Aus Gottes Frieden leben - für gerechten Frieden sorgen

Eine Denkschrift des Rates der EKD, 2007

3. Gerechter Friede durch Recht

  1. Das ethische Leitbild des gerechten Friedens ist zu seiner Verwirklichung auf das Recht angewiesen. Es ist deshalb zu konkretisieren in Institutionen, Regeln und Verfahren eines international vereinbarten Rechtszustands, der friedensethischen Anforderungen genügt. So wenig die Ethik an die Stelle des Rechts treten kann, so wenig ist sie durch Recht substituierbar. Auch Völkerrecht ersetzt keine Friedensethik, aber Friedensethik muss auf das Völkerrecht bezogen bleiben. Einer Ethik des Völkerrechts bedarf es erstens, um völkerrechtliche Normen und Institutionen auf ihren moralischen Gehalt hin zu reflektieren. Eine Völkerrechtsethik ist zweitens zur Erwägung derjenigen moralischen Konflikte erforderlich, die bei Regelungslücken, Interpretationsspielräumen oder Kollisionen völkerrechtlicher Normen auftreten können. Eine Verständigung über die ethischen, vorrechtlichen Grundlagen des Völkerrechts ist drittens notwendig, weil seine Interpretation und Fortbildung einen Vorgriff auf den projektierten Soll- und Zielzustand einer Weltfriedensordnung voraussetzt.
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