Wo Glauben wächst und Leben sich entfaltet. Der Auftrag evangelischer Kindertageseinrichtungen

Eine Erklärung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland. Hrsg. Gütersloher Verlagshaus, 2004. ISBN 3-579-02379-9

9. Familienunterstützende Angebote

These: Bedarfsgerechte Angebote unterstützen Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder und entlasten sie bei der Vereinbarung von Beruf und Familie. Ganztagsangebote können herkunftsbedingte Unterschiede in den Lebensbedingungen ausgleichen und tragen zu größerer Chancengleichheit für Kinder bei. Die Angebotsstruktur evangelischer Kindertageseinrichtungen deckt ein breites Spektrum an Öffnungszeiten und Altersgruppen ab. Dennoch ist eine höhere Flexibilität nötig. Evangelische Kindertageseinrichtungen setzen sich damit für Menschen unterschiedlicher Herkunft und Lebenssituationen ein.

Begründung und Erläuterungen

Familien benötigen ein umfangreiches und differenziertes Angebot zur Unterstützung ihrer Erziehungsaufgaben. Kindertageseinrichtungen sind heute ein selbstverständliches Angebot für das Aufwachsen von Kindern in den ersten sechs Lebensjahren. Sie sind Teil der gesellschaftlichen Strukturen und eine genauso selbstverständliche Sozialisationsinstanz wie die Schule. Familien sehen sich vor immer stärkere Herausforderungen gestellt, wenn es um die Umsetzung eines möglichst allen Beteiligten gerecht werdenden Lebensentwurfs mit Kindern geht.

Erwerbstätigkeit von Männern und Frauen bestimmt die Lebensgestaltung vieler Familien. Dazu benötigen sie bedarfsgerechte Angebote, die ihnen helfen, Familie und Beruf zu vereinbaren. Zunehmend verzichten heute oft beruflich hoch qualifizierte Frauen auf Kinder, weil sie nicht sehen, wie sie bei den bestehenden Strukturen Familie und Beruf sinnvoll miteinander vereinbaren können. Frauen wünschen sich vielfach eine umfangreichere Erwerbstätigkeit, als dies zur Zeit möglich ist. Ein besseres und leicht zugängliches Angebot von Kinderbetreuungsmöglichkeiten erleichtert Frauen und Männern die Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Aufgaben. Es ermöglicht so eine bessere Umsetzung von gewünschten Lebensentwürfen und erhöht die Entfaltungschancen von Frauen und Männern.

Für viele alleinerziehende Mütter und Väter [13] sind bedarfsgerechte Angebote die einzige Möglichkeit, aus dem Sozialhilfebezug herauszukommen. Dabei reichen Angebote für Kinder im Kindergartenalter in der Regel nicht aus, hier ist der Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und für Schulkinder notwendig.

Aus der Perspektive von Kindern ist dieser Anspruch noch zu erweitern. Kindertageseinrichtungen unterstützen Kinder in ihrer gesamten Entwicklung und können herkunftsbedingte Nachteile durch ein anregendes Bildungsmilieu ausgleichen. Ganztagsangebote sind vor allem für sozial benachteiligte Kinder eine Chance, den Kreislauf von drohender Armut und Ausgrenzung durch unzureichende Bildung zu unterbrechen und sich aus prekären Lebenssituationen zu lösen. Damit tragen bedarfsgerechte Angebote zur Stärkung der Lebensbewältigungskompetenz und zur Vergrößerung der Chancengleichheit nachhaltig bei.

Es muss als problematisch angesehen werden, dass die Zahl der Kommunen zunimmt, die durch Einschränkung der Zugangskriterien die notwendige Chancengleichheit verhindern. Gleichzeitig kommt es aufgrund der nach wie vor stattfindenden Abwanderung junger Familien aus Ostdeutschland und der schlechten Finanzlage von Kommunen zur Schließung von Tagesstätten. Auch ist festzustellen, dass insbesondere beruflich gut qualifizierte Frauen auf Kinder verzichten, weil die Angebotsstruktur für Kinder unter drei Jahren unzureichend ist und benötigte Ganztagsplätze in den Einrichtungen fehlen.

