Solidarität und Selbstbestimmung im Wandel der Arbeitswelt

Eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. April 2015, Gütersloher Verlagshaus, Gütersloher Verlagshaus, ISBN 978-3-579-05977-8

6. Herausforderungen im Verhältnis der evangelischen Kirche zu Arbeit – Wirtschaft – Gewerkschaft

Die evangelische Kirche hält auf verschiedenen Ebenen Kontakt zur Arbeitswelt. Sie nimmt sozialethisch auf ihre Gestaltung Einfluss und ist in dieser Rolle den Gewerkschaften und den Arbeitgebern verbunden. Vor diesem Hintergrund sollen nun einige gemeinsame Aufgaben vorgestellt, Schnittflächen und Gemeinsamkeiten benannt werden. Zugleich leisten die Kirchen mit eigenen Einrichtungen und Dienstleistungen ihren Dienst in der Arbeitswelt, bis hin zur Beteiligung an der Berufsausbildung.

Die heutigen Akzentsetzungen fußen auf vielfältigen früheren Bemühungen der Kirche um die Arbeiterschaft, von der Linderung konkreter sozialer Not über christliche Gemeinschaftsbildungen in den Betrieben und den neu entstandenen Arbeiterquartieren bis hin zu sozialdiakonischen und missionarischen Bemühungen in den so genannten Arbeitermilieus. Innerhalb des Protestantismus hat seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts eine Reihe von Initiativen auf die von den Gewerkschaften vertretenen Anliegen einer angemessenen Gestaltung der Arbeitsbeziehungen sowie einer gesellschaftlichen Integration der Arbeiterschaft konstruktiv reagiert. Evangelische Arbeitervereine haben neben der Pflege eines protestantischen Berufsethos - häufig in klarer weltanschaulicher Abgrenzung zur zunächst mehrheitlich sozialdemokratisch geprägten Gewerkschaftsbewegung - auch die Interessen ihrer Mitglieder vertreten und gehörten auf evangelischer Seite zu den Unterstützern der sich in den 1890er Jahren konstituierenden christlichen Gewerkschaftsbewegung. Diese Bewegung war im Vergleich zu den sozialdemokratischen Gewerkschaften deutlich schwächer und tendenziell weniger konfliktorientiert. Nach 1945 gehörten die Vertreter der christlichen Gewerkschaften zu den Mitbegründern der DGB-Gewerkschaften als Einheitsgewerkschaften.

In neuer Weise betonte die evangelische Kirche nach 1945 ihre Mitverantwortung für die »Welt der Arbeit«, vor allem die EKD-Synode 1955 in Espelkamp. Durch diese Synode wurden Neuansätze evangelischer Präsenz in der Arbeitswelt wie die »Gemeinsame Sozialarbeit der Konfessionen« im Bergbau oder die betriebsbezogene Tagungsarbeit der evangelischen Akademien gestärkt. Ferner kam es zur Institutionalisierung der evangelischen Arbeiter- bzw. Sozialsekretäre und zur Schaffung von Industrie- und Sozialpfarrämtern.

Nicht alle diese Bemühungen fanden in der Breite große Resonanz, viele Angebote wurden mit der zunehmenden Pluralisierung auch zurückgefahren oder verloren durch soziale Errungenschaften ihre ursprüngliche Dringlichkeit. Gelegentlich waren auch Entfremdungen auf der institutionellen Ebene zu beobachten, obwohl andererseits viele Gemeinden in ihrer sozialen Achtsamkeit zunahmen und kirchliche Verlautbarungen vermehrt konkrete Notlagen auch im nahen Umfeld und innerhalb der Arbeitswelt im Blick hatten. In den vergangenen Jahren zeigten die Bemühungen um gegenseitige Akzeptanz und Wertschätzung Wirkung, gemeinsame Interessenlagen wurden betont, Kontakte intensiviert, gemeinsame Aktionen auf verschiedenen Ebenen gestartet. Einige Konkretionen seien im Folgenden benannt.

