbeitet. Darüber hinaus wurden einzelne Textabschnitte von Kammermitgliedern erarbeitet und auf elektronischem Weg ausgetauscht und beraten.

Zum einen widmete sich die Kammer dem Auftrag „Den digitalen Wandel gestalten“. Ein erster Beratungsgang galt der methodologischen Fragestellung, wie technische, juristische, kulturelle und kommunikationstheoretische Aspekte der Digitalisierung mit theologischen Aspekten verknüpft werden können, so dass die theologischen Aspekte eine argumentationslogische Funktion haben, zugleich aber der Text aus säkularer Perspektive verständlich und inhaltlich nachvollziehbar sein kann. Eine Arbeitsgruppe Methodologie hat hierzu Eckpunkte erarbeitet. Darüber hinaus wurden in Arbeitsgruppen sogenannte „Rohtexte“ zu den Themenfeldern „Kultur“, „Wirtschaft und Arbeit“, „Governance und Politik“, „Sozial- und Gesundheitswesen“ und „Religion“ – jeweils in Bezug zur Digitalisierung erstellt.

Zum zweiten hat die Kammer die Auftragsskizze „Selbstbestimmung und Gemeinsinn“ hinsichtlich der Inhalte und der kommunikativen Ziele beraten. Im Verlauf dieser Beratungen wurde deutlich, dass neben den Leitbildern der Selbstbestimmung und des Gemeinsinns im sozialpolitischen Diskurs auch andere Leitbilder in den Blick genommen werden sollten (so z.B. Würde, Inklusion, Teilhabe, Gerechtigkeit), dass neben den Leitbildern auch deren Verständnis unter den sozialpolitischen Akteuren und deren Umsetzung in der Praxis thematisiert werden müssten und dass Prozesse der Ökonomisierung der sozialen Arbeit als Kontextbedingung mitbedacht werden sollten. Es wurde – auch mit Blick auf das Spektrum der EKD-Texte zu sozialpolitischen Themen in den letzten Jahren – deutlich, dass dieser Text als sozialpolitischer Grundlagentext konzipiert werden sollte. Aufgrund dessen wurde dem Rat der EKD vorgeschlagen, dem Auftrag den Arbeitstitel „Soziale Sicherung im Zeitalter der Ökonomisierung. Sozialpolitische Leitbilder und soziale Praxis“ zu geben. In seiner Sitzung am 2./3. März 2018 hat der Rat der Kammer den Auftrag zur Bearbeitung dieses Themas erteilt. In einem nächsten Schritt haben Arbeitsgruppen sogenannte „Rohtexte“ zu sozialpolitischen Leitbildern und deren Umsetzung in den Themenfeldern „Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ (Bundesteilhabegesetz), „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (SGB II), „Kinder- und Jugendhilfe“ (SGB VIII) und „Soziale Pflegeversicherung“ (SGB XI) erarbeitet.


Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

Die derzeitige Arbeit der Kammer bezieht sich auf die beiden Aufträge „Den digitalen Wandel gestalten“ und „Soziale Sicherung im Zeitalter der Ökonomisierung. Sozialpolitische Leitbilder und soziale Praxis“.

Zum Auftrag „Den digitalen Wandel gestalten“ hat die Kammer in ihrer Sitzung am 21./22.9.2018 zum einen einen Gast zum Themenfeld der Künstlichen Intelligenz und der digitalen Algorithmen gehört und zum anderen den Gliederungsvorschlag einer Steuerungsgruppe und ein leitendes Narrativ für einen solchen Text beraten. Ein solcher ausgearbeiteter Gliederungsentwurf soll im Dezember 2018 dem Rat der EKD vorgelegt werden. Geplant ist, dass anschließend Arbeitsgruppen auf der Basis der erstellten „Rohtexte“ Textpassagen erstellen, die anschließend im Plenum der Kammer zu einem Text zusammengestellt werden können. Ziel ist, im zweiten Halbjahr 2019 einen Text zu veröffentlichen. In Zusammenarbeit mit der Kommunikationsabteilung werden auf der Basis des erarbeiteten Textes verschiedene Formate der Veröffentlichung für verschiedene Zielgruppen geprüft.

Während der weiteren Arbeit wird der ständige Austausch zum Projekt „Kirche im digitalen Wandel“ der EKD-Synode gepflegt. Die Arbeitsergebnisse der Kammer werden in das Teilprojekt „Theologie und Ethik“ dieses Projektes einfließen.

Zum Auftrag „Soziale Sicherung im Zeitalter der Ökonomisierung. Sozialpolitische Leitbilder und soziale Praxis“ hat die Kammer in ihrer Sitzung am 21./22.9.2018 die o.g. „Rohtexte“ zu den verschiedenen Hilfefeldern beraten und einen Gliederungsvorschlag erstellt. Es ist geplant, dass nach einer Zwischenberatung im Dezember 2018 im Rat der EKD einzelne Textpassagen erstellt und im Plenum beraten werden. Eine Veröffentlichung des Textes ist für Ende 2019/ Anfang 2020 geplant. Hinsichtlich der kommunikativen Aspekte, die im Prozess der Texterstellung und bei der Wahl von Textformaten bedacht werden müssen, arbeitet die Kammer kontinuierlich mit der Kommunikationsabteilung des Kirchenamtes zusammen.


Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

Im Haushalt 2018 sind 27.000 € für Sitzungsaufwendungen, Reisekosten und Verwaltungsausgaben der Kammer veranschlagt.

Die Kammer trifft sich i.R. zweimal im Jahr zweitägig. Arbeitsgruppen vertiefen einzelne Themen im Rahmen weiterer Treffen. Gelegentlich wird Textarbeit auch per Email abgestimmt. Arbeitsformate jenseits der Kammer- und Arbeitsgruppensitzungen (z.B. Hearings, Workshops, Blogs) sollen erprobt werden.


8.1.6 Kammer des Rates der EKD für Theologie


Mitglieder

Prof. Dr. Christine Axt-Piscalar, stellv. Vorsitzende

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Beintker, stellv. Vorsitzender

Prof. Dr. Martina Böhm

D. Dr. h.c. Peter Bukowski

Prof. Dr. Corinna Dahlgrün

Prof. Dr. Hans-Joachim Eckstein

Dr. Martin Hein

Steve Kennedy Henkel

Prof. Dr. Kirsten Huxel

Prof. Dr. Volker Leppin

Prof. Dr. Christl M. Maier

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Christoph Markschies, Vorsitzender

Prof. Dr. Michael Moxter

Prof. Dr. Miriam Rose

Dr. Stephan Schaede

Prof. Dr. Arnulf von Scheliha

Gabriele Scherle

Dr. Heike Springhart

Prof. Dr. Heike Walz

Dr. Johanna Will-Armstrong

Prof. Dr. Hinnerk Wißmann


Ständige Gäste

Dr. Andreas Ohlemacher

Prof. Dr. Thorsten Dietz

Dr. Albrecht Philipps

Dr. Thies Gundlach

Dr. Martin Hirzel

Prof. Dr. Thomas Söding


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kammer

Die Kammer für Theologie bearbeitet theologische Grundsatzthemen. Es geht um Fragen nach Grundvollzügen und Inhalten christlichen Glaubens im Horizont der evangelischen Bekenntnisse und Bekenntnistraditionen. Weitere Themen in fundamentaltheologische und dogmatischer Perspektive sind das Gegenüber zu anderen Religionen Konfessionen, die Rolle von Kirche und Religion in Staat und Gesellschaft sowie Fragen christlicher Ethik und Lebensführung.

Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Die Kammer hat zu zwei Anfragen zur Abendmahlspraxis aus der Evangelischen Kirche in Westfalen (betr. Abendmahl mit Kindern; Wahlweise Verwendung von Oblaten und/oder Traubensaft anstelle von Brot und Wein) eine schriftliche Einschätzung abgegeben, die im Rahmen des Verfahrens zur vorlaufenden Beratung und Verständigung in wesentlichen Fragen des kirchlichen Lebens und Handelns der Kirchenkonferenz und im Rat der EKD vorgelegt wurde.


Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

Der Rat der EKD hat die Kammer für Theologie beauftragt, zu folgenden Themen Grundsatztexte zu erarbeiten: „Reformatorisches Schriftprinzip. Eckpunkte und Standards einer Biblischen Hermeneutik“ sowie „Anthropologie in evangelischer Perspektive – zum Umgang mit Sünde und Schuld und Vergebung“.

Die Bearbeitung ist am Format des „Grundlagentextes“ orientiert. Die in den vergangenen Jahren eingeführte Gattung hat sich bewährt für Bezugstexte, die Grundlinien evangelischer Identität im Bereich der EKD vertiefen. Es handelt sich um Texte im Umfang von etwa 70-120 Seiten. Charakteristisch ist eine multiperspektivische Betrachtung, die biblische Befunde, theologiegeschichtliche Entwicklungslinien, frömmigkeitsgeschichtliche Perspektiven und die in der EKD präsenten Bekenntnistraditionen hermeneutisch reflektiert und interdisziplinär zusammenschaut. Eine solche Bearbeitung ist nur im mittelfristigen Horizont einer Kammerperiode zu leisten, so dass mit einem Ergebnis erst im letzten Drittel dieses Zeitraums zu rechnen wäre.

