Der Bevollmächtigte des Rates - Büro Brüssel Europa -Informationen Nr. 156

Kurze Meldungen

EU/Armutsbericht 2016:  Am 16. Oktober 2017 hat die Europäische Statistikbehörde Eurostat ihren Bericht zur Entwicklung der Armut in der EU vorgestellt. Diese nimmt weiter ab. Danach waren im Jahr 2016 117,5 Millionen Personen bzw. 23,4% der Bevölkerung in der EU von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Das bedeutet, dass sie sich in mindestens einer der folgenden drei Situationen befanden: sie waren nach Zahlung von Sozialleistungen von Armut bedroht (Einkommensarmut), sie litten unter erheblicher materieller Deprivation oder lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbstätigkeit.

Laut Eurostat war im Jahr 2016 in drei Mitgliedstaaten mehr als ein Drittel der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht: in Bulgarien (40,4%), Rumänien (38,8%) und Griechenland (35,6%). Die niedrigsten Anteile von Personen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht waren, wurden hingegen in der Tschechischen Republik (13,3%), Finnland (16,6%), Dänemark (16, 7%) und den Niederlanden (16,8%) registriert.

Die Verringerung der Anzahl der Personen in der EU, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, ist eines der Kernziele der Europa-2020-Strategie.

Weitere Informationen unter: http://www.ekd.eu/156-KM-AB

KH

 

Europäischer Rat/Tusk:  Der EU-Ratspräsident Donald Tusk hat am 19. Oktober 2017 ein ambitioniertes Programm für eine engere Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten vorgestellt. Seine sogenannte „Agenda für die EU-Führungsspitzen“ beinhaltet eine Übersicht über die wichtigsten Fragen, mit denen sich der Europäische Rat bis zur Europawahl im Juni 2019 beschäftigen soll sowie einen Zeitplan für die anstehenden Entscheidungen. Dabei möchte Tusk zukünftig Entscheidungshinweise als Grundlage für Diskussionen vorlegen, die bestehenden Differenzen Konflikte in Sachfragen beschreiben und damit eine ernsthafte politische Diskussion ermöglichen. So sollen auch in schwierigen Themengebiete Lösungen erzielt werden. Gleichzeitig soll durch die häufigeren Treffen mit Themenschwerpunkten konkrete Fortschritte ermöglicht werden.  Besondere Aufmerksamkeit legt er dabei auf die Einheit der EU und bezeichnet sich selbst als „Hüter der Europäischen Einheit“. Die Agenda wurde von den Staats- und Regierungschefs einstimmig begrüßt. Sie beinhaltet insgesamt zwölf Gipfeltreffen innerhalb der nächsten zwei Jahre, auf denen konkrete Ergebnisse gefunden werden sollen. Bislang haben die Treffen schon zur Proklamation der europäischen Säule sozialer Rechte am 17. November 2017 in Göteborg geführt (siehe vorangehender Artikel). Im Jahr 2018 sollen u.a. die Reform der Wirtschafts-, Währungs- und Bankenunion, die Erweiterung der EU um die westlichen Balkanstaaten und die Dublin-Reform im Zentrum stehen.

Näheres zur Leaders Agenda finden Sie unter: http://www.ekd.eu/156-KM-LA

JME

 

​EU-Rat/Soziale Rechte:  Auf dem europäischen Sozialgipfel zu dem Thema „Faire Arbeitsplätze und Wachstum“ in Göteborg ist am 17. November 2017 die europäische Säule sozialer Rechte feierlich von den EU-Staats- und Regierungschefs proklamiert worden. Die Bundesregierung war allerdings nicht vertreten.

Der Rat der EU hatte zuvor am 23. Oktober 2017 der interinstitutionellen Proklamation der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des Rates zugestimmt. Die Säule ist eine politische Selbstverpflichtung und als Leitlinie für die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen gedacht. Sie soll unter Beachtung der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sowie der jeweiligen Zuständigkeiten sowohl in den Mitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene umgesetzt werden. Ziel der Säule ist es, durch 20 zentrale Grundsätze und Rechte zur Unterstützung gut funktionierender und fairer Arbeitsmärkte und Sozialsysteme beizutragen (EKD-Europa-Informationen Nr. 155).

Näheres unter: http://www.ekd.eu/156-KM-SR-PDF


KH

 


KOM/Polen: Die EU-Kommission hat am 20. Dezember 2017 erstmals in der Geschichte der EU förmlich ein Sanktionsverfahren gemäß Artikel 7 EU-Vertrag gegen einen Mitgliedsstaat eingeleitet. Die Kommission wirft der polnischen Regierung vor, die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben und damit das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zu verletzen. In den vergangenen beiden Jahren habe die nationalkonservative Regierung in Warschau insgesamt 13 Gesetze verabschiedet, die „eine ernsthafte Gefahr für die Unabhängigkeit der Justiz“ darstellten, sagte EU-Vize-Kommissionspräsident Frans Timmermans.  

Im nächsten Schritt muss sich nun der Rat mit der Frage beschäftigen, ob eine eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit in Polen besteht. Am Ende des mehrstufigen Verfahrens könnte ein Stimmrechtsentzug für Polen stehen.


KH

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