6.1 Gemeinsame Aufgaben für Kirche und Gewerkschaften

Als Leitbild der evangelischen Kirche zur Bewertung der wirtschaftlichen Entwicklungen und der Realisierung sozialer Gerechtigkeit hat sich die Vorstellung einer »gerechten Teilhabe« bewährt. Dieses Leitbild betont die möglichst umfassende Beteiligung aller arbeitsfähigen Bürgerinnen und Bürger an den Kooperationsprozessen der Wirtschaft und hebt in diesem Sinn insbesondere darauf ab, dass eine Sicherung von Teilhabe im Sinn einer möglichst umfassenden Integration in den gesellschaftlichen Leistungsprozess der beste Weg einer effizienten Bekämpfung von Armut und der Partizipation an den Gütern und Lebenschancen der Gesellschaft darstellt.

Bei der Realisierung des Leitbildes einer teilhabegerechten Gesellschaft kommt den Gewerkschaften eine grundlegende Funktion zu. Neben den in freier Verantwortung tätigen Unternehmern und den von ihnen beauftragten Managern, deren Bedeutung die EKD in der Denkschrift »Unternehmerisches Handeln in evangelischer Sicht« herausgestellt hat, sind die Gewerkschaften in ihrer Rolle als Interessenverband wie als gesellschaftlicher Ordnungsfaktor und Wertegemeinschaft ebenso von zentraler Bedeutung. Eine wohlgeordnete Gesellschaft braucht entscheidungsfreudige Unternehmer und starke, souveräne und solidarische Gewerkschaften - wobei deren Interessen strukturell oft gegensätzlich sind. Deswegen kommt es neben vielfältigen Formen der Zusammenarbeit mit Unternehmern und ihren Verbänden immer auch zu Konflikten. Aus christlicher Sicht ist es wesentlich, dass die eigenen Interessen jeweils in partnerschaftlich fairen Prozessen und nach transparenten Verfahrensregeln ausgetragen werden. Dementsprechend sind sowohl Gewerkschaften wie auch Arbeitgeberorganisationen darauf zu verpflichten, ihre jeweiligen Interessen in einer Weise zu verfolgen, die deutlich werden lässt, dass sie nie nur ihre eigenen Ziele in den Mittelpunkt stellen, sondern sich konstruktiv auf das gesellschaftliche Gemeinwohl beziehen und in diesem Sinn sich an allgemein geteilten Werten orientieren.

Dieser für die Sozialpartnerschaft wesentliche Wille zur Verständigung und Einigung beruht auf einer Haltung, welcher der jeweils anderen Seite in einem Geist der Achtung und Partnerschaft begegnet. Die evangelische Kirche hat durch verschiedene eigene Handlungsfelder im Bereich der Arbeitswelt dieses Leitbild der Sozialpartnerschaft stets unterstützt und sieht es auch in Zukunft als eine unabdingbare Voraussetzung für eine ökonomisch erfolgreiche wie auch für eine sozial verträgliche und ökologisch verantwortete Wirtschaftsentwicklung an. Auch die Kirchen setzen sich für eine Stärkung der Solidarität ein. In der Perspektive der Nächstenliebe muss Solidarität über den eigenen Kreis hinaus geübt werden und auch solchen Menschen gelten, die zunächst isoliert sind. Aus dem Einsatz Jesu für die Ausgestoßenen und Ausgegrenzten entsteht die biblische Option für die Armen als eine Option für die gesamte Gesellschaft (vgl. Ökumenische Initiative für eine erneuerte Wirtschafts- und Sozialordnung 2014; Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit 1997). Gemeinsam können Gewerkschaften und Kirchen daher darauf hinwirken, dass verantwortliches wirtschaftliches Handeln und eine entsprechende Sozialpolitik sich speziell an der Situation schwächerer gesellschaftlicher Gruppen orientiert. Es braucht aus der Kenntnis der realen Arbeitsbedingungen und der menschlichen Möglichkeiten ein besonderes Engagement für die weniger qualifizierten Mitarbeitenden, deren Beitrag für die gesamte Leistungserstellung dennoch unabdingbar ist. Hierzu gehört auch das Eintreten für Menschen mit Beeinträchtigungen und der Einsatz für einen zweiten Arbeitsmarkt, der so inklusiv wie möglich gestaltet ist.