Ein Zwischenbericht im Rat der EKD wurde vom Vorsitzenden der Kammer für Theologie, Herrn Prof. Markschies, in der Septembersitzung 2018 gegeben. Die Kammer hat sich in bislang vier Sitzungen intensiv mit den beiden Arbeitsaufträgen befasst, einen ersten Gliederungsentwurf und Vorentwürfe zu einzelnen Kapiteln diskutiert. Der Arbeitsauftrag zum Thema Schriftprinzip wurde thematisch auf die orientierende und begründende Funktion in kirchenleitenden Aufgaben und Entscheidungen sowie in kirchlichen Stellungnahmen hin fokussiert.


Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

Die Sach- und Reisekosten für die Kammer für Theologie sind in Höhe von 11.000 Euro veranschlagt und eingestellt.

Im Normalfall finden zwei zweitägige Sitzung pro Jahr in der Regel in Hannover statt. Hinzu kommen ggf. Arbeitsgruppen, die vom Plenum der Kammer eingerichtet werden können.


8.1.7 Kammer des Rates der EKD für Weltweite Ökumene

Geschäftsführung: Prof. Dr. Martin Illert


Mitglieder

Heike Bosien

Anne Freudenberg

Paula Göhre

Prof. Dr. Claudia Jahnel

Jan Janssen

Kevin Jessa

Rainer Kiefer (stellv. Vorsitzender)

Prof. Dr. Ulrike Link-Wieczorek (Vorsitzende)

Britta Mann

Dr. Mareile Lasogga

Michael Martin

Philipp Meyer

Prof. Dr. Andreas Nehring

Prof. Dr. Friederike Nüssel

Dr. Claudia Rammelt

Prof. Dr. Wilhelm Richebächer

Dr. Martin Robra

Dr. Annegreth Schilling

Dr. Henning Theißen

Marianne Wagner


Ständige Gäste

Christoph Anders,

Petra Bosse-Huber

Cornelia Füllkrug-Weitzel

Dr. Stefan Jäger


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kammer

Die Kammer für Weltweite Ökumene will die geistliche Ausstrahlungskraft der Kirche durch die Einbringung des gemeinsamen christlichen Zeugnisses fördern. Indem sie ökumenische Arbeit als eine Konsequenz der Globalisierung versteht, möchte die Kammer einen Beitrag dazu leisten, dass die evangelische Kirche der „Welt“ in Deutschland, in Europa und weltweit zugewandt ist, wie dies ebenfalls einer der in der genannten Sitzung des Rates erarbeiteten Zielsetzungen entspricht. Zugleich kann die Kammer, auch dies im Sinne einer der genannten Zielsetzungen des Rates, auf Chancen hinweisen, die eine kleiner werdende Kirche durch Kooperation innerhalb religiöser Netzwerke mit anderen Kirchen in der Gesellschaft stärken. Gelingende Ökumene ist ein Beitrag zu Integration und Inklusion, womit die Kammer ein vom Rat als „vorrangig“ markiertes Thema aufgreift.

Dabei ist die evangelische Seite keineswegs allein die gebende Partnerin, denn insbesondere die gegenwärtig durch die Migration wachsenden Kirchen verfügen u.a. über eine jahrhundertealte Erfahrung religiöser Koexistenz, die bislang nur selten abgerufen worden ist. Ökumene und interkulturelle Bildungsarbeit für alle am Dialog teilnehmenden Seiten sind deshalb eine unabdingbare Voraussetzung des ökumenischen (und ebenso des interreligiösen) Dialogs, dessen Intensivierung vom Rat schwerpunktmäßig gewünscht ist. Die Ökumene, zu deren Pflege sich die EKD durch die Unterzeichnung der „Charta oecumenica“ im Jahr 2003 verpflichtet hat und in deren „Ordnung“ sie sich gemäß ihrer Grundordnung gestellt sieht, leistet neben den zuvor genannten Aspekten, einen unverzichtbaren Beitrag zur Entpathologisierung der anderen Konfessionen, die als christliche Geschwister, Kooperationspartner und Anbieter spiritueller Erfahrungsräume wahrgenommen werden.


Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

1.Stellungnahme zum Faith-and-Order-Text „Die Kirche“
Der Text der Stellungnahme wurde vom Rat im September 2017 verabschiedet, dem ÖRK zugesandt, auf der EKD-Homepage digital zugänglich gemacht und in der Ökumenischen Rundschau 1/2018 veröffentlicht.

2. Erarbeitung eines Begleitheftes zum Ökumenischen Gottesdienst mit den altorientalischen Kirchen im Berliner Dom am 21.10.2017
Der Text wurde vom Rat im September 2017 verabschiedet. Das Heft ist auf der EKD-Homepage digital zugänglich und wurde im Rahmen des Gottesdienstes und der vorangehenden Konferenz an ökumenisch Interessierte verteilt.


Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

Weitere Vorschläge für konkrete erste Arbeitsaufträge des Rates

  1. „Ökumenische Bildung als Teil der religiösen Bildung und der theologischen Ausbildung“.
    Die Kammer hat zu einer ökumenischen Fachkonsultation zum Thema der religiösen Bildung und der theologischen Ausbildung vom 13. - 15.12.2018 in die Fachhochschule für Interkulturelle Theologie Hermannsburg eigeladen. Die Referate des Expertengespräches sollen evangelische Perspektiven und Perspektiven der ökumenischen Partner auf die Thematik erschließen. Die gesammelten Beiträge sollen als Referenzwerk für die zukünftige Diskussion veröffentlicht werden. 
     
  2. „Pfingstkirchen“
    Eine ausführliche Behandlung durch einen längeren Text sollte das Thema „Pfingstkirchen“ erfahren. Damit wird ein zentraler Aspekt der vom Rat als Thema markierten Globalisierung und des mit ihr einhergehenden religiösen Wandels behandelt.
    Die rasche Ausbreitung der pfingstlichen Bewegungen im globalen Süden verändert dort (und auf Dauer womöglich weltweit) die Strukturen, das Selbstverständnis und die Kommunikations- und Erscheinungsformen christlicher Kirche. Angesichts dieser Entwicklung kann nach den aktuellen Konsequenzen für das gemeinsame Zusammenwirken vor Ort ebenso wie den mittel- und langfristigen Folgen für alle Bereiche kirchlicher Arbeit, Kooperation und Kommunikation in Deutschland und von Deutschland aus gefragt werden. Außerdem kann nach den Herausforderungen gefragt werden, die sich aus der auf persönliche Erfahrung zentrierten Theologie der Pfingstkirchen für das Sprechen von Gott in der „traditionellen“ Ökumene und in der akademischen Theologie ergeben. Eine solche Bearbeitung, die das schwerpunktmäßige Thema „Globalisierung“ mit dem Schwerpunktthema „Kommunikation“ unter ökumenischem Aspekt verbindet, kann sachgemäß nur durch einen längeren, von Fachleuten verfassten Text erfolgen.

Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

9.900 Euro im Jahr. Die Kammersitzungen zwei- bis dreimal mal jährlich. Arbeits- und Untergruppen treffen sich zwischen den Sitzungen.


8.2 Ad-hoc-Arbeitsgruppe

8.2.1 Theologische Intention des Reformationsjubiläums

Geschäftsführung: Dr. Martin Hauger

Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe hat mit dem Erscheinen des Booklets „Das Reformationsjubiläum 2017 feiern“ ihre Arbeit abgeschlossen.


8.3 Kommissionen der EKD

8.3.1 Dienstrechtliche Kommission der EKD

Geschäftsführung: Sigrid Unkel


Mitglieder
für die kirchlichen Dienstgeber

Ines Flemmig

Christian Frehrking

Helge Johr

Dr. Rainer Mainusch

Anke Poersch

Kai Tröger-Methling

Bettina Wilhelm

für die Pfarrerschaft

Ellen Kasper

Joachim Gerber

Corinna Hektor

Herbert Jeute

Andreas Kahnt

Martin Michaelis

Claudia Trauthig


Ständige Gäste

Rainer Wilker


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kommission

Die Dienstrechtliche Kommission berät den Rat und die Gremien der EKD in dienst- und besoldungsrechtlichen Fragen der Pfarrerschaft und Kirchenbeamtenschaft und soll für die Gliedkirchen relevante Themen aufgreifen. Ferner dient sie dem regelmäßigen Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Landeskirchenämter und des Verbandes evangelischer Pfarrerinnen und Pfarrer in Deutschland e.V.

Wichtige Themen waren und sind immer wieder die Veränderung dienstrechtlicher Kirchengesetze, insbesondere durch Aufnahme neuer staatlicher Regelungen und Fragen der Vertretung der Pfarrerschaft auf EKD-Ebene.


Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Beteiligung an der Erarbeitung eines Kirchengesetzes zur Flexibilisierung des Ruhestandes und zur Änderung weiterer Kirchengesetze.


Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

Ziel: Verabschiedung des Kirchengesetzes durch die EKD-Synode, November 2019.


Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

4.200 € p.a., zwei bis drei Sitzungen pro Jahr, ggf. zweitägig


8.3.2 Finanzbeirat der EKD

Geschäftsführung: Dr. Heidrun Schnell


Mitglieder

Dr. Jörg Antoine

Dr. Erich Theodor Barzen

Bernd Baucks

Stefan Große

Dr. Martin Kastrup

Karin Kessel (stellv. Vorsitzende)

Dr. Rolf Krämer

Dr. Arne Kupke

Dr. Johann-Daniel Noltenius

Dr. Rüdiger Pomrehn

Heinz Thomas Striegler (Vorsitzender)

NN


Ständige Gäste

Prof. Dr. Dr. Andreas Barner

Prof. Dr. Friedrich Vogelbusch

Harald Weitzenberg


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kommission

Der Finanzbeirat ist ein Gremium der EKD, das sie in grundsätzlichen finanziellen Angelegenheiten berät. Insbesondere gilt es, die finanziellen Belange der Mitgliedskirchen und der EKD aufeinander abzustimmen. Dem Finanzbeirat kommt in dieser Hinsicht eine Mittlerfunktion zu.

Die Tätigkeit des Finanzbeirates erstreckt sich von Fragen der Aufstellung des Haushalts·der EKD (einschließlich der Mittelfristigen Finanzplanung) über die Gestaltung des Haushaltsrechts bis zu grundsätzlichen kirchlichen Finanzierungsfragen (insbesondere beim Finanzausgleich und bei Sonderfinanzierungen).

Seinen Empfehlungen kommt sowohl für die Beratungen des Rates der EKD als auch für Entscheidungen der Kirchenkonferenz eine hohe Bedeutung zu.


Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Die Kommission wurde vom Rat am 21./22. Januar 2016 berufen.

Wegen des Ausscheidens eines Mitgliedes (Ruhestand) berief der Rat in seiner Sitzung am 24./25. März 2017 ein weiteres Mitglied neu. Ende des Jahres 2017 ist ein weiteres Mitglied mit dem Eintritt in den Ruhestand aus dem Finanzbeirat ausgeschieden. Eine Neuberufung ist bisher noch nicht erfolgt.

Die Sitzungen des Finanzbeirates im Jahre 2018 fanden am 7.3.2018, 4.6.2018 sowie 4./5.9.2018 statt.


Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

  • Auswertung der Kirchlichen Finanzstatistik
  • Auswertung der „Projektion des Kirchensteueraufkommens“
  • Weiterentwicklung des Erweiterten Solidarpaktes
  • Weiterentwicklung der kirchlichen Finanzordnungen (erweiterte Kameralistik und Doppik)
  • Fortentwicklung und Umsetzung des Corporate Governance Kodex
  • Befassung mit Fragen der Versorgung (Versorgungsgutachten, Ostpfarrerversorgung)

Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

Die notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 6.500 Euro sind im Haushalt veranschlagt. Drei Sitzungen pro Jahr.


8.3.3 Grundstücks- und Baurechtskommission der EKD

Geschäftsführung: Stephan Liebchen


Mitglieder

Cornelia Böhm

Heidrun Böttger

Diethard Brandt

Gabriele Frey-Grimberg

Hartmut Fritz

Markus Keller

Timo Koch

Ulrike Kost

Adalbert Schmidt (Vorsitzender)

Bernd Steinhäuser


Ständige Gäste

Johannes Baumgartner

Prof. Dr. Hans Diefenbacher

Gudrun Gotthardt

Detlef Rückert

Karl Schmiemann

N.N., Beauftragung des Rates der EKD für agrar-soziale Fragen


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kommission

Die Kommission stellt einen in den Landeskirchen gewünschten Service sicher. In allen Grundstücks- und Baurechtsangelegenheiten können die Gliedkirchen auf diese Spezialkommission zurückgreifen. Durch die Behandlung der aktuellen und fortlaufenden Themen, durch Versand ausführlicher Protokolle und Erstellung und Pflege von Musterverträgen und Arbeitshilfen wird für eine einheitliche Rechtsfortbildung und -anwendung gesorgt.


Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Die Kommission pflegt engen Kontakt zu den Fachreferaten der Gliedkirchen und beantwortet Einzelanfragen. Nicht zuletzt bei Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben ist die Zusammenarbeit mit der Behörde des Bevollmächtigten des Rates der EKD unerlässlich. Die Kommission steht im Austausch mit der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der Gliedkirchen der EKD (agu) und der Konferenz der Bauamtsleitenden der Gliedkirchen. Die Zusammenarbeit mit der Ständigen Arbeitsgruppe Kirchenvermögen Grundstückswesen und Baurecht der Rechtskommission des VDD ist wichtig zur Abstimmung inhaltlicher Positionen für die möglichst einheitliche Rechtsgestaltung für (ev. und kath.) Kirchengemeinden im Rechtsverkehr.

Im Berichtszeitraum haben zwei Tagungen stattgefunden. Folgende Themen wurden behandelt (in Auswahl):

Agrarstrukturen, Grundstücksverkehrsrecht, Klärschlammverordnung, Grabstellen von Sinti und Roma und russische Kriegsgräber, Novellierung Bauvertrags- und Architektenrecht, aktuelle Entwicklungen in Erbbaurechtsangelegenheiten, Novellierte „Richtlinie zur Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“, Landpachtrecht inkl. der Überarbeitung des Landpachtvertragsmusters


Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

Herausgabe, Pflege und kontinuierliche Fortschreibung des Handbuchs Immobilien EKD


Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

7.300 € p.a., 2 Sitzungen im Jahr, zwei- bzw. dreitägig, 6 Arbeitstreffen im kleineren Kreis zur Vor- und Nacharbeit


8.3.4 Kommission der EKD für Europafragen

Geschäftsführung: Dr. Christoph Thiele als Vakanzvertreter


Mitglieder

Dr. Irmgard Schwaetzer

Eva Glock

Karin Kessel

Prof. Dr. Martin Hein

Prof. Dr. Jacob Joussen

Dr. Stephanie Springer

Dr. h. c. Frank Otfried July

Dr. Stephan Iro

Katrin Hatzinger

Dine Fecht

Dr. Christoph Thiele


Ständige Gäste

Keine.


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kommission

Die Kommission der EKD für Europafragen (KEF) wurde mit der Aufgabe berufen, in regelmäßigen Sitzungen aktuelle europäische Fragestellungen zu besprechen und die erforderliche Meinungsbildung in den verschiedenen EKD-Gremien zu befördern. Ziel der Arbeit der Kommission ist es, eine effektive Vernetzung zwischen den in Europafragen Handelnden der EKD herzustellen, Entscheidungen der EKD-Gremien vorzubereiten und das operative Handeln auf Arbeitsebene zu koordinieren. Dem dient der Austausch in regelmäßigen Sitzungen, i.d.R. am Rande einer Kirchenkonferenz, sowie in gelegentlichen Exkursionen zu europäischen Einrichtungen. Die Zusammenarbeit mit dem Büro der EKD in Brüssel ist für die Arbeit der Kommission entscheidend.


Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Themen, die für die KEF im Jahr 2018 relevant waren, sind insbesondere Fragen von Asyl und Migration, die Zukunft der EU sowie die Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung mit Bezug zum kirchlichen Arbeitsrecht. Die KEF beschäftigt sich ferner mit den Ergebnissen der KEK-Vollversammlung in Novi Sad. Einschlägige Gesprächspartner traft die KEF im Rahmen ihrer Exkursion zur Dienststelle Brüssel am 8. und 9. Oktober 2018, die mit dem Besuch von Einrichtungen der EU in Brüssel verbunden ist.


Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

Die nächsten regulären Sitzungen der Kommission für Europafragen sind am 21.3.2019 in Hannover, am 18.9.2019 in Berlin und am 5.12.2019 in Hannover geplant. Die Kommission wird in ihrer Arbeit neben aktuell sich entwickelnden Fragestellungen voraussichtlich die zuvor genannten Themen weiterbehandeln, insbesondere die Frage nach der Zukunft der EU und nach den Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung.


Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

Regelmäßiges Budget für Sitzungsaufwendungen i.H.v. 1.200 € pro Jahr, in Exkursionsjahren wie 2018 erhöht auf 3.200 €. Zwei bis drei Sitzungen der KEF pro Jahr, mehrstündig.


8.3.5 Steuerkommission der EKD

Geschäftsführung: Dr. Jens Petersen

Mitglieder

Henning Boecker

Dr. Hans-Peter Hübner

Martina Heinrich (stellv. Vorsitzende)

Torsten Hinte

Dr. Volker Knöppel

Sandra Neubronner

Dr. Rainer Rausch (Vorsitzender)

Kathrin Schaefer

Sabine Schulze

Jan Soetbeer

Wolf-Martin Waldow

Dr. Arne Ziekow


Ständige Gäste

Dr. Stephan Iro

Dr. Tobias Müller

Eva Scheidemantel


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kommission

Die Steuerkommission der EKD, die sich aus Steuer- und Finanzreferenten der Gliedkirchen zusammensetzt und eng mit der Steuerkommission des Verbandes der Diözesen in Deutschland zusammenarbeitet, sieht ihre Arbeit in erster Linie in der systematischen Verstetigung der Kirchensteuer in einem sich wandelnden materiellen und verwaltungstechnischen Umfeld bei der Bemessungsgrundlage und der Beratung von Einzelthemen von landeskirchenübergreifender Bedeutung. Ihre Ergebnisse fließen in Beratungen und Gespräche auf der politischen Ebene des Bundes und der Länder ein. Sie äußert sich grundsätzlich nicht durch Schriften oder Publikationen.


Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Die Arbeit der Steuerkommission der EKD war im Jahr 2017 / 2018 vom Schwerpunkt her geprägt durch die gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung bei Leistungsbeziehungen zwischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften (§ 2b UStG).


Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

Materielle Umsetzung der Neuregelung der Umsatzbesteuerung bei Leistungsbeziehungen zwischen öffentlich-rechtlichen Körperschaften (§ 2b UStG). D.h., Analyse und ggfs. Anpassung der Leistungsbeziehungen unter den Gegebenheiten des § 2b UStG. Den Gliedkirchen ist im Juni 2018 eine Handreichung zur Verfügung gestellt worden; sie wird im Laufe der Zeit fortentwickelt. Vom Gesetzgeber eingeräumtes Zeitfenster: bis Ende 2020

Über ein EKD-Gesetz zur Regelung von Leistungsbeziehungen wird derzeit beraten; Zeitfenster: bis 2019.

Fortentwicklung der Erhebung der Kirchenlohnsteuer durch Nutzung des gläubigergenauen Religionsschlüssels; Zeitfenster ab 2019


Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

Der Haushaltsansatz 2018 beträgt 7.000 €. Eintägige Sitzungen bis zu 4 x im Jahr. Die gemeinsame Sitzung mit der Steuerkommission des Verbandes der Diözesen Deutschlands benötigt i.d.R. 2 Tage.


8.3.6 Versicherungskommission der EKD

Geschäftsführung: Stephan Liebchen


Mitglieder

Martin Bock

Jerg Bosch

Klaus Doblaski

Antje Hieronimus

Jürgen Murr

Dr. Rainer Obrock (Vorsitzender)

Dr. Reinhard Rassow

Jill Rohde

Kathrin Schaefer

Wolf Martin Waldow

Dr. Arne Ziekow


Ständige Gäste

Lutz Dettmer

Dr. Stefan Tillenburg

Dr. Michael Vothknecht


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit der Kommission

Die Versicherungskommission bearbeitet aktuelle versicherungsrechtliche Fragen, die für Kirche und Diakonie relevant sind. Schwerpunkte sind die Absicherung des großen Gebäudebestandes und des kirchlichen und diakonischen Personals, einschließlich der Leitungsverantwortlichen. Durch den Abschluss von Rahmenverträgen, die zusammen mit dem Versicherungsmakler Ecclesia ausgearbeitet und bewertet werden, wird den Gliedkirchen eine ihren Gegebenheiten angepasste Versicherungsleistung angeboten. Die Zusammenarbeit mit der entsprechenden katholischen Kommission wird fortgeschrieben.


Schwerpunkte, Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

Auf der Tagung der Versicherungskommission wurden u.a. folgende Themen behandelt: kirchentypische Deckungskonzepte zur Rechtschutzversicherung, Versicherungsangebote an Fördervereine, versicherungsrechtliche Aspekte von Online-Kirchenwahlen, Einführung elektronischer Akten, Abdeckung von Terrorrisiken, Auswirkungen des Zuordnungsrechts auf die landeskirchlichen Versicherungen.


Arbeitsvorhaben und ihr Zeitfenster

Der Newsletter mit Informationen und Hinweisen aus der Arbeit der Kommission wird fortgeschrieben.


Finanzielle Ausstattung, Sitzungshäufigkeit und -dauer

2.700 €, 1 zweitägige Sitzung jährlich, ein Vorbereitungs- und Strukturtreffen im kleineren Kreis


8.4 Beauftragte des Rates der EKD

8.4.1 Kulturbeauftragter des Rates der EKD

Johann Hinrich Claussen
zuständiges Referat: 211


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

Gespräch mit der Kultur der Gegenwart, Förderung kirchlicher Kulturarbeit.


Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

  • Mitwirkung am Reformationsjubiläum (auch Auswertung),
  • Mitwirkung am Europäischen Kulturerbejahr,
  • Beteiligung an kulturellen Debatten,
  • Vorbereitung von Publikationen,
  • Kunstaktionen.

Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

  • Kulturpolitische Konflikte und Debatten (Demokratie, Migration, kulturelles Selbstverständnis),
  • Jubiläum Bauhaus,
  • Jubiläum Fontane,
  • Kunst und Kirche.

Letzter Bericht für den Rat im März 2018.


Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am)/Ehrenamtlich mitarbeitend
Beruflich mitarbeitend. Die Berufung endet 2021.


Finanzielle Ausstattung
In der Diskussion.


8.4.2 Medienbeauftragter des Rates der EKD

Markus Bräuer
Zuständiges Referat: Stabsstelle Kommunikation


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

Die Aufgabe des Medienbeauftragten des Rates der EKD liegt darin, für die Verkündigungssendungen in national zu empfangenden Radio- und Fernsehprogrammen in einer hohen Qualität Sorge zu tragen und in diesen und in neuen Formen des Internets das Evangelium an die nächste Generation weiterzugeben.


Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

Die Sendeplätze in den öffentlich-rechtlichen Programmen wie den Privatsendern zu sichern und mit qualitätvollem Inhalt zu bestücken, neue Formen der Verkündigung für eine junge Zielgruppe im Internet zu entwickeln (YouTube-Kanal „Jana glaubt“ seit April 2018, „funk“ – das Junge Angebot von ARD und ZDF sowie die evangelische Filmshow auf YouTube seit August 2018) und die EKD medienpolitisch gegenüber den Sendern zu vertreten. Weitere Schwerpunkte bildeten die Medienethik und der Jugendmedienschutz. Die Mitarbeit in den Organen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), des Fernsehens (FSF), der Kommission Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) ist notwendig, um in einer Zeit der rasanten Entwicklung der Online-Medien Kinder und Jugendliche im Umgang mit dem Internet kompetent zu machen und für eine pädagogische Vermittlung von Medienkompetenz aus dem christlichen Menschenbild einzutreten. Der 5. Evangelische Medienkongress im Oktober 2018 widmete sich den Themen Künstliche Intelligenz und Digitalisierung und fragte nach Chancen und Grenzen im Blick auf das christliche Menschenbild und die evangelische Ethik.


Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

Auch im kommenden Jahr bleiben die o.g. Arbeitsschwerpunkte bestehen. Die Etablierung der YouTube-Kanäle und die Mitarbeit in den verschiedenen Arbeitsgruppen zur Entwicklung einer Digitalstrategie in der evangelischen Kirche werden einen besonderen Akzent bilden.


Letzter Bericht für den Rat im Oktober 2018.


Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am) / Ehrenamtlich mitarbeitend
Von der EKD als Theologischer Vorstand dem Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik zugewiesen. Die Berufung endet am 31.12.2023.


Finanzielle Ausstattung

Der Etat des Medienbeauftragten ist in das GEP übertragen worden.


8.4.3 Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD

Michael Jacob
zuständiges Referat: 123


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD (BfD EKD) ist eine eigenständige kirchliche (Datenschutzaufsichts-)Behörde in der Rechtsform einer unselbstständigen Einrichtung der EKD mit Hauptsitz in Hannover. Die Behörde gliedert sich zudem regional in vier Datenschutzregionen mit je einer Außenstelle (Nord: Außenstelle (AS) Hannover, Ost: AS Berlin, Süd: AS Ulm und Mitte-West: AS Dortmund). Die Behörde weist zum 1. August 2018 einen Personalbestand von 18 Stellen aus in den Funktionsbereichen Regionalverantwortliche (zumeist mit juristischer Kompetenz), Sachbearbeitung (zumeist mit technischer Kompetenz) und Teamassistenz. Der Vertreter des Beauftragten ist Informatiker mit abgeschlossenem Universitätsstudium. Weitere Stellen sind zurzeit ausgeschrieben. Das Organigramm und weitere organisatorische Einzelheiten zum Aufbau der Dienststelle können der Homepage des BfD EKD unter https://datenschutz.ekd.de entnommen werden. Weitere rechtliche Einzelheiten zur Rechtsstellung sind §§ 39 - 45 EKD-Datenschutzgesetz (DSG-EKD) zu entnehmen.

Im Rahmen der Restrukturierung der Datenschutzaufsicht innerhalb der EKD haben inzwischen 16 Gliedkirchen sowie acht Diakonische Landesverbände die Datenschutzaufsicht vertraglich auf die EKD übertragen (Stand 31. Juli 2018). Kirchenpolitisch und diakoniepolitisch ist angestrebt, die Datenschutzaufsicht mittelfristig flächendeckend auf den BfD EKD zu übertragen.

Die Behörde wird vom Bereich verfasste Kirche und vom Bereich Diakonie durch entsprechende Umlagen finanziert.

Der BfD EKD nimmt als kirchliche Datenschutzaufsichtsbehörde in den Bereichen rechtlicher und technischer Datenschutz sowie Organisation des Datenschutzes die Aufgaben Aufsicht, Beratung und Weiterbildung wahr. Die gesetzlichen Grundlagen für die Aufgaben und Befugnisse finden sich in §§ 43, 44 und 45 DSG-EKD.

