Einnahmequellen
Die Einnahmequellen der evangelischen Kirche lassen sich in drei Bereiche einteilen: Von Menschen aufgebrachte Mittel, Entgelte & Beiträge für bestimmte Leistungen, und weitere Drittmittel.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den verschiedenen Einnahmequellen, inklusive Links zu unseren Detailseiten. Zusätzlich bietet kirchensteuer-wirkt.de weitere relevante Informationen (siehe Links in jeweiligen Abschnitten).
So lesen Sie die Grafik: Von links nach rechts fließen alle Einnahmen der evangelischen Kirche zu einer Gesamtsumme von 12.288 Mio. Euro zusammen; die Breite jedes Bandes entspricht dem Betrag. Größte Quelle ist die Kirchensteuer (43,1 %).
Fördermittel, Zuschüsse und Staatsleistungen sind weit überwiegend zweckgebunden – sie fließen für Leistungen, die die Kirche stellvertretend für den Staat erbringt (etwa Kindertagesstätten) und die durch Kirchensteuermittel mit ermöglicht werden. Wie diese subsidiären Leistungen funktionieren, ist weiter unten unter „Details zu den verschiedenen Einnahmequellen" erklärt.
Wie die Mittel eingesetzt werden und was sie bewirken, zeigt außerdem der Abschnitt „Verwendung der Mittel – Wirkung".
Details zu den verschiedenen Einnahmequellen
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Kirchensteuer
Die Kirchensteuer ist der "Mitgliedsbeitrag" der Gemeindeglieder, die wichtigste Einnahmequelle und das Fundament aller Finanzierungen.
Mehr Infos finden Sie hier: Kirchensteuer & Mitgliedschaft.
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Weitere Mittel aus freiwiligen Gaben
Kollekten
Die Kollekte ist die klassische Sammlung im Gottesdienst. Sie gehört zum liturgischen Ablauf und symbolisiert Dank oder Fürbitte für bestimmte Anliegen (z. B. weltweite Partnerprojekte, diakonische Einrichtungen, Sanierungsmaßnahmen). Ihre Erträge fließen entweder direkt in die Gemeinde oder werden zweckgebunden an Einrichtungen und Projekte weitergeleitet.Spenden
Spenden können darüber hinaus auch an kirchliche Stiftungen, Hilfswerke oder bestimmte lokale Vorhaben gehen (z. B. für die Renovierung einer Kirche oder für ein Stadtteilcafé). Sie kommen damit einer konkreten Arbeit zugute. Insbesondere Kampagnen wie „Brot für die Welt“ oder regionale Kirchbaufonds leben in hohem Maße von Einzelspenden und Einzelgaben. -
Leistungsbezogene Erträge
Ein weiterer Teil der Einnahmen resultiert aus Entgelten oder Beiträgen für kirchliche und allgemeingesellschaftliche Leistungen, zum Beispiel in Kindertagesstätten oder Schulen. Hinzu kommen Erträge aus dem kirchlichen Vermögen, insbesondere aus Miet-, Pacht- oder Kapitalanlagen. Manche Einnahmen ergeben sich zudem aus dem Verkauf von Grundstücken oder Gebäuden sowie aus Entnahmen aus Rücklagen. Diese verschiedenen Quellen verschaffen der evangelischen Kirche neben der Kirchensteuer und den staatlichen Zuschüssen einen zusätzlichen finanziellen Handlungsspielraum.
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Staatsleistungen & Subsidiäre Leistungen
Staatsleistungen
Die Kirchen wurden im Verlauf der Geschichte mehrfach enteignet, zuletzt Anfang des 19. Jahrhunderts, als ihnen umfangreicher Grundbesitz und andere Vermögenswerte entzogen wurden. Aus diesen Ländereien und Besitzungen hatten sich die Kirchen zuvor finanziert. Als Ausgleich für die bis heute fehlenden Erträge zahlt der Staat regelmäßig Entschädigungen, die historisch als Staatsleistungen bezeichnet werden. Diese Zahlungen sind in vorkonstitutionellen Abmachungen begründet und wurden auch nach 1919 – trotz der neuen Weimarer Reichsverfassung – durch Staat-Kirche-Verträge bestätigt und fortgeschrieben.