Angesichts der zunehmenden Ausdifferenzierung der Arbeitsverhältnisse und der Individualisierung der Lebensführung wird es in Zukunft möglicherweise für die Gewerkschaften schwieriger werden, auf der Grundlage eines solchen Solidaritätsethos abhängig Beschäftigte zu organisieren und deren Interessen wirkungsvoll zu vertreten. An diesem Punkt sind Gewerkschaften wie Kirchen in einer ähnlichen Situation, da es beiden Organisationen darum geht, Menschen zusammenzuführen, Gemeinschaft zu stiften und darüber hinaus in besonderer Weise sich für die Ausgeschlossenen der Gesellschaft zu engagieren und diese zu integrieren. Die Ausgegrenzten, die nicht einmal eine reale Chance haben, ihre eigenen Interessen wirkungsvoll zu vertreten, bedürfen einer Solidarität, die über das Eigeninteresse hinausgeht. In diesem Sinn sind sowohl Gewerkschaften wie Kirchen herausgefordert, in einer nicht-paternalistischen Weise echte Verwirklichungschancen eines guten Lebens gerade auch für diese Personengruppen im Blick zu haben und sich dafür einzusetzen.

Zudem stehen sowohl Gewerkschaften wie auch Kirchen in ähnlicher Weise vor der Aufgabe, Solidarität und Selbstbestimmung in neuer Weise zusammen zu denken. Dazu gehört es sicherlich, ein wertebasiertes Gemeinschaftsethos zu pflegen und gleichzeitig auf individuelle Bedürfnislagen und spezifische Anliegen differenziert eingehen zu können. Die Ermöglichung innerer Vielfalt und eine nicht diskriminierende Aufnahmebereitschaft sind in diesem Sinn unabdingbare Voraussetzungen, um solche neuen Formen von Solidarität in individualisierten Gesellschaften zu organisieren. Im Blick auf diese Aufgabe können beide Organisationen wechselseitig voneinander lernen und Erfahrungen austauschen.

Das Leitbild »gerechte Teilhabe«, das die evangelische Kirche vertritt, zielt darauf, dass jeder Mensch in Freiheit selbstbestimmt leben kann und in die Gesellschaft integriert ist.

Die Wertevorstellungen der Gewerkschaften im Sinn der Trias von Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität decken sich partiell mit diesem Leitbild, wenngleich in einzelnen Ausprägungen durchaus auch Spannungen bestehen. In diesem Sinne hat der Rat der EKD im Jahr 1955 im Widerspruch zur damaligen Neubildung christlicher Gewerkschaften evangelische Christen zu einer »tätigen Mitarbeit« im Deutschen Gewerkschaftsbund aufgefordert, um sich in den »gewerkschaftlichen Organisationen entschieden um eine gerechte gesellschaftliche und wirtschaftliche Ordnung zu bemühen«. Die Mitarbeit im DGB wird in dieser Stellungnahme als »notwendiges Zeichen der gemeinsamen Verantwortung, die jeder Christ mit allen anderen Gliedern seines Standes und seines Volkes für die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit zu übernehmen hat« (Rat der EKD, Entschließung zur Neubildung christlicher Gewerkschaften, in: Die Mitarbeit, 4. Jahrgang, S. 31), gewürdigt.

Diese Grundaussage ist für die Gegenwart dahin gehend zu aktualisieren, dass die Mitarbeit in den Gewerkschaften für christliche Arbeitnehmer wesentlicher Ausdruck ihres Berufsethos ist. Ihre Aufgabe besteht darin, das christliche Leitbild der »gerechten Teilhabe« in den gewerkschaftlichen Wertediskurs hineinzutragen und an der Weiterentwicklung dieser Wertvorstellungen sowie ihrer gesellschaftlichen Verwirklichung mitzuarbeiten. Gerade weil die Gewerkschaften eine wirkmächtige Organisation in der deutschen Gesellschaft sind, bieten sie Christen eine wichtige Plattform, um in der Arbeit und aus der Arbeit im Sinn christlicher Wertvorstellungen gesellschaftspolitisch aktiv zu werden. Gemeinsam mit Gewerkschaftsmitgliedern verschiedener Denkvoraussetzungen, unterschiedlicher weltanschaulicher und religiöser Herkunft kann so die Arbeitswelt als bedeutsamer Teil unseres Lebens verantwortlich mitgestaltet werden. Engagierte Christen in den Betriebs- und Personalräten und in den Gewerkschaften sind sichtbares Zeichen der im Evangelium gegründeten Mitverantwortung für die Gestaltung der Arbeitswelt und der Ermöglichung eines Verständnisses von Arbeit als Beruf.