Neben den regulären Aufgaben wurden seit der Restrukturierung der Datenschutzaufsicht folgende Schwerpunkte gesetzt:

  • Aufsicht: Etablieren einer (pro-)aktiven Datenschutzaufsicht – Instrument: Führen von strukturierten Datenschutzgesprächen mit den Oberbehörden der Landeskirchen, den Vorständen der diakonischen Landesverbände, dem Kirchenamt der EKD etc.
  • Beratung: Angebot einer stärker standardisierten Beratung – Instrument: Aufbau eines umfangreichen Materialdienstes.
  • Weiterbildung: Einheitliche und umfängliche Weiterbildungen für die örtlich Beauftragten für den Datenschutz als strategische Kooperationspartner des BfD EKD – Instrument: Durchführen von mehrtägigen Grund- und Aufbauseminaren sowie einmal jährlich von vier eintägigen Regionalkonferenzen und mehrmals jährlich von Erfahrungsaustauschkreisen.

Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

Im Rahmen des In-Kraft-Tretens des neuen DSG-EKD am 24. Mai 2018:

  • Intensive interne Erörterung und Klärung diverser Rechtsfragen und technischer Fragen,
  • Sehr hohes Aufkommen an Beratungsanfragen jeglicher Art,
  • Umfängliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Darüber hinaus im Blick auf die oben beschriebenen Aufgaben:

  • Ad 1.: Konzeptionierung und Beginn der Umsetzung eines risikobasierten Prüfansatzes,
  • Ad 2.: Anpassung der vorhandenen Materialien an das neue DSG-EKD und Erarbeitung neuer Materialen ,
  • Ad 3.: Anpassung der vorhandenen Seminarunterlagen an das neue DSG-EKD und Durchführung von regulären Weiterbildungen und von zusätzlichen Informationsveranstaltungen zum neuen DSG-EKD.

Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

  • Aufbau eines risikobasierten Prüfansatzes
  • Weiterer Ausbau des Materialdienstes
  • Organisation und Durchführung von unterschiedlichen Weiterbildungen in den etablierten Formaten
  • Positionierung des kirchlichen Datenschutzes
  • Ethische Aspekte im kirchlichen Datenschutz

Letzter Bericht für den Rat im Dezember 2016.


Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am) / Ehrenamtlich mitarbeitend
Beruflich mitarbeitend. Die Berufung des Beauftragten für den Datenschutz der EKD endet am 31. Dezember 2021. Amt gesetzlich vorgesehen.


Finanzielle Ausstattung
Ca. 2.000.000,00 EURO im Haushaltsjahr 2018.



8.4.4 Beauftragter des Rates der EKD für die Evangelische Seelsorge in der Bundespolizei

Landesbischof Dr. Karl-Hinrich Manzke
zuständiges Referat: 211


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

Die Aufgaben ergeben sich im Wesentlichen aus der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik und einzelnen Landeskirchen vom 12. August 1965. Mit Änderung der Grundordnung der EKD vom 06.11.2003 sind die Evangelische Seelsorge in der Bundeswehr und die Evangelische Seelsorge im Bundesgrenzschutz (Bundespolizei) je zu Gemeinschaftsaufgaben der EKD und der ihr verbundenen Gliedkirchen erklärt worden. In dem nach wie vor in Geltung stehenden Vertrag, der die Angelegenheit der Ev. Seelsorge im Bundesgrenzschutz regelt und auch nach der Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei 2005 seine Gültigkeit behalten hat. Ergänzend zu diesem Vertrag sind die Richtlinien von 1966, das geschlossene Zusatzprotokoll sowie zahlreiche Einzelerlasse in Geltung Aufgrund dieser vertraglichen Regelung ist der Beauftragte des Rates der EKD für alle kirchlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Seelsorge in der Bundespolizei zuständig. So formuliert es der Paragraph 3 der o. g. Vereinbarung von 1965. Insbesondere werden dort genannt:

1.  Die Einführung der Pfarrerinnen und Pfarrer.

2.  Der Erlass von Richtlinien für die Arbeit der Seelsorger und Seelsorgerinnen.

3.  Die Mitwirkung bei der Aufstellung von Lehrgangsplänen in der Bundespolizei.

4.  Anregungen für die Auswahl und Gestaltung von Themen für Vorträge der Grenzschutzseelsorger auf dem Gebiet der berufsethischen Erziehung

5.  Dienstbesprechungen für die Seelsorger und Seelsorgerinnen abzuhalten.

6.  Zuständigkeit für das religiöse Schrifttum der Seelsorge im Bundesgrenzschutz.

Im Vertrag von 1965 ist ebenfalls festgehalten, dass der Bundesminister des Innern auf Vorschlag des Beauftragten für die Seelsorge in der Bundespolizei einen dienstaufsichtsführenden Seelsorger in der Bundespolizei bestellt (Bundespolizei-Dekan). In § 3 Abs. 4 (1) ist geregelt, dass der Beauftragte für die Seelsorge in der Bundespolizei „seine Befugnisse dem dienstaufsichtsführenden Seelsorger“ (Bundespolizei-Dekan) übertragen kann.

Zu den Aufgaben des Beauftragten für die Seelsorge in der Bundespolizei gehören natürlich ferner Besuche bei den Dienststellen der Bundespolizei. Und ebenfalls geht es darum, die Führungskräfte in ihren Aufgaben zu unterstützen. Dadurch wird die gesellschaftliche Vernetzung und ‚Dienstleistung‘ der EKD in einem zugewiesenen Arbeitsbereich wahrgenommen und gepflegt. Themen der Bundespolizei werden in die EKD eingespielt und umgekehrt. Und in diesem besonderen ‚Staats-Kirchen-Verhältnis‘ wird die gesellschaftliche Verankerung der EKD gestaltet und vertieft.


Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

1.  Nach Entscheidungen des Bundestages ist die Bundespolizei u.a. wegen der geänderten Sicherheitslage eine aufwachsende Organisation. In 3 Jahren bis 2020 sind 7.000 zusätzliche Stellen geplant, für die neue Beamtinnen und Beamte ausgebildet werden. Bezogen auf diesen Aufwuchs der Behörde bedeutet die Aufgabenstellung für die Seelsorge in der Bundespolizei, die Konzeption der Seelsorge und der berufsethische Unterricht auf neue Herausforderungen einzustellen und die Bundespolizeipfarrer/innen entsprechend zuzurüsten So ist in enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizeiakademie das Curriculum für den berufsethischen Unterricht und weiterentwickelt worden. Aufgrund des Aufwuchses der Behörde ist eine weitere Pfarrstelle in den Organisations- und Dienstpostenplan der Bundespolizei aufgenommen worden und zum 1. Juni 2018 besetzt worden.

2.  In Berlin ist am 1. August 2017 zusätzlich zu den 10 bestehenden Bundespolizeidirektionen die Direktion 11 eingerichtet worden. In ihr werden alle Spezialkräfte der Bundespolizei gebündelt und unter einheitlicher Führung zusammengefasst worden. Mit seelsorgerlichen und berufsethischen Betreuung dieser Direktion, die besondere Anforderung stellt und besondere Fortbildung erfordert, ist ein Bundespolizeipfarrer betraut worden.

3.  Die Betreuung der besonders belasteten Einsatzteams – von der Flüchtlingshilfe bis zur Rückführung und der Frontex-Aufgabe im Mittelmeer, ist eine bleibende Herausforderung. Das wird durch die Bundespolizeipfarrer gewährleistet und durch Besuche des Beauftragten und des Dekans begleitet.


Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

Der Aufwuchs der Behörde erfordert auch für die nächsten Jahre besondere Betreuungsangebote sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Bundespolizeiseelsorge. Mit der Installation von Kurzseminaren, die sehr gut abgefragt werden, haben wir ein Format entwickelt, das besonders belastete Teams aus oder nach Einsätzen zur Reflexion einlädt. Das ermöglicht Entlastung, das vertieft die enge Zusammenarbeit zwischen den Führungskräften, die diese „Atempause“ anfordern können und auch anfordern, und das vertieft die Situationsbezogenheit des seelsorgerlichen Handelns.

Für die obersten Führungskräfte werden seit nun 3 Jahren eine jährliche Begegnungstagung in Bückeburg durchgeführt – das Format hat sich sehr bewährt und ist neu installiert worden. Alle Führungskräfte aus dem BMI und dem Präsidium in Potsdam sowie die Präsidenten aus den Direktionen kommen jährlich nach Bückeburg, auch um mit einem Gesprächspartner aus Recht, Medien oder Politik über die „Lage“ zu diskutieren. Bislang konnten dafür Prof. Dr. Udo di Fabio und Georg Mascolo gewonnen werden. In 2019 wird diese Reihe fortgesetzt, durch die, wie der Präsident der Bundespolizei kürzlich bei einer Führungskräftetagung gesagt hat, der Zusammenhalt zwischen der evangelischen Kirche und der Bundespolizei ganz neu geknüpft worden ist.


Letzter Bericht für den Rat im Mai 2013.


Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am) / Ehrenamtlich mitarbeitend
Ehrenamtlich mitarbeitend.


Finanzielle Ausstattung

500 Euro für Korrespondenz und andere kleine Ausgaben. Reisekosten u. a. werden über Haushalt Bundespolizeiseelsorge abgerechnet.

Die bisherigen Regelungen im Haushalt sollten angesichts steigender Herausforderungen und steigender Abfrage der Angebote der evangelischen Bundespolizeiseelsorge als Ergänzung zu der Haushaltsausstattung des Bundes unbedingt beibehalten werden. Sollten sich besondere „Lagen“ ergeben, die Maßnahmen der Bundespolizeiseelsorge erfordern, wie die „Atempause“, würden in besonders schwierigen Situationen wie in 2016 Sondermittel beantragt werden.

