Europa - Informationen Nr. 160

Mehr Grenzschützer – Mehr Kompetenzen: Frontex wird erneut ausgebaut

Julia Maria Eichler

Die Aufstockung des Europäischen Grenz- und Küstenschutzes (Frontex) wird wohl noch in der laufenden Legislaturperiode beschlossen werden. Auch die Erweiterung der Aufgaben von Frontex ist nur noch Formsache.
Nach fünf Verhandlungsrunden haben sich das Europäische Parlament und der Ministerrat am 28. März 2019 auf Kompromisse für die von der Europäischen Kommission im September 2018 vorgeschlagene Erweiterung der Grenzschutzagentur geeinigt (siehe EKD Europa-Informationen Nr. 159).
In den sogenannten Trilogverhandlungen waren die EU-Institutionen darin übereingekommen, Frontex graduell aufzustocken. Anders als von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, sollen nun zunächst bis 2021 5.000 europäische Grenzschützer bereitstehen, bevor im Jahr 2027 Frontex eine ständige Reserve von 10.000 Grenzschützern, bestehend aus eigenem und von den Mitgliedstaaten entsandtem Personal, zur Verfügung stehen soll.
Zustimmung fand auch die Ausweitung des Mandates zur Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Grenzschutz und Rückführungen sowie zur Zusammenarbeit mit Drittstaaten. So wird Frontex zukünftig, vorbehaltlich der Zustimmung des betroffenen Mitgliedstaates, Exekutivbefugnisse bei Grenzkontrollen und Rückführungen übernehmen können. Dabei seien „alle Aspekte der Rückführung und der Rückkehr, von ihrer Vorbereitung bis hin zu Tätigkeiten nach der Rückkehr und nach der Ankunft“ erfasst, so etwa auch die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Identifizierung von Drittstaatsangehörigen und der Beschaffung von Reisedokumenten.
Eine Verstärkung erfährt auch die Zusammenarbeit von Frontex mit Drittstaaten. Diese wird zukünftig nicht mehr auf die unmittelbare Nachbarschaft der EU begrenzt sein. Damit eröffnet sich für Frontex die Möglichkeit, Statusvereinbarungen mit Drittstaaten etwa in Afrika abzuschließen, die die Grundlage für die Entsendung von Frontex-Grenzmanagementteams für Einsätze in Drittstaaten bilden. Die von der Kommission vorgeschlagene Möglichkeit, Rückführungen aus einem Drittstaat in einen anderen Drittstaat durchzuführen, scheiterte dagegen am Widerstand des Parlamentes.
Gestärkt werden soll auch der Grundrechtsschutz. Zukünftig sollen mindestens vierzig Mitarbeiter die Einhaltung der Grundrechtewährend der Durchführung von Operationen überwachen.
Während der gefundene Kompromiss durch den Spitzenkandidaten der Europäischen Volkspartei, Manfred Weber (CSU), begrüßt wurde und dieser mehr Tempo bei der Aufstockung forderte, kritisierte die Spitzenkandidatin der Grünen, Ska Keller, (Bündnis 90/Die Grünen) das Ergebnis als unausgewogen. Der Menschenrechtsschutz komme bei der Reform zu kurz. Dass die Mitgliedstaaten eine stärkere Rolle von Frontex bei der Rettung von in Seenot geratenen Migranten verhindert hätten, sei vor allem im Hinblick darauf, dass zukünftig Operation Sophia nicht mehr mit Schiffen im Mittelmeer präsent sei, bedenklich.
Der gefundene Kompromiss muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden, bevor er in Kraft treten kann. Die Abstimmung im Plenum ist für den 17. April 2019 angesetzt.

Nächstes Kapitel