Zu den konkreten Handlungsfeldern, in denen Gewerkschaften und Kirche sich gleichermaßen engagieren, gehört die soziale Selbstverwaltung. In den paritätisch zusammengesetzten Aufsichtsgremien, beispielsweise der Kranken- und Rentenkassen und der Berufsunfähigkeitsversicherungen, vertreten beide die Interessen der Versicherten, setzen sich für menschenfreundliche Regelungen ein und haben einen besonderen Blick für Härtefälle. Die Soziale Selbstverwaltung ist seit mehr als 60 Jahren untrennbar mit den Prinzipien Parität und Solidarität verbunden. Daran sollte festgehalten werden, auch wenn strukturelle Reformen nötig sind.

In den letzten Jahren gab es auch verstärkt eine gemeinsame Allianz für den freien Sonntag. Arbeits- und Familienschutz einerseits und der Schutz des religiös begründeten Feiertags führen Gewerkschaften und Kirchen aus unterschiedlichen Motivationslagen zusammen. Der Einsatz für eine Gesellschaft, die Ruhepausen zulässt und Entgrenzungen der Arbeits- und Konsumwelt begegnet, hat auf regionaler und überregionaler Ebene neue Bündnisse geschaffen, die der Aushöhlung des Sonntagsschutzes wirksam entgegentreten.

Gemeinsam treten Gewerkschaften und Kirche auch auf den Plan, wenn Werkschließungen, Insolvenzen, Arbeitsplatzabbau Menschen in ihrer finanziellen Existenz gefährden. Individuelle und kollektive Notlagen, häufig mit Auswirkungen auf Kommunen und Regionen, rücken für Gewerkschaften und Kirche in den Blick. Notlagen werden wahrgenommen, Solidaritätsaktionen organisiert, Politiker zur Unterstützung aufgerufen, Abschieds- und Trauerprozesse begleitet.

6.2 Der Dienst der Kirche in der Arbeitswelt

Die evangelische Kirche hat auch den Anspruch, in eigener Verantwortung für eine solidarische und gerechte Arbeitswelt einzutreten. Solch eine Arbeit wird heute konkret vor allem über den bundesweiten Verband Kirche - Wirtschaft - Arbeitswelt (VKWA) geleistet, der anwaltschaftlich und mit Sachkompetenz für Strukturen guter Arbeit eintritt und in Einzelfällen konkrete Hilfe und Beratung anbietet. In ihm sind die Bundesebenen des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt (KDA), der Arbeitsgemeinschaft Handwerk und Kirche (AHK) und des Bundes Evangelischer Arbeitnehmer (BEA) zusammengefasst. Einmal im Jahr veranstaltet der VKWA das Forum Kirche und Arbeitswelt, auf dem aktuelle Fragen aus Wirtschaft und Arbeit in einen Dialog mit der Kirche gebracht werden.

Darüber hinaus seien exemplarisch einige Schwerpunkte kirchlicher Arbeit in der Arbeitswelt benannt:

