Urban Innovative Actions

Das Programm „Urban Innovative Actions“ ist Ende 2020 ausgelaufen und soll in der Förderperiode 2021-2027 durch die „Europäische Stadtinitiative“ fortgeführt und weiterentwickelt werden.

„Urban Innovative Actions“ bezeichnet sich selbst als ein „städtisches Labor für Europa“. Es hat zum Ziel, die Entwicklung innovativer Ideen für die Lösung städtischer Problemlagen zu fördern und somit einen Beitrag zu den Zielen der EU-Städteagenda (Urban Agenda) im Rahmen der vierzehn darin definierten Themenbereiche leisten. Diese vierzehn Themenbereiche sind:

  • Integration von Migranten und Flüchtlingen
  • Energiewende
  • Arbeitsplätze und Fertigkeiten in der lokalen Wirtschaft
  • Wohnungsbau
  • Städtische Armut
  • Luftqualität
  • Kreislaufwirtschaft
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Städtische Mobilität
  • Digitale Wende
  • Nachhaltige Nutzung von land- und naturbasierten Lösungen
  • Innovation und öffentliches Ausschreibungswesen
  • Kultur und Kulturerbe
  • Sicherheit im öffentlichen Raum

Im Programm „Urban Innovative Actions“ werden ausschließlich Projekte gefördert, in denen Lösungsansätze entwickelt werden, welche auf europäischer Ebene – und nicht ausschließlich auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene – hochinnovativ sind. Das bedeutet, dass in diesem Programm vielversprechende Ideen umgesetzt werden, die noch niemals in einem europäischen Land erprobt worden sind. Zudem müssen die Projekte stark umsetzungsorientiert sein (investive Maßnahmen sind förderfähig, sofern sie für den Projekterfolg notwendig sind). In Bezug auf die Messbarkeit der Resultate wird eine systematische Evaluierung des Projekts erwartet, einschließlich einer Analyse, inwiefern das Projekt tatsächlich zu einer Verbesserung der Ausgangssituation beigetragen hat. Ein reiner Austausch von Erfahrungen und erprobten Ansätzen („Good Practices“) oder die ausschließliche Erstellung von Konzepten ist in diesem Programm hingegen nicht vorgesehen.

Antragsberechtigt sind ausschließlich städtische Einrichtungen in Städten mit einer Größe von mindestens 50.000 Einwohnern bzw. in Zusammenschlüssen von Städten, die gemeinsam mindestens 50.000 Einwohner haben. Nicht-staatliche Einrichtungen können also nicht selber einen Antrag stellen. Für kirchliche und diakonische Einrichtungen ist die Teilnahme als förderfähige Partner dennoch möglich: Das Programm sieht die Einbindung von sogenannten „Delivery Partners“ (zu Deutsch etwa: „Dienstleistungserbringungspartner“) in die Projekte vor, ohne die die Arbeit nicht erfolgreich zu bewerkstelligen wäre. Eine Kooperation mit Partner im europäischen Ausland ist in diesem Programm nicht erforderlich.

Die Kofinanzierungsrate aus EU-Geldern beträgt im Programm „Urban Innovative Actions“ 80% der projektbezogenen Gesamtkosten. Die maximale Fördersumme beträgt 5 Mio. €. Zu den förderfähigen Ausgaben gehören Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, Kosten für Investitionen, externe Dienstleistungen sowie unter bestimmten Bedingungen Ausgaben für Ausrüstungsgegenstände.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.uia-initiative.eu