Europäischer Sozialfonds+ (ESF+)

Der ESF+ 2021-2027 vereinigt unter einem Dach den früheren Europäischen Sozialfonds (ESF) mit dem Europäischen Hilfsfonds für die am meisten von Armut betroffenen Personen (EHAP), das frühere Programm für Beschäftigung und Soziale Innovation (EaSI) sowie die Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI). Dabei werden der ESF- und der EHAP-Anteil auf nationaler Ebene verwaltet, die Verwaltung des Teilbereichs für Soziale Innovationen (ehemals EaSI) verbleibt auf europäischer Ebene.

Insgesamt werden Deutschland rund 6,5 Mrd. € zur Verfügung stehen, davon sind 2,28 Mrd. € für die Bundes- und 4,22 Mrd. € für die Länderebene eingeplant. Auf Bundesebene sollen 29 verschiedene Förderrichtlinien umgesetzt werden, darunter die folgenden:

•    „Sozialwirtschaft Digital“: Nachfolgeprogramm zu „rückenwind+“; wie in der vergangenen Förderperiode wird der Fokus des Programms auf der Fachkräftegewinnung und Organisationsentwicklung in Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege liegen. Ein Schwerpunkt des neuen Programms liegt auf Digitalisierungsmaßnahmen.
-    „EhAP+“: Der Europäische Hilfsfonds für die am meisten von Armut betroffenen Personen (EHAP) wird unter dem Dach des ESF+ fortgesetzt. Zielgruppe für die Projekte im EhAP+ sind neuzugewanderte Unionsbürgerinnen und -bürger und ihre Kinder bis 18 Jahre, Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen (u.a. auch „Care Leaver“ ab 18 Jahren).
•    „Akti(F)+ – Aktiv für Familien und ihre Kinder“: Das Programm Akti(F) zur Unterstützung und Beratung von Familien und ihren minderjährigen Kindern soll fortgeführt werden.
•    „WIR – Netzwerke integrieren Flüchtlinge in den regionalen Arbeitsmarkt“: Nachfolgeprogramm zu „Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF)“; gefördert werden soll die Etablierung von Netzwerken zur lebenslagenorientierten Beratung von Geflüchteten.
•    „Win-Win-Passgenaue Integration insbesondere von Migranten in klein- und mittelständische (Migranten/Sozial-) Unternehmen“: Das Programm wendet sich an junge Männer unter 30 Jahren mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang in Bildung, Ausbildung und Beschäftigung und soll Synergien mit EhAP+ und WIR schaffen.
•    „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“: Die Zahl der neuzugewanderten, geringqualifizierten Migrantinnen, die an Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, soll erhöht werden.
•    „JUGEND STÄRKEN – Brücken in die Eigenständigkeit“: Das frühere Programm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ wurde fundamental umstrukturiert. Zielgruppe sind nunmehr vor allem junge Menschen, die stationäre Jugendhilfe verlassen, und entkoppelte junge Menschen im Alter von 14-26 Jahren. Für diese sollen individuelle Übergangshilfen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und Heranführung an eine eigenständige Lebensführung gefördert werden.
•    „Elternbegleitung für Familien“: Nachfolgeprogramm zu „Elternchance II“; Im Programm sollen bis zu 80 Standorte bundesweit aufgebaut werden, um Familien in benachteiligten Lebenslagen zu unterstützen.
•    „Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag“: Ziel des Programms ist die Schaffung von partizipativen Strukturen in der Ganztaggrundschule als gemeinsames Angebot von Schule und Jugendhilfe.
•    „Soziale Teilhabe älterer Menschen“: Das zu Ende der vergangenen Förderperiode neu eingeführte Programm wird fortgeführt und soll weiterhin über 60-jährige Menschen, die von sozialer Ausgrenzung und von Armut bedroht sind, beim Übergang von Erwerbstätigkeit in die Rente unterstützen sowie deren soziale Teilhabe stärken.