Christentum und politische Kultur

Eine Erklärung des Rates der EKD, EKD-Text Nr. 63, 1997

Vorwort

Wie steht es um das Verhältnis des demokratischen und sozialen Rechtsstaates Bundesrepublik Deutschland zum Christentum? Diese Frage ist in jüngster Zeit von verschiedenen Seiten aufgeworfen worden. Weist die in der Auslegung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gebildete Formel von der Neutralität des Staates in die Richtung einer weitergehenden Trennung von Kirche und Staat? Oder ist die Neutralität des Rechtsstaates gerade Teil des spezifischen geschichtlichen Zusammenhanges von Christentum und politischer Kultur? In der öffentlichen Auseinandersetzung um den christlichen Religionsunterricht an staatlichen Schulen wie um die Anbringung von Kreuzen in Klassenzimmern haben sich solche Fragen wie in einem Brennpunkt konzentriert.

Doch die Fragen reichen weiter. Schließen Toleranz und weltanschaulicher Pluralismus eine Bejahung des Christentums in seiner überragenden Prägekraft durch den Staat des Grundgesetzes aus? Oder kann dem Staat wegen seiner eigenen Fundamente das Christentum gerade nicht gleichgültig sein? Aus der anerkannten Prägekraft des Christentums folgt für die Staatspraxis z.B. auch ein besonderes Verhältnis des Rechtsstaates zu den christlichen Kirchen und eine eigene Verantwortung der Kirche, zur Bildung gesellschaftlicher Werte und Grundüberzeugungen beizutragen. Damit weitet sich der Kreis der Fragen auf solche Themen, die durch die Vereinigung Deutschlands neues Gewicht erhalten haben.

Die Evangelische Kirche in Deutschland hat in den zurückliegenden Jahren mehrfach Grundfragen des Verhältnisses von Kirche und Gesellschaft thematisiert. Das gilt von der Demokratiedenkschrift aus dem Jahre 1985: "Evangelische Kirche und freiheitliche Demokratie. Der Staat des Grundgesetzes als Angebot und Aufgabe" wie von der Wirtschaftsdenkschrift aus dem Jahre 1991: "Gemeinwohl und Eigennutz. Wirtschaftliches Handeln in Verantwortung für die Zukunft". Die hier vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland vorgelegte Erklärung erörtert in sachlicher Kontinuität mit diesen Denkschriften aus Anlaß der neu gestellten Fragen das Verhältnis des demokratischen Staates zum Christentum.

Die Erklärung ist von der Kammer für Öffentliche Verantwortung, unter Beteiligung der Kammer für Theologie, vorbereitet worden. Sie ist vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland beschlossen worden als Zusammenfassung wesentlicher Gesichtspunkte, die ihn bei seiner Arbeit im Blick auf die öffentliche Verantwortung der Kirche geleitet haben. Sie wird nun vorgelegt als Beitrag zu einer neuen Diskussion über den Zusammenhang von Christentum und politischer Kultur und die Konkretion dieses Zusammenhangs im Verhältnis von Kirche und demokratischem Rechtsstaat.

Hannover, im Oktober 1997

Landesbischof Dr. Klaus Engelhardt
Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland

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