Mittelherkunft - Kirchliche Einnahmen
Die evangelische Kirche finanziert ihre Arbeit durch einen Mix aus unterschiedlichen Einnahmequellen.
Während die Kirchensteuer den größten Anteil an den Haushalten vieler Landeskirchen ausmacht, tragen öffentliche Fördermittel, historische Staatsleistungen, Entgelte für kirchliche Dienstleistungen sowie Spenden und Kollekten ebenfalls erheblich zur finanziellen Stabilität bei.
Jede dieser Quellen spiegelt dabei das enge Zusammenspiel von kirchlichem Engagement, Mitgliedersolidarität und dem staatlichen Interesse an den vielfältigen Leistungen der Kirche wider – von der Seelsorge bis zu sozialen Projekten. Trotz der unterschiedlichen Herkünfte ist allen Mitteln gemeinsam, dass sie dem kirchlichen Auftrag und der Gesellschaft zugutekommen.
Häufige Fragen zur Mittelherkunft
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Was bedeuten eigentlich „Staatsleistungen“?
Den Kirchen sind im Zuge der geschichtlichen Entwicklung viele Vermögenswerte vom Staat entzogen worden, aus deren Erträgen sie sich zuvor finanzieren konnten – zuletzt Anfang des 19. Jahrhunderts.
Für die seither fehlenden Gelder erhalten die Kirchen Entschädigungszahlungen. Die Regelungen dazu stammen aus der vorkonstitutionellen Zeit der Weimarer Reichsverfassung (1919) und wurden auch durch Verträge zwischen Staat und Kirche seit den 1950er Jahren fortgeschrieben. Die Staatsleistungen sind auch nicht rechtlich hinfällig, weil die Gründe dafür so lange zurückliegen. Sollte der Staat dem Auftrag des Grundgesetzes folgen wollen, die Leistungen an die evangelische Kirche abzulösen, würde die evangelische Kirche das begrüßen. Dann müsste allerdings, wie im Grundgesetz vorgesehen, eine angemessene Abschlusszahlung vereinbart werden.Im Jahr 2021 beliefen sich die Staatsleistungen der evangelischen Kirche in Deutschland auf rund 320 Millionen Euro, etwa 2,2 Prozent des gesamten Haushaltsvolumens der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) von ca. 12,3 Milliarden Euro.
Hier finden Sie detaillierte Informationen zum Thema Staatsleistungen.
Dieser Artikel geht auf die aktuelle Debatte um dessen Ablösung ein.
Hier finden Sie außerdem weitere Antworten auf die wichtigsten Fragen.Auch kirchensteuer-wirkt.de bietet Informationen zum Thema Staatsleistungen und erklärt anschaulich u.a. ihre historische Entwicklung.
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Wofür erhält die Kirche staatliche Fördermittel und Zuschüsse?
Dort, wo die Kirche im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips gesellschaftliche Aufgaben übernimmt, erhält sie auch öffentliche Mittel zur Finanzierung dieser Aufgaben. Es handelt sich dabei um Leistungen, die in vergleichbaren Fällen alle freien Träger, wie z. B. die Arbeiterwohlfahrt der Waldorfschulen, erhalten. Wenn der Staat Träger unterstützt, geht es um gemeinsame gesellschaftliche Interessen. Dabei gilt: Viele soziale Dienstleistungen können wesentlich durch das finanzielle und personelle Engagement der Kirche realisiert werden. Das entlastet den Staat nicht unerheblich und stellt eine beachtliche Leistung für die Gesamtgesellschaft dar. Aus kirchlichen Mitteln (Kirchensteuer, Spenden) werden diese Dienste mitfinanziert. Deshalb profitiert der Staat von der Kirche und ihren Mitgliedern.
Im Bereich der Kindertagesstätten und anderer Bildungseinrichtungen machen die evangelischen Einrichtungen einen erheblichen Anteil aus. Bei der Kinderbetreuung sieht die Gesetzgebung der Länder und Kommunen inzwischen verstärkt eine Beitragsfreiheit vor. In diesen Fällen werden Elternbeiträge durch öffentliche Mittel ersetzt.
Insgesamt haben Fördermittel und Zuschüsse einen Anteil von 26,2 Prozent an den Gesamterträgen der evangelischen Kirche.
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Welche Ertragsarten gibt es noch?
Ein weiterer Teil der Erträge sind leistungsbezogene Erträge, z. B. Entgelte oder Beiträge für kirchliche bzw. allgemeingesellschaftliche Leistungen wie von Kindertagesstätten oder Schulen (8,2 Prozent).
Weitere 7,2 Prozent der Gesamterträge stammen aus dem kirchlichen Vermögen. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Miet- und Pacht- oder Kapitalerträge. Hinzu kommen 5,0 Prozent, die aus anderen eigenen Erträgen zufließen, beispielsweise aus Veräußerungserlösen.