Regional auf der Ebene der Gliedkirchen wie auch bundesweit sind die Arbeits- und Handlungsfelder des Kirchlichen Dienstes in der Arbeitswelt (KDA) [12] von großer Bedeutung. In ihm sind neben Pastorinnen und Pastoren wissenschaftliche Fachkräfte und zahlreiche andere Referenten (Sozialsekretärinnen und -sekretäre) speziell für die Kontakte zu Wirtschaft und Arbeitswelt tätig. Der KDA thematisiert im Dialog mit den Sozialpartnern die Veränderungen in der Arbeitswelt sowie deren Auswirkungen auf den Lebensalltag der Arbeitnehmer. Auf der Grundlage der biblischen Option für die Schwachen engagiert er sich für sozialen Frieden und eine gerechte Teilhabe aller. Er ist ein wichtiger Brückenbauer der Kirche, an den Orten der Arbeit präsent und verfügt über Kontakte zu Betriebs- und Personalräten wie zu Gewerkschaften, Unternehmern und Verbänden. Im Sinn der öffentlichen Verantwortung der Kirche nimmt er wirtschafts- und sozialpolitische sowie arbeitsweltliche Fragen auf, verfasst u.a. Materialien zur Gestaltung von thematischen Gottesdiensten und sozialethische Stellungnahmen. Beispiele für die konkrete Arbeit sind Mobbingtelefone oder die Betriebsseelsorge, die in existenziell schwierigen Situationen mit Rat und Tat Beschäftigte begleitet. Häufig werden auch Beratungsangebote für die Gestaltung von Unternehmenskulturen angeboten (»Wertschöpfung durch Wertschätzung«). Ein besonderes Feld ist die Seelsorge für Führungskräfte (»Spiritual Consulting«).

Branchenspezifisch ist die besonders enge Beziehung von Handwerk und Kirche zu benennen mit einem Kontaktgesprächskreis auf Bundesebene und zahlreichen Begegnungen und Vernetzungen auf der Ebene von Gemeinden, Kirchenkreisen und Landeskirchen. Hier werden vielfältige Initiativen gestartet, in denen Kirche und lokales Handwerk zusammen tätig werden.

Evangelische Arbeitnehmer gestalten die sozialen Sicherungssysteme ehrenamtlich, d.h. im Rahmen der sozialen Selbstverwaltung, maßgeblich mit. Die Unterstützung bei Vorbereitung und Durchführung der Sozialwahl findet in enger ökumenischer Verbindung statt.

Ein nicht zu unterschätzendes, aber leicht zu übersehendes Handlungsfeld kirchlichen Engagements für Menschen in der Arbeitswelt ist die Arbeit an den berufsbildenden Schulen.

Pfarrerinnen und Pfarrer an der Berufsschule sowie kirchliche Lehrkräfte verbinden Orientierungs- und Sinnfragen aus der Arbeitswelt mit dem christlichen Glauben und bieten Hilfestellungen, die eigene Tätigkeit im Horizont von Gottes Mandat zur Mitgestaltung in der Welt als Beruf zu verstehen. Ebenso wichtig ist die Begleitung künftiger Verantwortungsträger durch Hochschulpfarrämter und das Begabtenförderungswerk Villigst sowie die Begleitung im Berufsleben durch zahlreiche Alumniarbeiten.

Die Evangelischen Akademien sind Versammlungs- und Reflexionsorte, an denen u.a. die Grundordnung der Wirtschaft im Dialog mit Fachökonomen oder auch Fragen der Arbeitsmarktpolitik in Expertengesprächen thematisiert werden. Aufgrund ihrer Ausrichtung sind die Evangelischen Akademien ein herausragender Ort, um Fragen der künftigen Gestaltung unserer Gesellschaft auf hohem fachlichen Niveau und mit politischer Wirksamkeit zu diskutieren.

Mit einem eigenen kirchlichen Arbeitsplatzsiegel »ARBEIT PLUS« werden nach eingehender Prüfung und Gesprächen mit Vertretern von Unternehmensleitung und Belegschaft Unternehmen prämiert, die sich durch überdurchschnittlich gute Beschäftigungspolitik auszeichnen und sich in anerkennungswerter Weise um gute Arbeitsbedingungen oder um die Integration von Menschen mit Einstellungshemmnissen bemühen.

Insgesamt begleitet die Kirche durch vielfältige Aktivitäten die weit reichenden Veränderungen der Arbeitswelten mit ihren folgenreichen Konsequenzen für das Leben der Einzelnen und das Zusammenleben insgesamt. Sie will in den Herausforderungen orientieren und für eine solidarische und gerechte Arbeitswelt eintreten. Dies kann nur gemeinsam mit den Sozialpartnern gelingen.

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