Christliche Patientenvorsorge

durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung (Gemeinsame Texte 20/2011) DIE AKTUALISIERTE VERSION 2018 FINDEN SIE UNTER www.ekd.de/cpv

4.6 Was umfassen Behandlung und Pflege am Lebensende?

Wenn sich Patienten im Krankenhaus dem Tod nähern, stellt sich oft die Frage: Welches Ziel soll die weitere Behandlung des Patienten haben? Sollen Maßnahmen ergriffen werden, das Leben zu erhalten und zu verlängern, oder nur solche, die auf weitere Lebensverlängerung verzichten und ausschließlich die Beschwerden lindern (palliatives Ziel)? Das palliative Therapieziel leitet sich von der so genannten »Palliativmedizin« (von lat. pallium: der Mantel = ummantelnd, behütend) ab, die von der Diagnosestellung an auf eine umfassende Verbesserung der Lebensqualität – insbesondere auch auf eine kompetente Schmerztherapie und die Linderung anderer Symptome – ausgerichtet ist. Die Behandlung erfolgt entweder ambulant oder in einer besonderen Palliativstation eines Krankenhauses. Palliativmedizinische Maßnahmen versuchen, die größtmögliche Linderung der Beschwerden von schwerstkranken Menschen in der letzten Phase ihres Lebens und damit die Verbesserung ihrer Lebensqualität herbeizuführen. Darüber hinaus steht in der Palliativmedizin die intensive Einbeziehung psychologischer, sozialer und spiritueller Aspekte der Krankheitsverarbeitung bei Patienten und ihren Angehörigen im Vordergrund. Deshalb ist es hilfreich, sich bei der Diagnose einer schweren Krankheit bereits im Vorfeld über die Möglichkeit palliativer Versorgung und Begleitung zu informieren; zum Beispiel über den »Wegweiser Hospiz und Palliativmedizin in Deutschland« (www.wegweiser-hospiz-und-palliativmedizin.de).

Auch die in der Hospizbewegung engagierten Menschen möchten schwerstkranke und sterbende Menschen mit ihren Angehörigen so begleiten, dass – neben der medizinischen Betreuung – auch weiteren körperlichen, psychologischen, sozialen und seelischen sowie spirituellen Bedürfnissen angemessen Rechnung getragen wird. Die Hilfe kann ambulant, teilstationär oder stationär erfolgen. Ambulant unterstützen ehrenamtliche Helfer die Sterbenden und ihre Angehörigen in ihrer gewohnten Umgebung, wirken der Gefahr sozialer Isolierung entgegen und entlasten die pflegenden Angehörigen und Freunde. Stationäre Hospize sind dort wichtig, wo schwerstkranke und sterbende Menschen ambulant nicht mehr versorgt werden können, sie aber auch keiner Krankenhausbehandlung etwa auf einer Palliativstation bedürfen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den diözesanen Caritasverbänden (www.caritas.de), den Diakonischen Werken der Landeskirchen (www.diakonie.de) oder bei dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband (www.hospiz.net).

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