Christliche Patientenvorsorge

durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung (Gemeinsame Texte 20/2011) DIE AKTUALISIERTE VERSION 2018 FINDEN SIE UNTER www.ekd.de/cpv

4.8 Gibt es einen Anspruch auf seelsorglichen Beistand?

In Deutschland gewährleistet das Grundgesetz den Patienten in öffentlichen Krankenhäusern das Recht auf seelsorgerliche Betreuung. Der kranke Mensch kann den Beistand eines dafür häufig besonders ausgebildeten Seelsorgers erbitten. Dieser Beistand beinhaltet Gespräch, Gebet, Zuspruch und das Angebot der Nähe Gottes im Abendmahl bzw. in den Sakramenten der Buße, Eucharistie und Krankensalbung. Die Erfahrungen zeigen, dass seelsorgerlicher Beistand für viele Kranke eine große Hilfe darstellt, die schwere Lebenssituation besser zu bestehen. Daher empfehlen die Kirchen, dieses Angebot zu nutzen.