Bekenntnis

Titelbild: Matte mit Palmwedeln und Bibel

Mit einem Bekenntnis sagen Christinnen und Christen, was sie glauben.

Christinnen und Christen sollen sich zu ihrem Glauben bekennen. Das tun sie mit Glaubensbekenntnissen. Das bekannteste Glaubensbekenntnis ist das „Apostolische Glaubensbekenntnis“ oder „Apostolikum“, das sonntags im Gottesdienst gesprochen wird.

Das Apostolikum wird sowohl in der evangelischen als auch in der katholischen Kirche gesprochen. In den orthodoxen Kirchen spricht man das „Nicäno-Konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis“ oder „Nicänum“. In der evangelischen und der katholischen Kirche wird das Nicänum oft zu hohen Feiertagen gesprochen.

Das Nicänum, genauer das Nicäno-Konstantinopolitanum war das erste große christliche Bekenntnis. Grundlage war ein Text, der 325 n. Chr. auf dem Konzil von Nicäa beschlossen wurde und 381 auf dem Konzil von Konstantinopel noch einmal bearbeitet wurde. Es ist das Bekenntnis, das auch heute noch weltweit unter den verschiedensten christlichen Kirchen am weitesten verbreitet ist. Der Text des Apostolikums oder apostolischen Glaubensbekenntnisses ist insgesamt kürzer. Es ist wahrscheinlich später entstanden und hat sich vor allem in Gallien durchgesetzt und von dort aus verbreitet. So ist es in das heutige Deutschland gekommen und hat sich hier etabliert.

Konfessionelle Glaubensbekenntnisse

Über diese allgemeinen christlichen Glaubensbekenntnisse hinaus gibt es auch besondere konfessionelle Bekenntnisse. So kommt es dazu, dass man abgekürzt sagt, jemand sei zum Beispiel „lutherischen“ oder „reformierten“ Bekenntnisses.

Zu den lutherischen Bekenntnisschriften gehört die Confessio Augustana, das Augsburger Bekenntnis. Das ist quasi die Gründungsschrift der evangelischen Kirche, denn mit ihr beantragten die Reformatoren um Martin Luther beim Kaiser die Anerkennung als eigenständige Kirche. Auch die Katechismen von Martin Luther, der Große und der Kleine Katechismus, gehören dazu. Den Großen Katechismus hat Luther für Pfarrerinnen und Pfarrer geschrieben, um sie in der Lehre zu unterstützen. Den Kleinen Katechismus hat Luther für Privatpersonen geschrieben, vor allem für Schülerinnen und Schüler. In der reformierten Kirche ist der Heidelberger Katechismus besonders wichtig, der im 16. Jahrhundert die spezifisch reformierte Lehre festhielt. Die Barmer Theologische Erklärung wandte sich gegen die drohende Vereinnahmung der Kirche durch die Nazis.

Bekenntnisschriften der Landeskirchen

Welche Bekenntnisschriften in welchen Landeskirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland gelten, ist unterschiedlich.

Weiterführende Inhalte und Links

  • Fragen

    Wie geht man damit um, wenn man Schwierigkeiten mit einigen Formulierungen des Glaubensbekenntnisses hat?

    Antwort: Viele Menschen haben heute Schwierigkeiten mit bestimmten Aspekten des Apostolischen Glaubensbekenntnisses, zum Beispiel mit der Jungfrauengeburt oder der Auferstehung. Es wichtig zu überlegen, ob man Schwierigkeiten mit der spezifischen Formulierung im Glaubensbekenntnis hat oder mit der Lehre, die dahinter steht. Mit den Begriffen der Jungfrauengeburt und der Auferstehung wird versucht, komplizierte Zusammenhänge im christlichen Glauben deutlich zu machen. Die Jungfrauengeburt verbildlicht, wie Christus gleichzeitig „wahrer Mensch“ und „wahrer Gott“ sein kann: Er ist demnach vom Heiligen Geist „gezeugt“ und von einer Frau geboren. Die Auferstehung erklärt, dass Jesus, der Gerechte, nicht einfach einen sinnlosen Tod am Kreuz starb, sondern dass Gott ihn auferweckt und ins Recht gesetzt hat und Christinnen und Christen mit ihm Gemeinschaft haben können. Diese beiden Lehren gehören zum christlichen Glauben.

    Um einen Zugang dazu zu finden, kann man diese Lehren neu formulieren, wie es oft Konfirmandinnen und Konfirmanden im Konfirmandenunterricht tun. Bei der Taufe und der Konfirmation gehört aber das Sprechen der alten Worte des Glaubensbekenntnisses dazu. Es fasst den christlichen Glauben an den dreieinigen Gott zusammen, wie ihn schon Generationen über Generationen bekannt haben. Gleichzeitig gilt: Niemand wird aus der Kirche ausgeschlossen, wenn er nach seiner Taufe oder nach seiner Konfirmation das Glaubensbekenntnis in bestimmten Situationen nicht mehr mitsprechen möchte. Jede Christin und jeder Christ ist mit seinem Gewissen allein Gott gegenüber verpflichtet. Viele Christinnen und Christen durchleben Krisen, in denen sie mit ihrem Glauben hadern.

  • Diskussion

    Den Streit um die Jungfrauengeburt gibt es schon seit dem 19. Jahrhundert. Während des „Apostolikumsstreits“ weigerten sich einige Pfarrer in Berlin, bei Taufen und anderen Anlässen das Apostolikum zu sprechen. Der Theologe Adolf Harnack äußerte Verständnis: Ein „gebildeter“ Christ müsse Anstoß an mehreren Sätzen des Apostolikums nehmen. Er forderte die Formulierung eines zeitgemäßen Bekenntnisses. Der Evangelische Oberkirchenrat, das Leitungsgremium der Evangelischen Kirche in Preußen, beschloss, am Apostolikum festzuhalten, aber nicht aus „jedem Einzelstück“ ein „starres Lehrgesetz“ machen zu wollen. Seitdem gibt es immer wieder Forderungen, ein neues Bekenntnis zu formulieren. Ein neues Bekenntnis für den regulären Gebrauch im Gottesdienst gibt es aber nicht, hier hält die Evangelische Kirche in Deutschland am Apostolischen Glaubensbekenntnis fest.

  • Links