 

8.4.5 Friedensbeauftragter des Rates der EKD

Schriftführer Renke Brahms
zuständiges Referat: 315


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

Der Friedensbeauftragte ist Repräsentant der Friedensarbeit im Raum der EKD, Vorstand des VfF (Verein für Friedensarbeit im Raum der EKD), Leitung der KfF (Konferenz für Friedensarbeit im Raum der EKD). Er vertritt die Friedensbotschaft des Evangeliums und die Friedensverantwortung der Kirchen in der Öffentlichkeit und nimmt damit auch Stellung zur deutschen Außen-, Sicherheits-, und Verteidigungspolitik.

Unter den Zielbestimmungen der Arbeit der EKD geht es in der Arbeit des Friedensbeauftragten besonders darum, den „evangelischen Glauben in der Gesellschaft sichtbar machen.“


Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

Die schwindende Funktionsfähigkeit der globalen Institutionen, die Schwäche der internationalen Ordnung, an Zahl und Intensität weiter zunehmende gewalttätige, vielfach nicht-internationale, Konflikte, und weiter anwachsende innergesellschaftliche Heterogenität haben die Friedensfrage zu einem Schwerpunkt gesellschaftlicher Debatten werden lassen. In diesen Kontext hinein äußert sich der Friedensbeauftragte zu aktuellen friedens- und sicherheitspolitischen Fragestellungen. Dies geschah etwa im Rahmen der Studientagung der Konferenz für Friedensarbeit im Februar 2018 mit der Frage nach der Rolle kirchlicher Akteure im Ukraine-Russland Konflikt. Steigende Rüstungsausgaben, die Modernisierung der Nuklearwaffenarsenale und die Entwicklung atomarer Gefechtsfeldwaffen fordern eine kirchliche Stellungnahme ebenso wie die voranschreitende Automatisierung und tendenzielle Autonomisierung von Waffensystemen. Diese und weitere Themen sind auch Gegenstand eines ambitionierten, 18 Monate umfassenden Vorbereitungsprozesses für die im November 2019 stattfindende EKD-Synode, die unter dem friedensethischen Leitwort "Auf dem Weg zu einer Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens" stehen wird.


Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

Das Jahr 2019 wird ganz von den Vorbereitungen für die "Friedenssynode" geprägt sein. Im Anschluss an die Friedenskonsultation in Wittenberg (12.-14.9.2018) ist es darum gegangen, an einigen Schwerpunktthemen entlang, die verschiedenen friedensethischen Prozesse (Gliedkirchen, FEST, EAD, Konferenz für Friedensarbeit) für die Erarbeitung einer gemeinsamen evangelischen Position zu Friedensethik und Friedensarbeit fruchtbar zu machen. Diese für die Synode zu erarbeitenden Vorlagen werden perspektivisch wiederum prozessorientiert sein und soll die EKD ermutigen, konkrete Schritte auf dem Weg zu einer Kirche der Gerechtigkeit und des Friedens zu gehen. Der derzeitige Friedensbeauftragte wird längstens bis zum Ende der Ratsperiode 2021 zur Verfügung stehen. Eine Nachfolgeregelung wird beizeiten zu bedenken sein – zumal der jetzige Inhaber das Amt des Friedensbeauftragten mit außerordentlich hohem Engagement zu einer höchst geachteten und vielfach beachteten Instanz hat werden lassen.


Letzter Bericht für den Rat im Mai 2017.


Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am) / Ehrenamtlich mitarbeitend
Ehrenamtlich mitarbeitend.


Finanzielle Ausstattung
Eine 0,5 EG 11 Stelle als Assistenz über den Verein für Friedensarbeit.


8.4.6 Beauftragter des Rates der EKD für Umweltfragen

Prof. Dr. Hans Diefenbacher
zuständiges Referat: 313


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

Der Beauftragte nimmt gegenüber Politik, Wirtschaft und Wissenschaft Aufgaben aus folgenden Bereichen wahr:

  • Kontakte zum Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), zum Umweltbundesamt (UBA) und Bundesamt für Naturschutz (BfN) sowie zu Gremien auf Bundesebene, die sich mit Fragen der Nachhaltigen Entwicklung beschäftigen: derzeit Grundsatzabteilungen von BMU und UBA, RNE, SRU, WBGU, in Abstimmung mit dem Bevollmächtigten des Rates und mit dem neu geschaffenen Referat für Nachhaltigkeit im Kirchenamt der EKD
  • Kontakte und Gespräche mit Parteien, Gewerkschaften, Stiftungen (vor allem Deutsche Bundesstiftung Umwelt) und Umweltverbänden (DNR, BUND, NABU) auf Bundesebene, Verbindung zu Industrieverbänden, z. B. BDI, DIHT, VCI und
  • Arbeits- und Diskussionskontakte zu verschiedenen Umweltforschungsinstituten.

Innerkirchlich arbeitet der Umweltbeauftragte mit

  • in der Kammer für nachhaltige Entwicklung (ständiger Gast),
  • beim DEKT im „Ständigen Ausschuss Umwelt“ (noch bis September 2018) und
  • bei Veranstaltungen in Ev. Akademien,
  • an Umweltveranstaltungen von Landeskirchen,
  • in der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der Gliedkirchen der EKD als ständiger Gast (AGU),
  • im Leitungskreis des European Christian Environmental Network (ECEN) Bruxelles und
  • als Mitglied der Gesellschafterversammlung der Klimakollekte (als Vertreter der FEST).
  • in der Nationalen Plattform und der BMBF-Jury Bildung für Nachhaltige Entwicklung
  • im „Think Tank“ des Referates Nachhaltigkeit im Kirchenamt der EKD

Der Umweltbeauftragte versucht außerdem – bei entsprechenden Anfragen –, dem Rat bzw. dem Ratsvorsitzenden, dem Kirchenamt der EKD und teilweise auch Leitungen von Landeskirchen durch „Briefings“ bei umweltbezogenen Sachfragen und bei Stellungnahmen – im Rahmen seiner Möglichkeiten – zu assistieren.


Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisse des letzten Jahres

  • Beratung und Kommentierung durch Überarbeitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, Beteiligung an der Anhörung im Bundeskanzleramt
  • Beteiligung an Strukturierung der Arbeit im Referat Nachhaltigkeit im Kirchenamt der EKD
  • Beratung beim Umweltmanagement von Großveranstaltungen, insbesondere der General Assembly der Conference of European Churches in Novi Sad, Mai 2018
  • Mitautor und Redaktion des Klimaberichts 2017 an die Synode der EKD, Präsentation des Berichtes in der Synode im Herbst 2017
  • Arbeit an Konzepten in den Bereichen Mobilität und Beschaffung als Beitrag zum kirchlichen Umweltschutz

Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

Längerfristige Einzelziele sind:

Klimaschutz, Energiemanagement und Umweltkonzepte innerkirchlich: Weiterführen des „Projektbüro Klimaschutz“ und der „Klima-Kollekte“, Weiterentwicklung der Beratungsangebote an die Kirchen, vor allem Unterstützung der Landeskirchen bei der Erarbeitung von Klimaschutz- und Umweltkonzepten, vor allem in den Bereichen Mobilität und Beschaffung
Verankerung der Befassung mit den Themen der Sustainable Development Goals auch auf kirchlicher Ebene in der SDG-Gesamtperspektive
Befähigung von Kirchen zur internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz
Begleitung der Kirchen bei (ungelösten) Fragen des Kernenergie-Ausstiegs (u.a. Endlagerung)


Letzter Bericht für den Rat im Juni 2017.


Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am) / Ehrenamtlich mitarbeitend
Ehrenamtlich mitarbeitend.


Finanzielle Ausstattung:
13.100 Euro / Jahr

 

8.4.7 Beauftragter des Rates der EKD für agrar-soziale Fragen

Dr. Clemens Dirscherl
zuständiges Referat: 313


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

Der Beauftragte nimmt im Rahmen seiner Möglichkeiten gegenüber Politik, Wirtschaft und Wissenschaft Aufgaben aus folgenden Bereichen wahr:

  • Kontakte zum Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
  • Kontakte und Gespräche mit politischen und gesellschaftlichen Gruppierungen und Verbänden auf Bundesebene,
  • Arbeits- und Diskussionskontakte zu verschiedenen wissenschaftlichen Instituten im Agrarsektor.

Innerkirchlich arbeitet der Beauftragte mit

  • in der Kammer für nachhaltige Entwicklung,
  • beim Aufbau und Ausrichtung gliedkirchlicher Dienste auf dem Lande,
  • bei Veranstaltungen in Ev. Akademien, von Landeskirchen und Kirchenkreisen,
  • im Vorstand des „Evangelischen Dienstes auf dem Lande“ (EDL),
  • in der Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten der Gliedkirchen der EKD (AGU) und
  • in der Grundstückskommission der EKD.

Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

  • Mitwirkung bei der Vorbereitung einer Nutztierhaltungsstrategie BMEL (Mitglied im Tierwohl-Kompetenzkreis).
  • Mitwirkung bei der Transparenzinitiative der deutschen Ernährungswirtschaft (Mitglied im BLL-Dialog).
  • Thematisierung von Landwirtschaft und Ernährung auf dem DEKT in Berlin (Mitglied der Projektgruppe Landwirtschaft und Ernährung).
  • Beiträge zu Fleischkonsum und Tierhaltung auf Tagungen und Konferenzen.
  • die kirchliche Verantwortung für ihr Land: Beiträge zur Diskussion.

Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

  • Vertretung der EKD gegenüber aktuellen Fragen von Landwirtschaft und Ernährung zu den Themenbereichen „Landwirtschaftliche Nutztierhaltung“, „Agrarsoziale Sicherung“, „Ernährungsverhalten und Verbraucheraufklärung“.
  • Erarbeitung eines Positionspapiers der Kammer für nachhaltige Entwicklung zur landwirtschaftlichen Tierhaltung (Mitglied der Projektgruppe).
  • Umsetzung der deutschen Nutztierhaltungsstrategie (Anfrage zur Berufung in den Rat für nachhaltige Nutztierhaltung des BMEL).
  • Begleitung der Initiative „Tierwohl“ von Landwirtschaft und Deutschem Tierschutzbund (Mitglied im Beirat des Tierschutzbundes).
  • Diskussion um die Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik (GAP-Reform ab 2020).
  • Erarbeitung eines landwirtschaftlichen Berufsethos der Nachhaltigkeit.
  • Förderung einer neuen Dialog-Kultur zwischen Landwirtschaft und gesellschaftlichen Anfragen.

Letzter Bericht für den Rat im August 2017.


Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am) / Ehrenamtlich mitarbeitend
Ehrenamtlich mitarbeitend.


Finanzielle Ausstattung
13.100 Euro / Jahr


8.4.8 Beauftragter des Rates der EKD für die deutsch-polnischen Beziehungen

Präses Annette Kurschus
zuständiges Referat: 422


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

Die Beauftragte leitet und repräsentiert von deutscher Seite den Kontaktausschuss zwischen dem Polnischen Ökumenischen Rat (PRE) und der EKD, der auf der Grundlage der 1965 veröffentlichten Denkschrift „Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn“ („Ostdenkschrift“) 1974 als Begegnungs- und Beratungsgremium gegründet worden ist. Unterstützt wird sie dabei vom Referat für Mittel-, Ost- und Südosteuropa

Aufgabe des Deutsch-Polnischen Kontaktausschusses (DPKA) ist es, Impulse der Versöhnung zwischen Deutschen und Polen zu geben – in die Kirchen und über sie in die Gesellschaften beider Länder hinein. Seine Arbeit ist eine Konkretion des der Kirche aufgegebenen „Amtes der Versöhnung“ in einem internationalen Feld, das dieses Amtes auch 70 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges, der in Mittel- und Osteuropa wesentlich präsenter ist als in Deutschland, bedarf.

Seit seiner Gründung hat der DPKA sich in verschiedenen Phasen bewährt: In den Zeiten des Kalten Krieges und der politischen Wende 1989/90 begleitete er die politischen, gesellschaftlichen und kirchlichen Entwicklungen und beriet grundsätzliche Fragen dieser Beziehungen. Eine solche Begleitung und Beratung leistete er auch angesichts des Beitritts Polens zur EU 2004 und zum Schengen-Abkommen 2007 sowie bei den damit einhergehen-den Prozessen. In den 90er Jahren weitete der DPKA sein Hauptanliegen Versöhnung durch das Projekt „Versöhnung in Europa“ auf die Region Deutschland-Polen-Belarus-Ukraine aus. Dieses Projekt ist mittlerweile – unter Beteiligung aus Deutschland – als eigen-ständiges in der Region Polen-Belarus-Ukraine etabliert.


Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

Ende 2017 bildete das Reformationsjubiläum ein zentrales Thema. An dem Hauptfestakt am 27.10. im Warschauer Königsschloss, bei dem u.a. der Präsident der Republik, der Primas von Polen sowie die geistlichen Oberhäupter der im PRE zusammengeschlossenen Kirchen anwesend waren, nahm die Beauftragte teil; beim Empfang in der Deutschen Botschaft am folgenden Tag hielt sie ein Grußwort. Zentrale Reden zum Reformationsjubiläum in Warschau, das in einem für dieses Land historisch einmaligen Maße prominent begangen worden ist, sind in der epd-Dokumentation 7-8/2018 zusammengestellt.

Die im Rahmen des DPKAs bestehende Beziehung bewährte sich, als im Herbst 2017 die sterblichen Überreste des am 20.2.1942 an den unmenschlichen Bedingungen in NS-Haft gestorbenen polnischen evangelischen Bischofs Juliusz Bursche in Berlin gefunden wurden. Gegen die von einigen polnischen Medien betriebene Tendenz, den Fund antideutsch zu instrumentalisieren, gelang es, mit einer deutsch-polnischen Gedenkveranstaltung ein Zeichen der Versöhnung zwischen den beiden Völkern zu setzen. Die Beauftragte hielt ein Grußwort. Alle Beiträge der Gedenkveranstaltung hat das Referat 422 in der epd-Dokumentation 14/2018 veröffentlicht – auf Deutsch und Polnisch.

Wie seit 2015 spielten auch in diesem Jahr die Flüchtlingsbewegungen nach Europa und damit zusammenhängenden Entwicklungen in Polen und Deutschland eine wichtige Rolle. Das zeigt sich u.a. darin, dass der DPKA das Ende 2017 begonnene Projekt „Informationsstelle für Flucht und Migration“, das von „Kirchen helfen Kirchen“ finanziell unterstützt wird, inhaltlich begleitet.

Der DPKA bildete das Forum dafür, dass für den Dritten Ökumenischen Pilgerweg für Klimagerechtigkeit (16.9. - 3./4.12.2018), der zum ersten Mal auch durch Polen verläuft, der PRE als Partner gewonnen werden konnte.

Der DPKA kommt 2018 zweimal zusammen.


Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

Bei der erwähnten Sitzung nahm sich der DPKA für die nächsten Jahre u.a. Folgendes vor:

  • Erfahrungstransfer aus dem Bereich der EKD für das Projekt „Informationsstelle für Flucht und Migration“ der PRE,
  • ökumenische Jugendbegegnung mit Teilnehmenden aus Polen, Deutschland, Belarus und der Ukraine in Polen zum Thema Versöhnung,
  • Austausch beim Aufbau eines Ökumenischen Instituts für Pastoralpsychologie des PRE,
  • Austausch zu schulischem Religionsunterricht und Religionspädagogik in post-sozialistischer bzw. zunehmend säkularisierter Gesellschaft.

Letzter Bericht für den Rat am 26./27. Februar 2010.


Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am) / Ehrenamtlich mitarbeitend
Ehrenamtlich mitarbeitend.


Finanzielle Ausstattung
2.000 Euro jährlich.


8.4.9 Beauftragter des Rates der EKD für den Kontakt zu den evangelischen Kommunitäten

Landesbischof Dr. Christoph Meynszuständiges Referat: 211


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

Die Beauftragung dient der Kontaktpflege, dem Austausch von Informationen und dem theologischen Gespräch zwischen der EKD und der Vielzahl von Kommunitäten und Geistlichen Gemeinschaften in Deutschland als besonderer Sozialform des christlichen Glaubens.

Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

  • 16./17.11.2016 - Jahrestreffen der geistlichen Gemeinschaften (TGG) in Gnadenthal.
  • 2.2.2017 - Besuch bei Christusbruderschaft Selbitz: Austausch mit Priorin Sr. Anna-Maria aus der Wiesche.
  • 26.5.2017 – Besuch der Geistlichen Gemeinschaften und Kommunitäten auf dem DEKT in Berlin.
  • 14.6.2017 - Treffen mit den geistlichen Gemeinschaften der Landeskirche Hannovers.
  • 11.9.2017 – Teilnahme Internationales Friedenstreffen Sant‘ Egidio in Münster.
  • 22.11.2017 - Jahrestreffen der geistlichen Gemeinschaften (TGG) im Haus Villigst in Schwerte.
  • 9.3.2018 - Begegnungsabend der württemb. Landessynode mit den Kommunitäten (Stuttgart): Podiumsdiskussion.
  • 17. bis 19.4.2018 – Teilnahme an der Konferenz ev. Kommunitäten (KeK) (Kloster Schwanberg).
  • 22.4.2018 – Teilnahme an der Christus-Wallfahrt (Kloster Volkenroda).
  • 9./10.5.2018 – Besuch der „Offensive junger Christen“ in Reichelsheim (50-jähriges Bestehen).
  • 20.6.2018 - Besuch im Kloster Wülfinghausen: Gespräch mit der Äbtissin.
  • 24./25.7.2018 - Christusbruderschaft Selbitz, Besuch d. neuen Priorin Sr. Birgit-Marie Henninger.
  • Diverse Grußworte zu Jubiläen.

Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

Symposium „Theologie geistlichen Lebens“: 2. - 4.4.2019 in Selbitz. Mit Prof. Zimmerling, Prof. Raschzok, Christian Lehnert
CCD: Neue Sammlungsbewegung; erstes Treffen war Ende Juni in Kirchheim/Hessen. Ca. 200 Teilnehmer aus verschiedenen Konfessionen. Folgetreffen 1. - 3.7.2019 in Kirchheim/Hessen. www.christlicher-convent.de


Letzter Bericht für den Rat Mai 2013.


Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am)/Ehrenamtlich mitarbeitend
Ehrenamtlich mitarbeitend.


Finanzielle Ausstattung
4.000 € für Sach- und Reisekosten.


8.4.10 Beauftragter des Rates der EKD für den Kontakt zu dem Johanniterorden

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Christoph Markschies
zuständiges Referat: 211


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

Der Johanniterorden und seine Werke (Unfallhilfe, Schularbeit, Krankenhäuser, Jugend- und Senioren-/Pflegeeinrichtungen) stellt einen wichtigen Zweig der diakonischen Arbeit der EKD dar. Es handelt sich zugleich um ein Angebot für bestimmte Berufsgruppen (Wirtschaft, Recht, Verwaltung, diplomatischer Dienst) mit stark internationalisierter Biographie, Bindung an evangelische Kirche aufzubauen und insgesamt eine Chance für gemeindliches und kirchliches Wachstum. Das Interesse, sich in Gliedkirchen und Gemeinden über den Orden hinaus zu engagieren, ist meist sehr groß.


Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

Der Orden und seine Werke waren in den letzten Jahren, insbesondere durch das starke Engagement bei der Integration von Flüchtlingen und Migranten in der Gesellschaft geprägt. Dazu kam eine sehr breit geführte Diskussion um das gemeinsame Leitbild für das nächste Jahrzehnt, das insbesondere durch die die Betonung des evangelischen Profils, die Integration der verschiedenen Teile zu einer „Johanniterfamilie“ und stärkere Aufmerksamkeit für den Nachwuchs und die nicht-deutschen Mitglieder geprägt ist. Die Konzentration aller Krankenhäuser in einer gemeinsamen GmbH steht vor dem Abschluss.


Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

Gemeinsam mit der Ev. Kirche in Hessen und Nassau wird der weitere Ausbau von Nieder-Weisel (Wetterau) als Geistliches Zentrum vorbereitet, das sich insbesondere bestimmten im Orden stärker vertretenen Berufsgruppen vor allem auch außerhalb der Johanniterfamilie widmen soll und die gemeinsame Arbeit von und mit Pfarrerinnen und Pfarrern aus der ganzen Johanniterfamilie intensiviert (bisher auf die einzelnen Gliederungen konzentriert; in Zukunft gemeinsame Identitätsbildung als Konvent von Pfarrerinnen und Pfarrern in Einrichtungen, Werken usf.). Eine gemeinsame Clearing-Stelle für Ethik-Fragen der Ordensfamilie ist im Aufbau (Leitung Prof. Dr. Ulrich Körtner, Wien) und die Integrationsarbeit für Migranten und Flüchtlinge wird sicher auch in der Unfallhilfe unter dem neuen Vorsitzenden Frank-Jürgen Weise weiter einen deutlichen Schwerpunkt darstellen. Die Verbindungen der Gliederungen zu den Landeskirchen sollen, wo notwendig, ausgebaut werden.


Letzter Bericht für den Rat im Mai 2013.


Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am)/Ehrenamtlich mitarbeitend
Ehrenamtlich mitarbeitend.


Finanzielle Ausstattung
Nicht in Anspruch genommen. Reisekosten usf. werden durch das Ordensbüro Berlin-Lichterfelde getragen.


8.4.11 Beauftragter im Bereich des Sports

Dr. Dr. h.c. Volker Jung
zuständiges Referat: 211


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

Sport als einen für viele Menschen bedeutenden Teil des Lebens kirchlich wahrnehmen und begleiten.
Kontakt zu den landeskirchlichen Arbeitskreisen Kirche und Sport.
Organisation der Vertreterversammlung „Kirche und Sport“.
Dialog und Zusammenarbeit mit Sportverbänden und der Sportwissenschaft, insbesondere hinsichtlich der gesellschaftlichen Bedeutung von Sport und Kirche.
Positionierung in sportethischen Debatten.
Ökumenische Gottesdienste bei großen Sportereignissen mitgestalten (z.B. Gottesdienst vor dem DFB-Pokalfinale der Männer).

 

Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

  • Konzeption und Einführung eines sportethischen Forums und Planung einer Auftaktveranstaltung in 2018.
  • Mediale Präsenz in sportethischen Debatten.
  • Begleitung der EKD-Vertreterversammlung „Kirche und Sport“.
  • Beteiligung am EKD-Studienkurs in Sils Maria.
  • Kontakte zu Sportverbänden, Sportpresse und Sportwissenschaft.
  • Vorträge und Gottesdienste.
  • Förderung der Vernetzung von Vereinen und Gemeinden.

Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

  • Ausbau des Sportethischen Forums und Durchführung des Sportethischen Fachtages im September 2018.
  • Studienkurs in Sils Maria 2019 zum Thema „(Selbst-)Optimierung“.
  • Ausbau des Kontaktes zu den Sportverbänden, der Sportpresse und Sportwissenschaft.
  • Planung von Veranstaltungen „Kirche und Sport“ beim DEKT in Dortmund 2019.
  • Planung einer ökumenischen Vertreterversammlung „Kirche und Sport“ in Frankfurt/Main 2019.
  • Mediale Präsenz zu sportethischen Themen.

Letzter Bericht für den Rat im September 2014.


Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am)/Ehrenamtlich mitarbeitend
Ehrenamtlich mitarbeitend.


Finanzielle Ausstattung
1.000 € für Sach- und Reisekosten, personelle Unterstützung durch eine halbe Referentenstelle, die finanziell je zur Hälfte von der Ev. Kirche Hessen und Nassau und der EKD getragen wird.

 

8.4.12 Beauftragte für die evangelischen Freiwilligendienste

Dr. Petra Bahr
zuständiges Referat: 315


Grundsätzliche Aufgabe und inhaltliche Arbeit

Die Ratsbeauftragte für die evangelischen Freiwilligendienste ist Repräsentantin der evangelischen Freiwilligendienste im kirchlichen, politischen und weiteren gesellschaftlichen Raum. Sie hat die Leitung der Konferenz evangelischer Freiwilligendienste und des Arbeitsausschusses der Konferenz inne. Zu ihren Aufgaben gehört auch die politische Begleitung der Freiwilligendienste, Abstimmung mit den kirchlichen Verbänden (AEJ, EWDE) und politischen Partnern (Parteien, Ministerien…).

Unter den Zielbestimmungen der Arbeit der EKD geht es in der Arbeit des Friedensbeauftragten besonders darum, den „Evangelischen Glauben in der Gesellschaft sichtbar machen.“


Herausforderungen, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisses des letzten Jahres

Im Jahr 2018 trat die im Vorjahr neu berufene und in neuer Struktur arbeitende Konferenz evangelischer Freiwilligendienste zum zweiten Mal zu ihrer Vollversammlung mit einem Studientag zusammenzusammen. Mit dem Thema "Mitdenken. Mitreden. Mithandeln.

Demokratiebildung in Freiwilligendiensten" wurde eine zentrale gesellschaftliche Dimension der FreiwilIigendienste behandelt. Das breite Spektrum von mehr als 100 einzelnen Trägern in drei Trägerverbünden macht es immer wieder nötig, sich eines gemeinsamen evangelischen Profils zu versichern.


Zukünftige/Zu erwartende Arbeitsvorhaben/Schwerpunkte

Im politischen Bereich geht es um die Bewahrung der Handlungsspielräume der zivilgesellschaftlich verankerten und organisierten Freiwilligendienste gegenüber dem doppelten Druck ökonomischer Zwänge und staatlicher Gestaltungsansprüche – gerade auch angesichts der "etatistischen" Untertöne der gegenwärtig neu eingeleiteten gesellschaftlichen Debatte um einen "Pflichtdienst". Demgegenüber wird das freiheitliche Potential der "Freiwilligendienste" zu betonen sein, ohne den Aspekt des gemeinwohlorientierten Dienens zu vernachlässigen. Es bleibt eine zentrale Aufgabe, ebendiese Bedeutung der evangelischen Freiwilligendienste als wichtige, der freiheitlichen Demokratie angemessene Form öffentlichen Engagements und zivilgesellschaftlicher Präsenz in öffentlichen Debatten auch durchaus offensiv zu vertreten. Die ekklesiologische Bedeutung der Freiwilligendienste als einem Erfahrungs- und Gestaltungraum für eine künftige Gestalt von Kirche muss noch weiter ausgearbeitet und auch im innerkirchlichen Diskurs profiliert werden. Zwei größere, teils kollektenfinanzierte Projekte rufen zentrale Aufgaben in den Freiwilligendiensten auf: Das auf drei Jahre angelegte Projekt „Stärkung von Spiritualität in den Freiwilligendiensten“ will Prozesse geistlichen Lernens fördern, das Projekt "Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit der evangelischen Träger" soll das evangelische Profil der Freiwilligendienste im öffentlichen Raum stärken, auch mit Blick auf die Gewinnung von Freiwilligen in einer heterogener werdenden Gesellschaft.


Ein Bericht im Rat wurde noch nicht gegeben.


Beruflich mitarbeitend (Ende der Berufung am) / Ehrenamtlich mitarbeitend
Ehrenamtlich mitarbeitend, Berufung für die Ratsperiode 2015 bis 2020.


Finanzielle Ausstattung
4.000€ p.a., zusätzlich 0,25 EG 11 Stelle als Assistenz über die aej (Ev. Freiwilligendienste gGmbH).