Der Bevollmächtigte des Rates - Büro Brüssel Europa -Informationen Nr. 156

Europäische Förderpolitik: Fördermittel für kostenloses WiFi

Ulrike Truderung (Referentin für EU-Förderpolitik/-projekte)

Am 12. September 2017 hat das Europäische Parlament die Initiative „WiFi4EU“ verabschiedet. Damit sollen rund 6000 - 8000 Städte, Dörfer und Gemeinden in der EU kostenlosen WiFi-Zugang erhalten können. Auf diese Weise soll der Zugang zu leistungsfähigerem Internet in Europa verbessert werden. Das Programm sei eine „Gelegenheit, allen Europäerinnen und Euro-päern künftig einen umfassenderen Zugang zur Zukunft zu bieten - einen freien Zugang zu schnellem Internet, unabhängig davon, wo sie wohnen oder wieviel sie verdienen“, so der portugiesische EU-Abgeordnete Carlos Zorrinho (Europäische Sozialdemokraten, S&D), der als Berichter-statter des Parlaments die Initiative koordiniert hatte.

Öffentliche Einrichtungen sollen demnach unbürokratisch Gutscheine für die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen, kostenlosen und sicheren WiFi-Zugangs beantragen können. Als mögliche Standorte werden beispielsweise Krankenhäuser, Bibliotheken, Äm-ter oder Bildungseinrichtungen genannt. Voraussetzung ist, dass an dem betreffenden Ort bislang kein öffentliches WiFi – auch nicht von privaten Anbietern betrieben – vorhanden ist.

Die durch die Initiative „WiFi4EU“ eingerichteten Hotspots sollen über ein gemeinsames Authentifizierungssystem verfügen. Es muss sichergestellt sein, dass es sich um eine sichere Verbindung handelt, dass den Nutzern keine Werbung angezeigt wird und dass keine Daten für kommerzielle Zwecke erhoben werden. Einrichtungen, die einen EU-Zuschlag bekommen, sind verpflichtet, den Hotspot mindestens drei Jahre zu betreiben.

Die EU stellt für diese Initiative 120 Millionen Euro zur Verfügung, die nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben werden sollen. Das Geld soll in mehreren Aufrufen, voraussichtlich im halbjährlichen Rhythmus, vergeben werden.

Eine Antragstellung soll erstmals ab 2018 über ein eigens zu diesem Zweck eingerichtetes Webportal möglich sein. Demnach soll noch in der Winterpause und damit noch einige Wochen vor Beginn des eigentlichen Antragszeitraums das Antragsportal freigeschaltet werden, über das Bewerbungen eingereicht werden können. Die Antragsteller haben somit die Möglichkeit, ihre Anträge in Ruhe vorzubereiten, bevor dann der Startschuss für die Einreichung von Bewerbungen gegeben wird. In diesem ersten Aufruf sollen etwa 1000 Kommunen in Europa (mindestens 15 pro Mitgliedstaat) eine Förderung erhalten, es sollen voraussichtlich 15 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden.

Sobald die Antragsfrist dann anläuft, wird es voraussichtlich schnell gehen: Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Eingangs bei der Europäischen Kommission bearbeitet. Antragsberechtigt werden ausschließlich Kommunen sein, unklar ist derzeit noch, ob auch andere, sprich kirchliche oder diakonische, Einrichtungen sich an einem Antrag beteiligen können. Interessierten Einrichtungen wird daher dringend empfohlen, bereits jetzt mit ihren lokalen Behörden sowie mit ihren Landeskirchen/Landesverbänden Kontakt aufzunehmen, und die Möglichkeiten einer Antragstellung zu prüfen. Auf diese Weise kann wertvolle Zeit für die Erstellung des Projektkonzepts und -antrags gespart werden, sobald der Aufruf zu Einreichung von Projektvorschlägen dann veröffentlicht wird.

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