ESF-Integrationsrichtlinie Bund
ESF – Bundesprogramm
Ziel des Programms „Integrationsrichtlinie Bund“ ist es, Personen schrittweise an den Arbeitsmarkt heranzuführen, die anderenfalls auf erhebliche Probleme beim Zugang zu Arbeit oder Ausbildung haben. Zu den Zielgruppen gehören betroffene Jugendliche und junge Erwachsene unter 35 Jahren sowie Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlinge.
Das Programm beinhaltet drei thematische Schwerpunkte:
1. Integration statt Ausgrenzung (IsA): Hier können Maßnahmen gefördert werden, die die nachhaltige und stufenweise erfolgende Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 18-35 Jahren in Arbeit oder Ausbildung bzw. deren (Wieder-)Aufnahme einer Schulausbildung zum Ziel haben. Darüber hinaus können begleitende Maßnahmen in Betrieben oder in der öffentlichen Verwaltung gefördert werden, die den Zugang dieser Zielgruppe zu Arbeit und/oder Ausbildung strukturell verbessern sollen.
2. Integration durch Austausch (IdA): In diesem Teilbereich können Mobilitätsmaßnahmen, also Austauschprojekte für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 18-35 Jahren, gefördert werden. Ziel dieser Mobilitätsmaßnahmen ist auch hier die Integration der Teilnehmenden in Arbeit oder Ausbildung bzw. deren (Wieder-)Aufnahme einer Schulausbildung.
3. Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF): Innerhalb dieses Teilbereichs werden Projekte gefördert, die die Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Arbeit oder Ausbildung bzw. deren (Wieder-)Aufnahme einer Schulausbildung zum Ziel haben.
Das Programm wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMF) verwaltet. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Website des Europäischen Sozialfonds für Deutschland.