Fehlbedarfsfinanzierung

Neben anderen Finanzierungsformen europäisch geförderter Projekte, zielt auch die Fehlbedarfsfinanzierung darauf ab, die Umsetzung europäisch relevanter Projekte zu unterstützen. Bei dieser Art der Finanzierung werden die Projektkosten übernommen, die weder durch Eigenmittel noch die Mittel Dritter, z.B. nationale Fördermöglichkeiten, aufgebracht werden können. Bei dem Restbetrag handelt es sich um den sogenannten Fehlbedarf. Ziel ist es, dass Eigen- und Drittmittel vorrangig zur Projektfinanzierung herangezogen werden.

Andere Formen einen Zuschuss zu berechnen sind die Anteilsfinanzierung und die Festbetragsfinanzierung.