Anteilsfinanzierung

EU-Finanzierung erfolgt häufig auf Basis der so genannten Anteilsfinanzierung. Dabei wird ein festgelegter Prozentsatz der projektbezogenen, förderfähigen Kosten gedeckt. Die maximale Fördersumme richtet sich dabei nach dem genehmigten Projektbudget, nachträgliche Erhöhungen des Budgets sind also nicht möglich – auch falls sich die tatsächlichen Kosten erhöhen sollten.

Andere Formen einen Zuschuss zu berechnen sind die Festbetragsfinanzierung und die Fehlbedarfsfinanzierung.