Rechtlich sind die Staatsleistungen nicht überholt, nur weil die ursprünglichen Gründe einige Jahrhunderte zurückliegen. Tatsächlich weist das Grundgesetz (Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 WRV) ausdrücklich darauf hin, dass eine Ablösung dieser Zahlungen erfolgen soll, und zwar gegen eine angemessene Abschlusszahlung. Die evangelische Kirche begrüßt ein solches Vorhaben. Für das Jahr 2022 belief sich der Betrag auf rund 350 Millionen Euro. Ein Ende dieser historischen Verpflichtungen würde einerseits öffentliche Mittel freisetzen und andererseits eine gerechte und finale Lösung zwischen Staat und Kirche erfordern. In der Praxis machen die Staatsleistungen jedoch nur einen kleinen Teil der kirchlichen Gesamteinnahmen aus; bei einem jährlichen Volumen von rund 12,3 Milliarden Euro im Jahr 2014 lag ihr Anteil bei etwa 2,2 Prozent.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Thema Staatsleistungen.
Dieser Artikel geht auf die aktuelle Debatte um dessen Ablösung ein.
Hier finden Sie außerdem weitere Antworten auf die wichtigsten Fragen.Auch kirchensteuer-wirkt.de bietet Informationen zum Thema Staatsleistungen und erklärt anschaulich u.a. ihre historische Entwicklung.
Subsidiäre Leistungen
Die evangelische Kirche übernimmt an vielen Stellen öffentliche Aufgaben – etwa in der Kinderbetreuung, in Beratungsstellen oder in der Erwachsenenbildung – und erhält dafür finanzielle Unterstützung des Staates. Dieses Prinzip beruht auf dem Subsidiaritätsgedanken: Bund, Länder oder Kommunen sind zwar verantwortlich für ein ausreichendes Angebot sozialer und kultureller Dienste, können die praktische Umsetzung jedoch an bewährte freie Träger delegieren. Hier kommt die Kirche ins Spiel, da sie mit eigenen Mitteln und personellem Engagement vielfach Einrichtungen betreibt, die einen Großteil der Bevölkerung ansprechen – unabhängig von Konfession oder Religionszugehörigkeit. Ein klassisches Beispiel sind die evangelischen Kindertageseinrichtungen und Schulen, deren Arbeit die Gesetzgebung in vielen Bundesländern mit Elternbeitragsfreiheit fördert. In diesen Fällen trägt die öffentliche Hand die Kosten, die nicht durch Elternbeiträge gedeckt wurden. Auch wenn der Staat diese Zuschüsse bereitstellt, bleibt eine beachtliche Eigenleistung der Kirche unverzichtbar, um hohe Qualitätsstandards und Zusatzangebote sicherzustellen.
Insgesamt machen Fördermittel und Zuschüsse rund 26,2 Prozent der Gesamterträge der evangelischen Kirche aus – eine Zahl, die verdeutlicht, wie stark die Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche hierzulande ist. Den größten Anteil an Fördermitteln erhalten soziale und Bildungsangebote wie Kitas, Schulen, Beratungsstellen und Kulturprojekte. Die Leistungen kommen nicht nur Kirchenmitgliedern zugute, sondern allen, die diese Einrichtungen in Anspruch nehmen. Auf diese Weise profitiert der Staat von der verlässlichen Struktur und dem Werteprofil der Kirche, während die Kirche ihr Engagement noch wirksamer entfalten kann. Letztlich entstehen Synergien für die gesamte Gesellschaft, indem kirchliche Angebote umfassend finanziert, professionell umgesetzt und durch freiwilliges Engagement zusätzlich bereichert werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf kirchensteuer-wirkt.de.