Aus Gottes Frieden leben - für gerechten Frieden sorgen

Eine Denkschrift des Rates der EKD, 2007

Schluss

  1. Wer den Frieden will, muss den Frieden vorbereiten. Der Wunsch nach Frieden ist stärker als je zuvor in den erklärten Zielsetzungen wichtiger Institutionen der internationalen Gemeinschaft und in der deutschen Gesellschaft verankert. Die beobachtbare Abnahme der Zahl und Opfer von Kriegen und Gewaltkonflikten, insbesondere solcher von höchster Intensität, gibt Hoffnung, dass eine erhöhte friedenspolitische Aufmerksamkeit und entsprechend verstärkte Bemühungen tatsächlich Frieden auf der Welt befördern können. Friede ist keine Selbstverständlichkeit, aber möglich und kostbar.
  2. Wer aus dem Frieden Gottes lebt, tritt für den Frieden in der Welt ein. Das christliche Friedenszeugnis konkretisiert sich in Verkündigung und Gottesdienst, in Bildung und Erziehung, im Eintreten für das Grundrecht der Gewissensfreiheit, für Versöhnung statt Vergeltung und für einen gerechten Frieden als Leitbild einer kooperativen Weltordnung. Friede ist ein – immer erneut zu gewährleistender – Prozess der Förderung der Freiheit, des Schutzes vor Gewalt, des Abbaus von Not und der Anerkennung kultureller Verschiedenheit. Er basiert auf der Fähigkeit, unausweichliche Konflikte konstruktiv bearbeiten zu können. Die Einübung in diese Fähigkeit beginnt im alltäglichen Leben der Menschen. Vertrauensbildung und Verständigungsversuche sind Wege dazu.
  3. Gerechter Friede in der globalisierten Welt setzt den Ausbau der internationalen Rechtsordnung voraus. Sie muss dem Vorrang ziviler Konfliktbearbeitung verpflichtet sein und die Anwendung von Zwangsmitteln an strenge ethische und völkerrechtliche Kriterien binden. Menschenrechte und Demokratie müssen in den lokalen Traditionen verankert sein oder zumindest zwanglos mit ihnen verbunden werden können. Jede noch so wohlgemeinte Intervention in Gewaltkonflikte von außen muss das beachten. Auch neue Herausforderungen wie der internationale Terrorismus rechtfertigen keine Wiederbelebung der Lehre vom »gerechten Krieg«; ihnen kann und muss vielmehr im Rahmen des Regelwerks der UN begegnet werden.
  4. Staatliche Sicherheits- und Friedenspolitik muss von den Konzepten der »Menschlichen Sicherheit« und der »Menschlichen Entwicklung« her gedacht werden. Diese Konzepte sollten zu Prüfkriterien auch für friedenspolitische Stimmigkeit und Folgenabschätzung in verschiedenen Politikfeldern werden. Ohne Beachtung der Sicherheitsbedürfnisse der Menschen jenseits der Konfliktlinien hat Friedenspolitik keine Basis. Ohne Beachtung der Interessen der je Anderen können sich Vertrauen und Zusammenarbeit nicht entwickeln. Daher dürfen Sicherheitsvorkehrungen im Interesse eines Landes – insbesondere militärische – nicht an die Stelle kooperativer Bemühungen um Frieden treten. Auch bewaffneter Schutz für Gruppen, die unter Gewaltkonflikten leiden, darf diese Perspektive nachhaltigen Friedens nicht aus den Augen verlieren. Frieden zu bezeugen und für Versöhnung auch dort zu arbeiten, wo Misstrauen, Gewalt und Unterdrückung herrschen, gehört unabdingbar zu den Aufgaben der Christen. Die Kirche Jesu Christi ist dazu berufen.
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