Christliche Patientenvorsorge

durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung (Gemeinsame Texte 20/2011) DIE AKTUALISIERTE VERSION 2018 FINDEN SIE UNTER www.ekd.de/cpv

4.3 Gibt es eine Pflicht, eine Vorsorgeverfügung zu verfassen?

Das neue Gesetz weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Pflicht besteht, eine Vorsorgeverfügung zu erstellen. Auch dürfen weder Krankenhausaufnahmen noch Aufnahmen in ein Pflegeheim von dem Vorhandensein einer Vorsorgeverfügung abhängig gemacht werden.

Auch die bewusste Entscheidung, auf eine Vorsorgeverfügung zu verzichten und sich dem ärztlichen Handeln anzuvertrauen, ist eine ethisch verantwortliche Entscheidung und Ausdruck von Selbstbestimmung. Sie können auch weiterhin darauf vertrauen, dass die Ärzte Sie unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation nach bestem Wissen und Gewissen behandeln.

 

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