Bei der Entwicklung bedarfsgerechter Angebote sind Eltern angemessen zu beteiligen und zum Beispiel durch Befragungen in die Gestaltung einzubeziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass viele Mütter (in bisher selteneren Fällen auch Väter) den Wiedereinstieg in das Erwerbsleben schon vor der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes planen und auch über das Kindergartenalter hinaus verlässliche Angebote benötigen. Daher sind zum Beispiel flexible, aber verlässliche Angebote für Kinder unter drei Jahren nötig. Neue Modelle sollten erprobt werden, die dieser Vereinbarkeit entsprechen.

Zur Umsetzung der ermittelten Bedarfe ist es notwendig, dass sich evangelische Träger und Kindertageseinrichtungen in die regionalen Strukturen der Jugendhilfeplanung und der zuständigen Entscheidungsgremien wie Jugendhilfeausschüsse einbringen. Die Beteiligung an der Entscheidungsfindung und Beschlussfassung ist ein wesentliches Merkmal zur Unterstützung und Verbesserung der Lebenssituationen von Familien.

Die Vernetzung mit weiteren familienunterstützenden Angeboten der Kirchengemeinde, der Diakonie und anderer Träger im Sozialraum trägt dazu bei, dass Familien individuell benötigte Hilfen erhalten und die Kindertageseinrichtung nicht mit Ansprüchen überfrachtet wird, sondern sich ihrem Auftrag zu Erziehung, Bildung und Betreuung bestmöglich widmen kann. Besondere Aufmerksamkeit benötigen Familien, die ihre Kinder aus finanziellen oder persönlichen Entscheidungsgründen nicht in den Kindergarten schicken und damit unbewusst die Bildungschancen ihrer Kinder negativ beeinflussen. Die Kirchengemeinde hat hier die Chance, durch aufmerksame Begleitung und niedrigschwellige Angebote Bewusstseinsprozesse zu fördern und zur Anmeldung im Kindergarten zu ermutigen. Dies gilt besonders für Migrantenfamilien, die die Bedeutung des Kindergartens für das Aufwachsen von Kindern nicht genügend wahrnehmen. Die Öffnung der Kindertageseinrichtung als Treffpunkt für unterschiedliche Gruppen und Anlässe kann diesen Prozess der Sensibilisierung von Eltern unterstützen.

In Abschnitt 13 folgen einige Ausführungen zur Thematik Finanzierung der Kindertagesstätten, die sich sachlich an die hier entwickelten Gesichtspunkte anschließen und zusätzliche Argumente bieten.

Konsequenzen:

  • Evangelische Träger und Kindertageseinrichtungen beteiligen sich an der Entwicklung bedarfsgerechter Angebote.
  • Sie entwickeln die Angebote unter Beteiligung der Eltern und orientieren sich an den Lebensbedingungen der Familien im Einzugsbereich.
  • Sie berücksichtigen besonders die Bedarfe benachteiligter Familien und tragen zur Chancengleichheit von benachteiligten Kindern bei.
  • Die Arbeitszeiten der Eltern werden bei der Gestaltung der Öffnungszeiten berücksichtigt, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.
  • Um das Recht auf Bildung für jedes Kind sowie gleiche Bildungschancen zu verwirklichen, werden die Angebote für alle Altersstufen berücksichtigt. Dies bedeutet ein verstärktes Engagement für Kinder unter drei Jahren und für Schulkinder.
  • Ziel ist es, dass möglichst alle Kinder vor dem Eintritt in die Schule eine Kindertageseinrichtung besucht haben, in einem zeitlichen Umfang, der ihren Bedürfnissen entspricht.

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