Europa - Informationen Nr. 160

Auf gutem Grund: Parlament engagiert sich im Dialog mit den Kirchen

Katrin Hatzinger

Am 19. Februar 2019 hat die Erste Vize-Präsidentin des Europäischen Parlaments (EP), die irische Abgeordnete Mairead McGuinness (EVP), Kirchen-, Religions- und Weltanschauungsvertreter zu einem Resümee über den gemeinsamen Dialog nach Art. 17 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingeladen. Dabei ging es zum einen um ein Feedback zu der Zusammenarbeit in den vergangenen zwei Jahren, aber auch um eine Bestandsaufnahme mit dem Ziel, den Dialog nach den Europawahlen hinsichtlich seiner Qualität, Sichtbarkeit und Effizienz weiterzuentwickeln. Seit der Wahl von Antonio Tajani zum Präsidenten des EP im Januar 2017 ist die Irin für den Dialog mit den Kirchen, Religionen und Weltanschauungsgemeinschaften zuständig.
Die Kirchen begleiten den Prozess der europäischen Integration konstruktiv-kritisch und nehmen als Dialogpartner aktiv an dem Austausch mit dem EU-Parlament teil, um ihre Haltung zu den verschiedenen EU-Politiken zum Ausdruck zu bringen.

Unter der Ägide von Frau McGuiness hat der Dialog aus der Sicht der EKD-Vertretung an Format und Qualität gewonnen. Bei der Vorbereitung der Dialogseminare im Europäischen Parlament werden die kirchlichen Büros dank der guten Arbeit des Art. 17-Sekretariats im EP bereits im Vorfeld eingebunden und konsultiert. Die Themen der Dialogseminare spiegeln die Vielfalt kirchlichen Europaengagements wider und reichten von EU-Außenpolitik bis hin zu den ethischen Aspekten künstlicher Intelligenz. Daneben hat es viele Treffen mit kirchlichen Delegationen und eine hohe Beteiligung an kirchlichen Veranstaltungen seitens der Vize-Präsidentin gegeben und zwar sowohl mit den europäischen Kirchennetzwerken als auch mit nationalen Kirchenvertretern. Erfreulich ist auch, dass das Art. 17-Sekretariat im Vergleich zu früheren Dialogseminaren eine hochrangige Beteiligung der zuständigen Ausschussvorsitzenden des EP zu den entsprechenden Themen sichergestellt hat und auch andere EU-Institutionen wie etwa den Europäischen Auswärtigen Dienst in den Dialog einbezogen hat.
Für die Zukunft sollte das Wissen um den Dialog zwischen dem Europäischen Parlament und den Kirchen und Religionsgemeinschaften unter den Abgeordneten, aber auch den EU-Bürgerinnen und -Bürgern noch weiterverbreitet werden, etwa durch die Internetseite des Sekretariats.
Aus Sicht des EKD-Büros kann der Dialog nicht losgelöst von Art. 17 Abs. 1 AEUV betrachtet werden, der festlegt, dass „die EU den Status achtet, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen.“ Konflikte zwischen dem nationalen Religionsverfassungsrecht und dem Europarecht sollten vermieden werden, indem das Europarecht entsprechend angepasst wird. Die Dialogkanäle sollten dementsprechend auch dazu genutzt werden, die Kirchen auf Gesetzgebungsverfahren, die sie betreffen, aufmerksam zu machen und ihnen die Chance zu geben, Stellung zu beziehen, etwa im Rahmen von Anhörungen. So könnten Kollisionen zwischen dem nationalen Selbstbestimmungsrecht und dem Europarecht vermieden werden.
Nach den Europawahlen wird sowohl in der EU-Kommission als auch im EP wieder neu zu entscheiden sein, wo und wie die Zuständigkeit für den Dialog nach Art. 17 Absatz 3 AEUV institutionell zu verorten ist. Die Kirchen werden diese Findungsphase begleiten und ihre Erfahrungen aus den vergangenen Legislaturperioden einbringen. Denn natürlich dient der Dialog mit den Kirchen auch dazu, das europäische Projekt weiter voranzubringen.

Die Stellungnahme des EKD-Büros finden Sie hier: http://bit.ly/ekd-NL-160_ZdE-9

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