Der Bevollmächtigte des Rates - Büro Brüssel Europa - Informationen Nr. 155

Umwelt und Energie: Klimaschutzabkommen ohne die USA - was Europa jetzt tun will

Valentin Wendebourg

Nachdem die USA als zweit-größter Treibhausgasemittent am 1. Juni 2017 angekündigt haben, das im November 2015 erreichte Pariser Klimaschutzabkommen zu verlassen, steht die Frage im Raum, inwiefern andere Staaten dem Beispiel folgen werden und das Abkommen damit seine Wirksamkeit möglicherweise verlieren wird. Aus diesem Grunde waren die Reaktionen der Europäischen Union wie des G20 mit Spannung erwartet worden.


Kurz nach der Ankündigung des Rückzugs der USA trafen sich die EU-Umweltminister am 19. Juni 2017 zum Umweltrat in Luxemburg. Der Umweltrat bedauerte den Austritts der USA aus dem Pariser Abkommen, bekräftigte zugleich jedoch die Verpflichtung der EU zur raschen Umsetzung des Abkommens und wies auf die positiven Reaktionen des gemeinsamen Festhaltens am Abkommen vieler Staaten weltweit hin. Darüber hinaus begrüßte der Umweltrat die Ratsschlussfolgerungen zur dringenden Verpflichtung der EU zum Klimaschutz. Viele Mitgliedstaaten hätten eine Führungsrolle der EU in Bezug auf den Klimaschutz begrüßt.  Außerdem sprach sich der Umweltrat dafür aus, in den Klimaschutzverhandlungen die Kontakte zu den subnationalen Ebenen (z.B. einzelnen US-Bundesstaaten) zu intensivieren. Angesichts der erstmaligen erneuten Zunahme der Treibhausgasemissionen 2015 um 0,5 Prozent nach einem kontinuierlichen Rückgang innerhalb der vergangenen fünf Jahre sind verstärkte Anstrengungen zur Erreichung der EU-Klimaziele bis 2030 dringend erforderlich.


Auf dem G20 Gipfel ließ sich nach der Ankündigung des Austritts der USA aus dem Pariser Abkommen seitens der USA trotz intensiver Verhandlungen keine gemeinsame Linie finden, so dass erstmalig in einer G20 Erklärung ein Dissens unter den Staaten festgehalten wurde. Die übrigen G20 Staaten bekannten sich zu der Verpflichtung der Industrieländer auf der Grundlage des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC). Der EKD-Ratsvorsitzende Bischof Heinrich Bedford-Strohm hatte bereits am 22. Juni in Berlin im Hinblick auf den G20 Gipfel gemahnt, „den Klimaschutz oben auf der Agenda der internationalen Staatengemeinschaft zu halten“.


Während hinsichtlich der Verpflichtung zu den Zielen des Pariser Abkommens große Einigkeit herrschte, sorgten die Details zur Umsetzung der EU-Klimaziele 2030 und der Modalitäten des Emissionshandelssystems (EHS) für Debatten unter den Mitgliedstaaten. Streitpunkt waren hierbei u.a. die neuen Sicherheitsreserven und die Festlegung der Referenzwerte für Wälder. Am 20. Juli 2016 hatten das Parlament und der Rat eine Verordnung erlassen, welche die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (Land use, land use change and foresty - LULUCF) in das EHS mit einbeziehen soll.


Gegenstand der Kontroverse war die Frage, inwieweit nachhaltige Waldbewirtschaftungsraten als Gutschrift für Staaten im EHS angerechnet werden könnte. Umstritten blieb, auf welchem Referenzzeitraum diese Raten berechnet werden sollten. Um bei der nächsten UN-Klimakonferenz im November 2017 in Bonn eine gemeinsame EU-Position bezüglich der Umsetzung des Pariser Abkommens vertreten zu können, bestand diesbezüglich dringender Verhandlungsbedarf.


Am 11.  Juli 2017 nahm der Umweltausschuss des Parlaments (ENVI) einen Kompromissvorschlag der Kommission an, der vorsieht, dass im Falle von Überschüssen an CO2 Absorption durch Wald- und Landwirtschaftsnutzung, diese in Teilen auf die im EHS festgelegten Emissionsreduktionsvorgaben angerechnet werden können. Zur Erfüllung der Pariser Klimaschutzziele ergänzten die Abgeordneten jedoch den Vorschlag um einen verschärfenden Zusatz, der vorsieht, dass alle Mitgliedsstaaten ab 2030 durch Wald- und Landwirtschaftsnutzung mehr CO2 absorbieren als ausstoßen müssen.


Weitere konkrete Schritte seitens der EU hinsichtlich des Klimaschutzes werden auf den nächsten Sitzungen des Umweltrates am 13. Oktober in Luxemburg und am 19. Dezember 2017 in Brüssel erwartet.


Die Schlussfolgerungen des Umweltrates finden sich unter: http://ekd.be/klimawandel_übereinkommen_von_paris

Die Erklärung der G20 u.a. zum Klimaschutz findet sich unter: http://ekd.be/klimawandel_der_eu_rat

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