Programm zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit
ESF - Bundesprogramm
Die Förderung richtet sich an erwerbsfähige, langzeitarbeitslose Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher nach dem SBGB II, die mindestens 35 Jahre alt sind und über keine verwertbare Berufsausbildung verfügen. Zu den Maßnahmen dieses Programms zählen die Gewinnung und Beratung von potenziellen Arbeitgebern sowie intensives Coaching der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ein finanzieller Ausgleich der individuellen Minderleistung an den Arbeitgeber.
Das Programm wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verwaltet.