Rechnerisch bleiben schließlich noch 5,2 Prozent der Gesamterträge als sonstige Mittelherkünfte. Sie beinhalten z. B. Entnahmen aus Rücklagen.
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Wie wird die Arbeit der Kirche finanziert?
Die Arbeit der Kirche wird hauptsächlich durch ihre Mitglieder getragen. So ist im Jahr 2014 die Kirchensteuer einschließlich der steuerverwandten Mittel wie Gemeindebeiträgen und Kirchgeld mit 5,3 Mrd. Euro die wichtigste Ertragsquelle und das Fundament aller Finanzierungen. Außerdem erhält die Kirche direkt von ihren Mitgliedern 344 Mio. Euro Spenden und Kollekten. Weitere Mittel kommen über Drittmittel, Entgelte und andere kirchliche Erträge in die kirchlichen Haushalte. Insgesamt beträgt das Haushaltsvolumen im Finanzstatistikjahr 2014 12,3 Mrd. Euro. Für 2025 lag der Betrag der Kirchensteuer bei rund 6 Mrd. Euro.
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Wie werden evangelische Kindertagesstätten finanziert?
Die Kindertagesstätten sind grundsätzlich mischfinanziert. An der Finanzierung beteiligen sich Bund, Länder, Kommunen und die Eltern selbst mit den Elternbeiträgen. Aber auch die Kirchen tragen einen Teil zur Finanzierung der evangelischen Kindertagesstätten bei. Je nach Bundesland variiert die Finanzierungsform und kann sogar von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt sein. Seit Bund, Länder und Kommunen gesetzlich vorsehen, die Angebote für die Betreuung unter 3-jähriger Kinder auszubauen, ist auch die Zahl der evangelischen Kindertagesstätten und der angebotenen Betreuungsplätze gestiegen. 2014 lag der Betrag, den die evangelischen Kirchen für die Finanzierung der evangelischen Kindertagesstätten ausgegeben haben, bei 3,0 Mrd. Euro. Davon waren 155 Mio. Euro zur Unterhaltung und Pflege der Gebäude der Kindertagesstätten bestimmt. An Elternbeiträgen haben die Kirchen 481 Mio. Euro erhalten, während die öffentlichen Kassen 2,2 Mrd. Euro im Sinne des Subsidiaritätsprinzips erstattet haben. Der kirchliche rein finanzielle Eigenanteil liegt damit bei durchschnittlich 10 Prozent der Kosten, also 302 Mio. Euro. Für jede der etwa 6.500 Kindertagesstätten in Trägerschaft kirchlicher Körperschaften werden im Jahr damit rechnerisch 46.000 Euro aus kirchlichen Mitteln getragen. Dieses entspricht bei heutigen Durchschnittsgehältern von Erzieherinnen und Erziehern im Kindergarten etwa 1,4 Vollzeitstellen.
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Was versteht man unter einer Kollekte und was unter einer Spende?
Die Kollekte ist die Gabe der Besucher im Gottesdienst. Sie hat ihren liturgischen Platz im Gottesdienst und wird in der Regel nach der Predigt eingesammelt. Sie ist im Prinzip eine zweckgebundene Spende, um die im Rahmen eines Gottesdienstes bzw. einer gottesdienstlichen Handlung gebeten wird. Der Zweck wird vor dem Gottesdienst festgelegt; entweder durch die Landeskirche (s. Kollektenplan) oder die Kirchengemeinde selbst.
Über die Verwendung von Spenden hingegen können die Kirchengemeinden frei entscheiden (solange diese nicht zweckgebunden gegeben werden und sie nur steuerbegünstigten Zwecken zugutekommen). In der Regel geht es dabei um einen gemeinnützigen und/oder kirchlich bestimmten Zweck. Die verschiedenen Zwecke zeigen die Vielfalt der kirchlichen Aufgaben und sprechen ganz unterschiedliche Menschen an. So setzen sich z. B. auch viele Menschen, die nicht der Kirche angehören, mit einer Spende für die Sanierung ihrer Heimatkirche ein.
Zu den 344 Mio. Euro Kollekten und Spenden, die in der Finanzstatistik aufgeführt sind, kommen noch weitere Gaben hinzu, die sich nicht beziffern lassen. Wird z. B. eine Kollekte für das Hilfswerk „Brot für die Welt“ im Gottesdienst gesammelt, erscheint ihr Betrag nicht in den Haushalten der über die Finanzstatistik erfassten Einrichtungen. Diese Gaben werden direkt an den Adressaten – also im Beispiel an „Brot für die Welt“ – weitergeleitet.
Darüber hinaus gibt es Spenden an Fördervereine oder auch an rechtlich selbstständige kirchliche Stiftungen. Diese sind nicht in der Finanzstatistik erfassbar.