Trauung

Ein Paar lässt sich in der evangelischen Kirche Ransbach-Baumbach (Westerwald) trauen

Bei einer Trauung sagt Gott „Ja“ zu der Liebe zweier Menschen.

Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, in dem zwei Menschen vor der Gemeinde anlässlich einer Eheschließung für ihren gemeinsamen Lebensweg Gottes Segen erbitten. Wichtig: Eine kirchliche Trauung ersetzt nicht die Eheschließung auf dem Standesamt, diese muss vor der kirchlichen Trauung erfolgt sein.

Martin Luther schrieb zur Ehe: „Die Ehe ist ein weltlich Ding.“ Damit meinte er, dass alle zivilrechtlichen und ökonomischen Aspekte, die mit der Ehe verbunden sind, nach weltlichen Gesetzen geregelt sein sollen – und nicht geistlichen Regeln unterliegen. Aufgabe der Kirche ist es, das Paar zu segnen und es in ihrem Glauben auf ihrem gemeinsamen Weg zu stärken. Ehepaare kommen also in die Kirche als bereits verheiratete Menschen. Einige Bundesländer haben mittlerweile entschieden, dass man sich auch ohne Standesamt kirchlich trauen lassen darf. Die Evangelische Kirche in Deutschland hat jedoch entschieden, auch in diesen Fällen darauf zu bestehen, dass die Ehe zuerst auf dem Standesamt geschlossen wird. Sollten Paare diese Reihenfolge aus irgendwelchen Gründen nicht einhalten wollen oder eine standesamtliche Trauung ablehnen, können sie ein Gespräch mit dem zuständigen Pfarramt suchen. Die Evangelische Kirche in Deutschland sucht zurzeit nach Wegen, auch für diese Paare einen angemessenen Gottesdienst zu gestalten.

Die Ehe ist nach evangelischem Verständnis eine Gabe Gottes. Gott freut sich mit allen Menschen, die sich lieben und ihr Leben gemeinsam gestalten wollen. Bei einer Trauung sagt Gott „Ja“ zu ihrer Liebe. Die Ehe ist jedoch kein Sakrament wie in der katholischen Kirche. Das bedeutet: Dass Menschen das Heil im Glauben erfahren, steht und fällt nicht damit, dass sie verheiratet sind und bleiben. Unter anderem deswegen können in der evangelischen Kirche auch geschiedene Menschen wieder heiraten.

Weiterführende Inhalte und Links

  • Fragen

    Ich bin nicht Mitglied der evangelischen Kirche, kann ich trotzdem kirchlich heiraten?

    Antwort: Es reicht, wenn einer der beiden Partner Mitglied einer der Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland ist. Auch ökumenische Trauungen sind möglich, wenn einer der Partner katholisch und der andere evangelisch ist. Bei ökumenischen Trauungen wird das Paar sowohl nach evangelischem wie auch nach katholischem Ritus verheiratet.

    Kein Sex vor der Ehe – wird das von der evangelischen Kirche noch gefordert?

    Antwort: Nein. Die evangelische Kirche freut sich über alle Paare, die beschließen, ihren Lebensweg zusammen zu gehen und füreinander Verantwortung zu übernehmen. Es bleibt ihnen überlassen, verantwortungsvoll mit solchen Fragen umzugehen. Paare müssen selbst den Entschluss zur Heirat fällen, er darf ihnen nicht aufgenötigt werden.

    Welche Möglichkeiten haben Paare, den Traugottesdienst mitzugestalten?

    Antwort: Grundsätzlich geht die Kirche gerne auf Wünsche der Paare ein, solange sie dem christlichen Charakter des Gottesdienstes nicht widersprechen. Die zuständige Pfarrerin oder der zuständige Pfarrer wird darauf schauen, ob sich der Inhalt von bestimmten Liedern im Rahmen eines Gottesdienstes verantworten lässt. Er oder sie hat das letzte Wort bei der Gestaltung des Gottesdienstes. Paare sollten ihre Wünsche beim Traugespräch mit der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer äußern und zusammen besprechen.

    Wie läuft ein Traugottesdienst ab?

    Antwort: Im Zentrum des Gottesdienstes steht der Segen und das Gebet für das Traupaar. Vor dem Segen stellt die Pfarrerin oder der Pfarrer dem Traupaar die Traufragen. Nach dem Segen können die Ringe getauscht werden, wenn das Paar dieses Ritual wünscht. Ein wichtiger Teil des Gottesdienstes sind außerdem die Lesungen und die Predigt. Es werden die Stellen aus der Bibel gelesen, die Ehe und Partnerschaft zum Thema haben. Dann predigt die Pfarrerin oder der Pfarrer über den Trauspruch, den sich das Traupaar zuvor ausgesucht hat. Dieser Spruch sollte aus der Bibel stammen.

    Darf der Vater die Braut zum Altar führen?

    Antwort: Anders als im englischsprachigen Raum hat dieses Ritual in Deutschland keine Tradition, da hier die Ehe in der Regel zuerst im Standesamt geschlossen wird. Das Paar ist also bereits verheiratet, wenn es in die Kirche kommt. Es war deswegen lange üblich, dass das Paar gemeinsam die Kirche betritt. Viele Pfarrerinnen und Pfarrer stehen der Brautübergabe auch deswegen skeptisch gegenüber, da es ihrer Meinung nach der Gleichstellung von Frau und Mann widerspricht. Sie argumentieren, dass das Ritual aus einer Zeit stammt, in der die Frau als Besitz erst des Vaters und dann des Ehemanns behandelt wurde. Trotz aller Bedenken werden viele Pfarrerinnen und Pfarrer wohl nicht widersprechen, wenn sich die Braut ausdrücklich wünscht, von ihrem Vater zum Altar geführt zu werden.

  • Diskussion

    Die evangelische Kirche befindet sich momentan in einem Wandel, was die Anerkennung von homosexuellen Paaren angeht. Einige Landeskirchen haben die Trauung homosexueller Paare eingeführt und diese auch der Trauung heterosexueller Paare gleichgestellt. Das bedeutet, dass die Trauungen ganz normal in die Kirchenbücher eingetragen werden. In anderen Landeskirchen ist dies nicht der Fall. In den meisten dieser Landeskirchen wird aber ein Segnungsgottesdienst für homosexuelle Paare angeboten, wenn vorher der Kirchenvorstand der jeweiligen Gemeinde zugestimmt hat. Sollte eine Pfarrerin, ein Pfarrer oder eine Gemeinde einer Segnung von einem homosexuellen Paar einmal nicht zustimmen, kann sich das Paar in der Regel an eine andere Pfarrerin, einen anderen Pfarrer oder an eine andere Gemeinde wenden. Pfarrerinnen, Pfarrer und Kirchenvorstände sind ihrem Gewissen verpflichtet und daher frei, eine Segnung homosexueller Paare auch abzulehnen. Aber mit der Akzeptanz homosexueller Partnerschaften wächst auch die Bereitschaft, Paare in eingetragenen homosexuellen Partnerschaften zu segnen.

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