Leitlinien für eine multifunktionale und nachhaltige Landwirtschaft

Zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. Eine Stellungnahme der Kammer der EKD für nachhaltige Entwicklung, EKD-Text 114, 2011

6.2 Welternährung und Ernährungssouveränität

Die Europäische Union sollte die "Freiwilligen Leitlinien zur Implementierung des Rechts auf Nahrung" zur Richtschnur ihres Agrarhandels mit Entwicklungsländern machen und alles unterlassen, was die Ernährungssouveränität und die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung in den Entwicklungsländern behindert. Die EU-Agrarpolitik muss auf die langfristige Ernährungssicherung jener Entwicklungsländer, die Netto-Nahrungsmittelimporteure sind, mit hinarbeiten und die Fähigkeiten der Menschen in diesen Ländern, sich selbst zu ernähren, unterstützen. Die EU sollte ihre Mitarbeit in der Welternährungsorganisation FAO und in dem Committee for World Food Security als Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik begreifen und den Entwicklungsländern uneigennützig helfen, ihren eigenen Weg der Agrarentwicklung zu gehen. Dabei sollte sie sich an dem Leitbild der multifunktionalen Landwirtschaft, wie im Bericht des Weltagrarrats empfohlen, orientieren.

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