Tod

Krokusse blühen auf einem Friedhof

„Lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden.“

„Lehre uns bedenken, dass wir sterben müssen, auf dass wir klug werden“, heißt es in Psalm 90,12. Bei Beerdigungen erinnern Christinnen und Christen an die Hoffnung auf die Auferstehung von den Toten. „Ich bin gewiss, dass weder Tod noch Leben, weder Engel noch Mächte noch Gewalten, weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges, weder Hohes noch Tiefes noch irgendeine andere Kreatur uns scheiden kann von der Liebe Gottes, die in Christus Jesus ist“, schrieb der Apostel Paulus in seinem Brief an die Römer 8,38–39. Im Abendmahl feiern Christinnen und Christen die Gemeinschaft mit dem auferstandenen Christus.

Wegen der Hoffnung auf die leibliche Auferstehung bestatten die meisten Juden, Christen und Muslime ihre Toten in einem Erdgrab. Aus evangelischer Sicht spricht auch nichts gegen eine Feuerbestattung bzw. ein Urnenbegräbnis. Viel wichtiger ist die Akzeptanz, dass die Toten nicht mehr zu den Lebenden gehören. Traditionell werden Friedhöfe durch eine Mauer von dem Bereich der Lebenden abgetrennt. Aus diesem Grund regelt auch der sogenannte Friedhofszwang, dass Urnen nicht von den Angehörigen mit nach Hause genommen werden können.

Es kann sehr wichtig für Trauernde sein, einen Ort zu haben, an dem sie ihre Toten aufsuchen können. Das ist bei einem wieder auffindbaren Grab mit dem Namen des oder der Verstorbenen leicht möglich. Im Philipperbrief 4,3 schreibt Paulus von einem „Klemens und meinen andern Mitarbeitern, deren Namen im Buch des Lebens stehen“. Die Vorstellung dahinter ist, dass mit dem Namenseintrag ins Buch des Lebens ein Mensch mit seiner ganzen Identität in Gott ruht. Dies verdeutlichen auch die Namen der Verstorbenen an den Grabsteinen.

Bei Seebegräbnissen nennen die Bestatter die genauen Koordinaten, wo eine Urne zu Wasser gelassen wurde. Sie bieten Angehörigen in der Regel auch an, später noch einmal an die Stelle zu fahren.

Weiterführende Inhalte und Links

  • Diskussion

    Der Prozess des Sterbens kann heute aufgrund medizinischer Fortschritte erheblich hinausgezögert werden. Nicht immer ist das gewünscht. Die Evangelische Kirche in Deutschland informiert deshalb über die „Patientenverfügung“, in denen Menschen auf eine für Mediziner hilfreiche und überzeugende Weise ihren letzten Wunsch mitteilen, etwa dass bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen nicht vorgenommen werden.

    Die Evangelische Kirche in Deutschland hat zusammen mit der Deutschen Bischofskonferenz der katholischen Kirche und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen eine Christliche Patientenvorsorge herausgebracht. Die Kirchen unterstützen alle, die sich mit ihrem eigenen Tod und Sterben auseinandersetzen. Sterbende werden ermutigt, Vertrauenspersonen zu benennen. Christliche Patientenvorsorgen sehen auch vor, dass man solch einer Vertrauensperson bestimmte Entscheidungsvollmachten erteilt.

    Die Kirchen setzen sich für eine gute Versorgung Sterbender ein und unterstützen Hospize und palliativmedizinische Einrichtungen, damit Menschen in Würde sterben können.

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